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    Marco wurde freigelassen

    NETZEITUNG DEUTSCHLAND: Marco W. aus türkischer Haft entlassen. Am ersten April soll er jedoch wieder am Prozess teilnehmen. Muß er tatsächlich wieder in die Türkei und sich diesen Absurditäten dort aussetzen?
    Dann würde er ja der Gefahr unterlaufen dort doch für länger weggesperrt zu werden. Allerdings sprechen Indizien, wie das Urteil eines Arztes kurz nach der besagten Nacht, für ihn. Nur halte ich den Justizapparat in der Türkei für wenig berechenbar. Wenn Bundesregierung sich gegen einen Prozess in der Türkei einsetzen würde, dann gäbe es wahrscheinlich einen politischen Brennpunkt.

    #2
    Nein, muss er nicht.
    Sobald er die Türkei verlassen hat kann er nicht mehr gezwungen werden dorthin zurück zukehren.
    Deutschland hat kein Auslieferungsabkommen mit der Türkei.


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      #3
      Ok. Dann ist wesentlich besser und eindeutiger. So würde dann höchstens ein Anwalt von ihm dort hingehen oder?

      Aber ist das Urteil vom Prozess in der Türkei den überhaupt noch hier anwendbar? Nehmen wir mal an es würden gegen ihn entschieden.

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        #4
        Zitat von BongoMercury Beitrag anzeigen
        Ok. Dann ist wesentlich besser und eindeutiger. So würde dann höchstens ein Anwalt von ihm dort hingehen oder?

        Aber ist das Urteil vom Prozess in der Türkei den überhaupt noch hier anwendbar? Nehmen wir mal an es würden gegen ihn entschieden.

        Es wäre nur noch eine Verurteilung unter Abwesenheit des "Täters" möglich. Eine Verurteilung hätte dann, soweit ich weis, keine Auswirkungen auf ihn hier. Ich bin aber kein Jurist und somit kann es auch sein das ich gerade blöd sin erzählt habe


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          #5
          Zitat von Miles Beitrag anzeigen
          Nein, muss er nicht.
          Sobald er die Türkei verlassen hat kann er nicht mehr gezwungen werden dorthin zurück zukehren.
          Deutschland hat kein Auslieferungsabkommen mit der Türkei.
          Allerdings wäre dann wohl die Kaution weg, die man hinblättern musste, wenn Marco nicht zurückkehrt. Zumindest stand etwas von Kaution in unserer Tageszeitung, vom Betrag allerdings nichts.
          "Steigen Sie in den Fichtenelch! - Steigen Sie ein!"

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            #6
            Zitat von Miles Beitrag anzeigen
            Es wäre nur noch eine Verurteilung unter Abwesenheit des "Täters" möglich. Eine Verurteilung hätte dann, soweit ich weis, keine Auswirkungen auf ihn hier. Ich bin aber kein Jurist und somit kann es auch sein das ich gerade blöd sin erzählt habe
            So hat es mir mein Cousin (er ist Jurist und Anwalt) auch erklärt, Deutschland wird ihn nicht an die Türkei ausliefern und Marco könne in Abwesenheit zwar verurteilt werden, hätte aber keine Konsequenzen zu befürchten.
            Sollte er natürlich (was mit Sicherheit nicht passieren wird) irgendwann noch einmal türkischen Boden betreten, müßte er mit ziemlicher Sicherheit seine Strafe antreten.

            Die Lichter am Fluss tanzen um ein Feuer.
            Stille, es ist Frieden geworden, in mir und mit euch allen. by Laeg
            Einem festen Herzen bewahrst du den Frieden, den Frieden, weil es auf dich vertraut. Jesaja 26,3
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              #7
              das wäre dann eine ähnliche Situation wie Roman Polanski der in den USA wegen sexuellen Mißbrauch einer 13 jährigen verurteilt wurde und deshalb nicht mehr dorthin kann.
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                #8
                Naja, aber so wie es ausschaut, versucht man ja de Prozess nach Deutschland zu verlegen, obs klappt weiß man nicht. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg ermittelt davon unabhängig auch gegen Marco. Zum Prozess wird es also so oder so kommen, egal ob in der Türkei oder hier.
                "Steigen Sie in den Fichtenelch! - Steigen Sie ein!"

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                  #9
                  Nein.

                  Das eine Staatsanwaltschaft ermittelt, heißt noch lange nicht, dass auch Anklage erhoben werden wird.
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                    #10
                    Zitat von LuckyGuy Beitrag anzeigen
                    Nein.

                    Das eine Staatsanwaltschaft ermittelt, heißt noch lange nicht, dass auch Anklage erhoben werden wird.
                    Wenn man Marco aber in Deutschland "behalten würde" und ggf. nicht ausliefert, sollte man aber wenigstens soviel diplomatisches Geschick besitzen und hier einen Prozess führen. Alles andere wäre nicht tragbar.
                    Das Marco das Mädchen nicht vergewaltigt hat, ist spätestens seit dem ärztlichen Gutachten klar (immerhin ist sie auch noch Jungfrau), dass er sich aber sonst nichts zu schulden hat kommen lassen, steht nicht fest. Viele vergessen, dass Marco auch noch schuldig sein kann.
                    "Steigen Sie in den Fichtenelch! - Steigen Sie ein!"

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                      #11
                      Mit der Diplomatie da gebe ich dir zum Teil Recht. Aber mit Schuldigkeit nicht wirklich. Weil das Mädchen ja zuerst behauptet hat er hätte sie vergewaltigt usw, das hat sie ja vor ein paar Tagen schriftlich wieder gemacht. Ich denke eher die Eltern wollen ihm eins reinwürgen. Und wenn er sagt das sie sich als 15 jährige ausgeben hat und auch mitmachen wollte(Petting oder sowas) dann glaube ich ihm das. Dann kann man von gar keiner Verführung einer Minderjährigen sprechen. Wie ich finde. Das Problem ist einzig und allein sein Alter. Und das er sich drauf eingelassen hat.

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                        #12
                        Zitat von Dr.Bock Beitrag anzeigen
                        Wenn man Marco aber in Deutschland "behalten würde" und ggf. nicht ausliefert, sollte man aber wenigstens soviel diplomatisches Geschick besitzen und hier einen Prozess führen. Alles andere wäre nicht tragbar.
                        Die Aussage kann ich nicht nachvollziehen. Wenn die Staatsanwaltschaft in Lüneburg zu dem Ergebnis kommt, dass an dem Vorwurf nichts dran ist, stellt sie das Verfahren ein. Das ist ein ganz normaler, rechtsstaatlicher Vorgang. Aus falsch verstandener Diplomatie dem Beschuldigten dennoch einen Prozess zuzumuten, wäre genau das, was an der Türkei kritisiert wurde - nämlich eine politische Aufladung des gesamten Verfahrens.

                        Zitat von Dr.Bock Beitrag anzeigen
                        Viele vergessen, dass Marco auch noch schuldig sein kann.
                        Deswegen wird ja ermittelt. Aber wenn das Ergebnis klar ist, bedarf es keiner Anklage.
                        Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
                        -Peter Ustinov

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                          #13
                          Aber wenn das Ergebnis klar ist, bedarf es keiner Anklage.
                          Nur ist das Ergebnis nicht klar. Allein die Tatsache, dass es zwei Unterschiedliche Versionen der Geschichte gibt, zeigt dass eben nicht eindeutig ist. Auch dass das Mädel noch Jungfrau ist, ist kein sicheres Anzeichen für Marcos Unschuld. Sexuelle Nötigung muss nicht mit einer Penetration einher gehen.

                          Ich glaube zwar auch, dass das Mädel freiwillig mitgemacht hat und nun ihre Mutter Marco eine reinwürgen will, aber das letztendlich alles auseinander zu dröseln ist tatsächlich Aufgabe eines Gerichts.

                          MfG
                          Whyme
                          "Und wie alle Priester haben sie als erstes gelernt, Wahrheit mit "Ketzerei" zu übersetzen."
                          -Frank Herbert - Der Herr des Wüstenplaneten

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                            #14
                            Zitat von Whyme Beitrag anzeigen
                            Nur ist das Ergebnis nicht klar.
                            Gut, aber dann reicht es auch nicht für eine Anklage. Die Staatsanwaltschaft muss genügend Anhaltspunkte haben, die eine spätere Verurteilung wahrscheinlich erscheinen lassen. Eine Anklage auf gut Glück gibt es nicht.
                            Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
                            -Peter Ustinov

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                              #15
                              So wie Whyme es sagt, würd ich es unterschreiben. Und ein "Freispruch" ist IMO immer besser als eine Einstellung des Verafahrens aus "Mangel als Beweisen". Zumindest für die Öffentlichkeitsarbeit. In wie fern das wirklich nötig und sinnvoll ist, ist ne andere Sache. Diplomatischer wäre es, zumindest meiner Meinung nach.

                              Wie gesagt, ich glaub zwar auch an seine Unschuld, aber so klar ist die bei weitem nicht, wie ich weiter oben schon einmal erwähnt habe.
                              "Steigen Sie in den Fichtenelch! - Steigen Sie ein!"

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