Eben entdeckte ich diese Meldung bei tagesschau.de, worin ein Fall beschrieben wird, bei dem ein längere Zeit in Deutschland lebender Ausländer seine Familie nachholen wollte. Wörtlich heißt es:
Die Kosten von 770 Euro musste hierbei die Familie tragen. Es werden einige Fachleute zitiert, welche dieser Praxis kritisch gegenüberstehen. "Es kann davon ausgegangen werden, dass das Visum abgelehnt wird, wenn ein DNA-Gutachten nicht vorgelegt wird", sagte etwa Jan Tobias Behnke, der Anwalt des betroffenen Vaters. Auch handelt es sich offenbar nicht nur um Einzelfälle, wie die Bundesregierung behauptet, denn allein das Kölner Institut führt offenbar Dutzende dieser Tests pro Jahr durch.
Am Ende des Artikels heißt es dann:
Ich persönlich kann über solche Gegebenheiten nur den Kopf schütteln. Hier wird wieder mal Sicherheit vor Recht gesetzt.
Zitat von tagesschau.de
Am Ende des Artikels heißt es dann:
Anfang November wurde der Praxis der Gentests bei Familiennachzug erstmals ein rechtlicher Riegel vorgeschoben. Das Berliner Verwaltungsgericht urteilte, dass die Behörden nicht auf einen DNA-Test bestehen dürfen, da im konkreten Fall die vorgelegten Beweismittel ausreichend gewesen seien. Die Frankfurter Ausländerbehörde hatte es abgelehnt, dass Ehefrau und Sohn eines Flüchtlings aus Birma nachziehen dürfen, obwohl diese mit Geburts- und Heiratsurkunde und Reisepässen seine Verwandtschaft nachgewiesen hatten.
Rechtsweg erschwert
Ob das Urteil allerdings an der gängigen Praxis etwas ändert, ist unklar: Denn in den meisten Fällen beugen sich die Visa-Antragssteller den Vorgaben der Behörden und stimmen einem Gentest zu. Denn würden sie die Forderungen gerichtlich anfechten, nähme ein solches Verfahren laut Anwalt Behnke ungefähr ein Jahr in Anspruch. Ein Jahr, in dem die Familie getrennt bliebe.
Rechtsweg erschwert
Ob das Urteil allerdings an der gängigen Praxis etwas ändert, ist unklar: Denn in den meisten Fällen beugen sich die Visa-Antragssteller den Vorgaben der Behörden und stimmen einem Gentest zu. Denn würden sie die Forderungen gerichtlich anfechten, nähme ein solches Verfahren laut Anwalt Behnke ungefähr ein Jahr in Anspruch. Ein Jahr, in dem die Familie getrennt bliebe.
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