Hallo auch wenn ich hier meistens nur mitlese. Es gibt zur Zeit eine geplante Änderung am WaffG die in der Erläuterung auch auf den Fantasy-SF Bereich wirkt.
Begründung Seite 19 unter Anscheins-Kriegswaffen
ich zitiere mal:
.....Anscheins-Kriegswaffen brauchen keine getreuen Nachahmungen realer aktueller
oder früherer vollautomatischer Kriegswaffenmodelle oder ihrer zivilen Weiterentwicklung
sein. Es kommt auf das Gesamterscheinungsbild an, wobei Aussehen und
Größe bedeutsam sind. Bei diesem Erscheinungsbild ist nicht auf die Sicht eines
Waffenkenners mit seinen besonderen Kenntnissen und Erfahrungen abzustellen
(BVerwG, NVwZ-RR 1998, S. 559 f.). Dabei sind an die Entsprechung von Original
und Imitat nicht dieselben hohen Anforderungen zu stellen wie beim Begriff der getreuen
Nachahmung in Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nr. 1, 2. Anstrich,
Nr. 2, 2. Anstrich und Nr. 3, 2. Anstrich der bisherigen Fassung. Wie der Ausdruck
„von Vollautomaten“ (im Plural) deutlich macht, ist der martialische Look das Ausschlaggebende.
Daher werden auch Fantasy-Kriegswaffen erfasst, wie sie als Fanartikel zu einschlägigen Filmen (z.B. „Krieg der Sterne“) produziert werden, wenn sie
nicht eindeutig als Spielzeug zu identifizieren sind.....
Praktisch bedeutet dies ein Verbot aller Waffen auf Events die einer Waffe auch nur im Ansatz ähnlich sehen.
Begründung Seite 19 unter Anscheins-Kriegswaffen
ich zitiere mal:
.....Anscheins-Kriegswaffen brauchen keine getreuen Nachahmungen realer aktueller
oder früherer vollautomatischer Kriegswaffenmodelle oder ihrer zivilen Weiterentwicklung
sein. Es kommt auf das Gesamterscheinungsbild an, wobei Aussehen und
Größe bedeutsam sind. Bei diesem Erscheinungsbild ist nicht auf die Sicht eines
Waffenkenners mit seinen besonderen Kenntnissen und Erfahrungen abzustellen
(BVerwG, NVwZ-RR 1998, S. 559 f.). Dabei sind an die Entsprechung von Original
und Imitat nicht dieselben hohen Anforderungen zu stellen wie beim Begriff der getreuen
Nachahmung in Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nr. 1, 2. Anstrich,
Nr. 2, 2. Anstrich und Nr. 3, 2. Anstrich der bisherigen Fassung. Wie der Ausdruck
„von Vollautomaten“ (im Plural) deutlich macht, ist der martialische Look das Ausschlaggebende.
Daher werden auch Fantasy-Kriegswaffen erfasst, wie sie als Fanartikel zu einschlägigen Filmen (z.B. „Krieg der Sterne“) produziert werden, wenn sie
nicht eindeutig als Spielzeug zu identifizieren sind.....
Praktisch bedeutet dies ein Verbot aller Waffen auf Events die einer Waffe auch nur im Ansatz ähnlich sehen.
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