Zitat von Makrovirus
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Beim Missbrauch gegen Grundgesetze gegen Einzelne oder ganze Völker, würde der Verantwortliche, einschließlich dieses Höchstegewählten, seines Amtes enthoben werden.
Demnach wäre quasi eine Pseudodiktatur möglich, aber eben keine, die über Amtsenthebung bei Gesetzesverstoß erhaben wäre.
Regierungen könnten also Wünsche vortragen, in einer Art zentralen Rat, wo diese dann besprochen würden und ein Vetorecht wäre dann insofern nicht erforderlich wenn dieser Repräsentant im Interesse der Gesamtheit die beste Möglichkeit wählt, ohne auch nur die Rechte von Einzelnen oder einer Gruppe von Menschen negativ zu beeinträchtigen.
Sollte dieser dennoch einmal so handeln, ist automatisch die Wahl dieses Repräsentanten in Frage gestellt und ein neuer Repräsentant muss gewählt werden, es sei denn, dass das Vertrauen in diesen weiterhin besteht.
Natürlich sollten aber dennoch Legislaturperioden vorhanden sein, und vor allem der Höchstgewählte darf nur eine gewisse Häufigkeit an Wahlperioden wiedergewählt werden.
Allerdings ist das Schwerwiegendste einer jeden Entscheidung vor allem durch diesen Repräsentanten, die korrekte und ausführliche Information bei jedem Entscheidungsentwurf, sowie die Erörterung aller Standpunkte, also im Rat mit allen betreffenden nationalen Regierungen.
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