Ich meine mich zu errinnern, dass für Leute, die keine Erklärung machen MÜSSEN (also, wenn Du "nur" Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit hast und), die Frist sogar grundsätzlich bis Dezember des Folgejahres gilt. Wenn Du eine Erklärung machen musst (also bei weiteren Einnahmen z.B. Zinsen, Mieteinnahmen), wirst Du im Zweifel im Sommer gemahnt, dann hast Du immer noch Zeit. Wenn Du dann einen Steuerberater beauftragst, gilt die Frist bis Ende September.
Aber: Je eher Du die Erklärung machst, desto eher hast Du Geld wieder (falls Du etwas zurückbekommst!).
Aber: Je eher Du die Erklärung machst, desto eher hast Du Geld wieder (falls Du etwas zurückbekommst!).
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