Moin,
ich hab mal eine ganz praktische Frage bzgl. das doch etwas undurchsichtigen Mietrechts, da ich bis jetzt noch keine wirkliche Antwort finden konnte.
Wenn in einer Mietwohnungen Reparaturen anfallen, die nicht unter die Geringfügigkeitsklausel fallen, und deshalb vom Vermieter aufzubringen sind - z.B. defekter Durchlauferhitzer - hat man dann als Vermieter das Recht darauf, dass diese Reparatur durch einen von der entsprechenden Innung anerkannten Fachmann durchgeführt wird?
So wie ich mir meine Wohnung nämlich anschaue, wurde da ein Großteil der Arbeiten von unseren polnischen Freunden oder sogar den Hausbesitzern selber gemacht... und bevor ich dann mal im Reparaturfall plötzlich diese Herren mit den zwei linken Händen in der Wohnung stehen habe, wollte ich mal nachfragen, ob das Mietrecht hierfür Regelungen vorgibt.
ich hab mal eine ganz praktische Frage bzgl. das doch etwas undurchsichtigen Mietrechts, da ich bis jetzt noch keine wirkliche Antwort finden konnte.
Wenn in einer Mietwohnungen Reparaturen anfallen, die nicht unter die Geringfügigkeitsklausel fallen, und deshalb vom Vermieter aufzubringen sind - z.B. defekter Durchlauferhitzer - hat man dann als Vermieter das Recht darauf, dass diese Reparatur durch einen von der entsprechenden Innung anerkannten Fachmann durchgeführt wird?
So wie ich mir meine Wohnung nämlich anschaue, wurde da ein Großteil der Arbeiten von unseren polnischen Freunden oder sogar den Hausbesitzern selber gemacht... und bevor ich dann mal im Reparaturfall plötzlich diese Herren mit den zwei linken Händen in der Wohnung stehen habe, wollte ich mal nachfragen, ob das Mietrecht hierfür Regelungen vorgibt.
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