Viele sehen Weihnachtsgeld & Co. als Muss. Ist es aber nicht. Es sind freiwillige einmalige Sonderzahlungen die bei Wirtschaftlichkeit des Unternehmens gezahlt werden können. Ansprüche erwachsen nur bei tariflicher Festschreibung daraus. Das ist aber nur die Ausnahme. Und auch bei mehrmaligen Zahlen solcher Sondergelder greift das Gewohnheitsrecht nicht.
Jetzt sollte eigendlich alles dazu gesagt worden sein was notwendig bzw. relevant ist.
Jetzt sollte eigendlich alles dazu gesagt worden sein was notwendig bzw. relevant ist.
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