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Nun ja, wenn kein Vorsatz vorliegt, wäre es fahrlässige Tötung...schätze ich mal.*Behandle einen Stein wie eine Pflanze, eine Pflanze wie ein Tier und ein Tier wie einen Menschen.*
*Alles was einmal war, ist immer noch, nur in einer anderen Form.*Indianische Weisheiten
Ich bin nicht kaffeesüchtig, aber wenn ich irgendwann einmal verbrannt werde, werde ich vermutlich nicht zu Asche zerfallen, sondern zu Kaffeesatz! ;)
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Zitat von Noir Beitrag anzeigenNun - offenbar kann man sich über dieses Thema trefflich streiten, je nachdem wie man "Mord" oder "Totschlag" definiert. Vielleicht sollte sich der Gesetzgeber mal darum bemühen, etwas Klarheit in diese schwammigen Begriffe zu bringen.
Und dafür haben wir eben auch den Zug bzw. die Abfolge der Gerichte. Es geht dann hier vom Landgericht zum Oberlandesgericht, wo in der Revision überprüft wird, ob die Gesetze richtig angewendet worden sind und wenn das nicht der Fall ist, geht es dann ggf. zurück zu einem anderen Landgericht.
Auf diese Weise kristiallisiert sich dann über die Zeit heraus, ob ein bestimmtes Verhalten als Mord oder Totschlag zu werten ist oder als etwas anderes.
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Ok, Mord braucht Vorsatz, übernehmen wir mal so (Totschlag demnach auch, nur ohne die Mordmerkmale). Hab hier grade diese Übersicht gefunden, in der Vorsatz auch gegeben ist, wenn man es billigend in Kauf nimmt (Eventualvorsatz), man also den Tod eines Menschen in diesem Fall nicht direkt geplant hat, aber es bei der eigentlichen Tat (hier das Rennen mit zu hohem Tempo über mehrere rote Ampeln) wohl für möglich hält, und es akzeptiert.
Wäre das so richtig?
Wikipedia führt zumindest die selbe Liste, nennt aber noch die Probleme zwischen bewusst fahrlässig und Eventualvorsatz:
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Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
Ich meine, Habgier als Mordmerkmal bezieht sich entweder auf das Opfer selbst, dh der Täter wollte etwas haben, das dem Opfer direkt gehörte, oder der Tod einer Person war Voraussetzung, um etwas zu erhalten. Das heißt, um Habgier als Motiv geltend zu machen, hätte der Tod geplant sein müssen.
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Ja, das habe ich auch so gelesen - und auch schon oben angemerkt.
Was die Habgier anbetrifft: die muss sich nicht auf das Mordopfer beziehen und es auch nicht einbeziehen.
Aus Habgier begeht man eine Tat - z.B. einen Bankraub- , um seine Habgier zu befriedigen. Das geht freilich auch mal ohne Mord.
In der Ausführung dieser Tat wird dann jemand getötet, der eben den Ablauf stört oder die Tötung ist ggf. gar nicht beabsichtigt:
Z.B. hier:
http://www.spiegel.de/panorama/justi...-a-546513.html
Der Punkt ist: Der Bankraub wird ausgeführt, auch wenn der Täter weiß, dass eventuell jemand dabei getötet wird.
Das macht aus der Geschichte einen Mord, wobei der dann in einer Einheit mit Raub, Freiheitsberaubung etc. auftritt.
So... und bei dem Autorennen wird auch eine Tat ausgeführt. Das Autorennen. Das Autorennen wird ausgeführt, auch wenn eventuell jemand dabei verletzt oder gar getötet wird. Das Auto als Werkzeug bzw. Waffe.
Analog hat man auch hier beim Rennen einen Eventualvorsatz, von dem auch oft die Rede ist, wenn man davon ausgeht, dass den Angeklagten das Gemeingefährliche ihres Tuns auch bewusst gewesen ist.
Und das wird dann halt jetzt vom BGH geprüft, ob die Auslegung des Mordes so hinhaut. Interessant ist ja, dass dieser Bremer (Non)Raser "Alpi" auch wegen Mordes angeklagt wurde. Da scheint eine Bewertungsänderung im Gang zu sein, weil das auch gesellschaftlich wenig toleriert wird (von "Alpis" Subscribers mal abgesehen).Zuletzt geändert von endar; 02.03.2017, 11:14.Republicans hate ducklings!
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Der Eventualvorsatz mag sich durchaus schlüssig begründen lassen.
Das ist aber nicht das entscheidende Argument. Das wesentliche Problem liegt im rechtlichen Unwert der Tat, denn der Raser aus Berlin wird durch das absolute Strafmaß des Mordes in Hinsicht auf die Rechtsfolge der Norm mit dem Auftragsmörder gleichgestellt. Diese Gleichstellung ist m.E.n. rechtsmoralisch nicht haltbar, und kann auch gesellschaftlich nicht gewollt sein, erwächst hieraus doch auf mittlere Sicht ein Unfriede, der sich aus mangelnder Flexibilität und Gerechtigkeit der Norm ergibt. Der Eventualvorsatz, der für einen Mord ausreicht, ist immer wieder ein Streitpunkt, der es in hoher Frequentierung bis vor den BGH zu schaffen vermag. Es erscheint wenig billig, denjenigen, der sich sachgedanklich darüber im Klaren ist, dass bei seinem Handeln jemand sterben könnte, mit dem Absichtstäter gleichzusetzen - beide also lebenslang zu verurteilen.
Insofern wird auch dieses Urteil vor dem BGH keinen Bestand haben.
Hier ist nun, etwa im Unterschied zur reflexhaft-hysterischen Verschärfung des Sexualstrafrechts nach den Vorgängen in Köln 2015/16, der Gesetzgeber gefordert; insoweit, dass er eine Verschärfung des 315c StGB dergestalt einführt, dass es im Falle des Erfolges, also dem Tode eines Menschen, zu einer erhöhten Haftstrafe von, beispielsweise, nicht unter vier Jahren kommt, um eine Abgrenzung zur unbefriedigenden Fahrlässigen Tötung auf der einen und zum zu pauschalen Mord auf der anderen Seite zu generieren. So wäre ein Strafrahmen von vier bis 15 Jahren eröffnet, und ich bin sicher, dass zehn oder zwölf Jahre wesentlich enger am Unwert und der Vorwerfbarkeit der Tat des "Rasens mit Todesfolge" sind als lebenslang, aka bis zum Tode, sofern wir die Frage der Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung nach frühestens 15 Jahren im Falle des Mordes ein mal außer Betracht lassen wollen.
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Zitat von Tibo Beitrag anzeigenAber das ist nicht notwendig. Das "gemeingefährliche MIttel " scheint hinreichend zu sein. "Mörder ist, wer [...]mit gemeingefährlichen Mitteln [...], einen Menschen tötet. " Ich habe jetzt mal alles was mit oder in den Satz im Gesetz stand rausgenommen um zu zeigen, dass das Umbringen eines Menschen mit nem Auto eben Mord ist, wenn das Auto zum "gemeingefährlichen Mittel"wird.
Das trifft aber - meiner Meinung nach - bei illegalen Autorennen nicht zu
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Zitat von Seether Beitrag anzeigenDas wesentliche Problem liegt im rechtlichen Unwert der Tat, denn der Raser aus Berlin wird durch das absolute Strafmaß des Mordes in Hinsicht auf die Rechtsfolge der Norm mit dem Auftragsmörder gleichgestellt. Diese Gleichstellung ist m.E.n. rechtsmoralisch nicht haltbar, und kann auch gesellschaftlich nicht gewollt sein,
Das das Ziel des einen nur direkt aufs Beenden eines Lebens ausgelegt ist, während es dem anderen nicht die Bohne interessiert, was mit denen Passiert, die unschuldig seine Bahn kreuzen, mag ein Unterschied sein, führt aber im Todesfall des Opfers zum gleichen Ergebnis, und da wüsste ich nicht, warum ich den einen weniger hart bestrafen sollte, als den anderen.
Und hier geht's ja nur um den Fall, das das Opfer verstorben ist, sonst müsste sich der Raser nicht wegen Mordes (oder Totschlags) verantworten, sondern bestenfalls wegen versuchtem, oder noch weniger (wenn er mehr Glück als Verstand hat, und das Opfer überlebt).Jede Geschichte hat vier Seiten: Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich geschehen ist.
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Zitat von Suthriel Beitrag anzeigenWarum eigentlich nicht? Beide, sowohl der Mörder/Auftragskiller, als auch der, der es billigend in Kauf nimmt, das andere dabei drauf gehen können, (...) Beiden ists gleichermaßen gleichgültig, was mit den Opfern passiert,
Das das Ziel des einen nur direkt aufs Beenden eines Lebens ausgelegt ist, während es dem anderen nicht die Bohne interessiert, was mit denen Passiert, die unschuldig seine Bahn kreuzen, mag ein Unterschied sein, führt aber im Todesfall des Opfers zum gleichen Ergebnis,
Im Übrigen: Dass es den Todesfahrer "nicht die Bohne interessiert" (hat), ob jemand um kommt, muss erstmal bewiesen werden. Ich weiß natürlich nicht, ob es so war, aber ich könnte mir vorstellen, dass der Todesfahrer kurz vor dem Rennen in einer psychischen Verfassung war, die einem Alkohol- oder Drogenkonsum gleichkommt (zB euphorisch, aufgeregt, dabei hoch fokussiert auf den Start, usw.). Möglicherweise wäre der Fahrer zur Besinnung gekommen, wenn man ihn vorher aus dem Auto gezerrt und "wachgerüttelt" hätte. Das ist zwar jetzt, dh nach der Tat, ein theoretischer Gedanke, aber für die moralische Bewertung der Tat spielt es eine sehr grosse Rolle, ob der Täter mit klarem Kopf genauso gehandelt und den Tod eines Menschen bewusst in Kauf genommen hätte.
Die Frage nach der Willensentscheidung hat sicherlich im Prozess eine Rolle gespielt, aber ich kenne die Ergebnisse nicht. Die Problematik zeigt aber ebenso, dass man nicht jede Tat eines tötenden Menschen mit dem Agieren eines "Auftragskillers" gleichsetzen kann (darf).
Wie ich in #17 schon schrieb, möchte ich auch Seether zustimmen:
Zitat von Seetherder Raser aus Berlin wird durch das absolute Strafmaß des Mordes in Hinsicht auf die Rechtsfolge der Norm mit dem Auftragsmörder gleichgestellt. Diese Gleichstellung ist m.E.n. rechtsmoralisch nicht haltbar, und kann auch gesellschaftlich nicht gewollt sein, erwächst hieraus doch auf mittlere Sicht ein Unfriede, der sich aus mangelnder Flexibilität und Gerechtigkeit der Norm ergibt.Zuletzt geändert von xanrof; 02.03.2017, 13:41..
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Zitat von xanrof Beitrag anzeigenDa möchte ich nicht zustimmen. Ich denke, es spielt sogar eine sehr grosse Rolle, ob jemand aktiv und mit einem klaren Vorhaben einen anderen Menschen tötet oder -eher passiv- zulässt, dass ein Unbeteiligter durch bestimmte Umstände (die nicht primär zu einer Tötung führen sollten) zu Tode kommen kann.
In diesem Fall werden die "bestimmten Umstände" also durch eine oder mehrere Personen ohne Not aktiv geplant und selbst hergestellt. Und dass sie sich nachts treffen, deutet selbstverständlich darauf hin, dass sie der potentiellen Schädlichkeit ihres Tuns bewusst sind. Die Personen sind natürlich auch verantwortlich für die Folgen, die aus ihrem Verhalten resultieren.
Natürlich wäre es schöner, wenn man eine entsprechende Strafvorschrift hätte, aber wenn man die nicht hat, dann nimmt man eben eine andere Konstruktion. Das StGB ist dazu da, strafwürdiges Verhalten bestrafen zu können. Und auch wenn ich das durchaus nachvollziehen kann, dass es beim Mord eine große Bandbreite gibt, so ist dieses Vorgehen doch sicherlich dem Mord näher als der fahrlässigen Tötung* - wenn der Blumentopf vom Fenster fällt - , bei der man auch eine Geldbuße bekommen kann.
Das ist hier kein Vorfall, bei dem jediglich etwas "dumm gelaufen" ist.
Im Übrigen: Dass es den Todesfahrer "nicht die Bohne interessiert" (hat), ob jemand um kommt, muss erstmal bewiesen werden. Ich weiß natürlich nicht, ob es so war, aber ich könnte mir vorstellen, dass der Todesfahrer kurz vor dem Rennen in einer psychischen Verfassung war, die einem Alkohol- oder Drogenkonsum gleichkommt (zB euphorisch, aufgeregt, dabei hoch fokussiert auf den Start, usw.). Möglicherweise wäre der Fahrer zur Besinnung gekommen, wenn man ihn vorher aus dem Auto gezerrt und "wachgerüttelt" hätte.
Die wissen sehr genau was sie tun und wenn sich tatsächlich vor der Fahrt besaufen sollten - wie du annimmst - , so haben sie die Verabredungen für das Rennen sicherlich noch nüchtern getroffen oder - wenn sie zu der Szene gehören - sicherlich mal nüchterne Momente, um ihre Zugehörigkeit zu dieser Szene zu überprüfen.
*so, wie die Verteidiger es wünschten.
edit: Wie ich in der SZ gelesen habe, will einer der Angeklagten tatsächlich auch nur zufällig dabeigewesen sein und habe auch erst gar nicht teilnehmen wollen. Der andere konnte das nicht behaupten, der ist schon wegen Fahrerflucht und ähnlichem vorbestraft gewesen.Zuletzt geändert von endar; 02.03.2017, 14:27.Republicans hate ducklings!
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Zitat von endar Beitrag anzeigenedit: Wie ich in der SZ gelesen habe, will einer der Angeklagten tatsächlich auch nur zufällig dabeigewesen sein und habe auch erst gar nicht teilnehmen wollen. Der andere konnte das nicht behaupten, der ist schon wegen Fahrerflucht und ähnlichem vorbestraft gewesen.
"Ich habe damit gar nichts zu tun, Euer Ehren! Ich kam ganz zufällig vorbei und habe nur kurz das Gewehr gehalten! "
"En trollmand! Den har en trollmand!"
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Zitat von endarZitat von xanrofMöglicherweise wäre der Fahrer zur Besinnung gekommen, wenn man ihn vorher aus dem Auto gezerrt und "wachgerüttelt" hätte.
Aber ich verstehe nicht, warum du das anbringst. Das war eine Replik an Suthriel, mit ich ausgedrückt habe, dass man solchen Tätern nicht von vorneherein, zwingend und pauschal völliges Desinteresse am Leben Unbeteiligter vorwerfen kann. Das habe ich in #40 im nachfolgenden Satz, den du nicht zitiert hast, auch so geschrieben.
Zitat von endarDie wissen sehr genau was sie tun und wenn sich tatsächlich vor der Fahrt besaufen sollten - wie du annimmst - , so haben sie die Verabredungen für das Rennen sicherlich noch nüchtern getroffen oder - wenn sie zu der Szene gehören - sicherlich mal nüchterne Momente, um ihre Zugehörigkeit zu dieser Szene zu überprüfen.
Aber auch hier (es ist in #40 der gleiche Absatz) ging es mir nur darum, dass ich der Behauptung nicht zustimmen möchte, dass Raser pauschal die oben erwähnte Gleichgültigkeit aufweisen. (Zusatz zur Klarstellung: Selbstverständlich ist es wahrscheinlich, dass es in vielen Fällen (wie auch hier) doch so ist, aber das muss eben in jedem Einzelfall geprüft werden.)Zuletzt geändert von xanrof; 03.03.2017, 10:19..
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Zitat von endar Beitrag anzeigenDie wissen sehr genau was sie tun und wenn sich tatsächlich vor der Fahrt besaufen sollten - wie du annimmst - , [....]
Aber das sehe ich wirklich nicht als Entlastung an, ebensowenig wie
will einer der Angeklagten tatsächlich auch nur zufällig dabeigewesen sein und habe auch erst gar nicht teilnehmen wollen.
*Behandle einen Stein wie eine Pflanze, eine Pflanze wie ein Tier und ein Tier wie einen Menschen.*
*Alles was einmal war, ist immer noch, nur in einer anderen Form.*Indianische Weisheiten
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Zitat von Noir Beitrag anzeigenDa hast Du ihn falsch verstanden. Er meinte nicht dass sie sich betrinken oder Drogen nehmen würden (das wäre ja noch irrsinniger, als es eh schon ist), er meinte, dass sie auf Grund des anstehenden Rennens so viel Adrenalin "intus" gehabt haben könnten, dass es einem Rausch gleichkommen könnte.
Aber dieser Zustand ist der Sinn und Zweck der ganzen Angelegenheit. Deswegen - um diesen Zustand zu erreichen und ihn durch den Sieg dann noch zu steigern - finden solche Rennen ja überhaupt statt. Er kann deshalb nicht als Entlastung herangezogen werden.
Und das ist eben der Unterschied zu anderen "fahrlässigen Tötungen", bei denen es darum geht, dass jemand die notwendige Sorgfalt nicht beachtet hat und so jemand zu Tode kam.
Wie z.B. hier - ganz aktuell:
http://www.spiegel.de/panorama/justi...a-1137054.html
Oder wie im oben verlinkten Zeit-Artikel als Beispiele eine Mutter genannt wird, die zum Krankenhaus rast, weil ihr Kind schwer verletzt ist. Das ist ein äußerer Umstand, der zur Raserei führt. Und bei einer solchen Mutter (oder auch Vater) bin ich dann auch eher bereit, den Affekt als Entlastungsgrund hinzunehmen.
Zitat von xanrof Beitrag anzeigenAber auch hier (es ist in #40 der gleiche Absatz) ging es mir nur darum, dass ich der Behauptung nicht zustimmen möchte, dass Raser pauschal die oben erwähnte Gleichgültigkeit aufweisen. (Zusatz zur Klarstellung: Selbstverständlich ist es wahrscheinlich, dass es in vielen Fällen (wie auch hier) doch so ist, aber das muss eben in jedem Einzelfall geprüft werden.)
Natürlich ist es solchen Leuten nicht gleichgültig, ob sie jemanden totfahren - schon allein, weil das umfangreiche Folgen und Unannehmlichkeiten mit sich bringt.
Und natürlich möchten sie auch niemanden totfahren, scheinen aber die Gedanken dazu mit Hilfe von Selbstüberschätzung psychologisch auszublenden.
Deutsche Gerichte nehmen immer eine Einzelfallprüfung vor. wobei Gruppenverhalten bzw. Lebenserfahrung durchaus herangezogen wird, um die Glaubwürdigkeit individueller Darstellungen zu prüfen. Sachverständige kommen auch noch hinzu.
Dabei wird eben ein Maßstab angesetzt, nämlich was man von erwachsenen Menschen erwarten darf oder was nicht. "Ich bin ein so guter Fahrer, dass ich dachte, es wird schon nichts passieren" reicht da eben nicht aus. Deutsche Gerichte erwarten von zurechungsfähigen Erwachsenen, dass sie ihr Tun kritisch selbst einschätzen können und stellen nicht nur die Frage "Was wusste jemand?" sondern auch: "Was hätte diese Person wissen müssen, wenn sie verantwortungsvoll handeln würde?"
Und wenn diese Form der Selbstreflektion nicht vorgenommen wird, gilt das als ein Zeichen von Gleichgültigkeit und dann kommt es zur Formulierung "billigend in Kauf nehmen".Zuletzt geändert von endar; 03.03.2017, 10:56.Republicans hate ducklings!
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