Ich bin da gespaltener Meinung. Klar war es schlimm, dass der Rennfahrer wegen einem illegalen Straßenrennen einen Menschen auf dem Gewissen hat, andererseits hatte er nicht mit Absicht seinen Wagen gerammt und andere Mörder, die jemanden nur wegen paar Euro abknallen oder niedermessern bekommen wegen Totschlag nur paar Jahre Gefängnis. Man muss das auch so sehen. Was denkt ihr darüber?
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Lebenslange Gefängnisstrafe für illegales Straßenrennen
Einklappen
X
-
Gast
Ich finde die Überschrift "Lebenslange Gefängnisstrafe für illegales Straßenrennen" irreführend. Soweit ich das verstanden habe, gibt es die "Lebenslange Gefängnisstrafe", weil bei einem illegalen Straßenrennen ein Unbeteiligter(!) bei einem Unfall starb.
Und wer mit 170km/h in der Innenstadt über rote Ampeln fährt, ist in meinen Augen schon nicht mehr "fahrlässig" ...
Kommentar
-
Ich finde das Urteil klasse. Wird hoffentlich eine gewisse abschreckende Wirkung entfalten. Und selbst wenn nicht, dann sind die Raser wenigstens ein viertel Jahrhundert runter von der Straße.
Wer nur für einen Schwanzvergleich den Tod Unbeteiligter billigend in Kauf nimmt hat es auch nicht anders verdient.
Das ist dann eben schon mehr als nur Totschlag. Kann mir keiner erzählen der wusste nicht was passiert wenn er einen mit 170 km/h auf der Haube mitnimmt.
Kommentar
-
Wie lange dauert eigentlich dieser lebenslange Führerscheinentzug in echt?
Im Gesetzestext steht:
Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
Zitat von riepichiep Beitrag anzeigenIch finde die Überschrift "Lebenslange Gefängnisstrafe für illegales Straßenrennen" irreführend. Soweit ich das verstanden habe, gibt es die "Lebenslange Gefängnisstrafe", weil bei einem illegalen Straßenrennen ein Unbeteiligter(!) bei einem Unfall starb.
Und wer mit 170km/h in der Innenstadt über rote Ampeln fährt, ist in meinen Augen schon nicht mehr "fahrlässig" ...Zuletzt geändert von Tibo; 28.02.2017, 21:12.
Kommentar
-
Gast
Ich muss zugeben, dass ich erstmal etaws skeptisch bin ob der Beurteilung der Tat als Mord. Als Jura-Laie kann ich das aber nur schwer einschätzen, zumal sich das Ganze wohl in einem definitorischen Grenzbereich bewegt. Ich bin mal gespannt, was Juristen so dazu sagen. Knörf wird sich ja sicherlich noch ausführlich dazu äußern und uns an seinem Fachwissen teilhaben lassen. Nächste Woche schreibt hoffentlich Thomas Fischer was dazu. Fürs erste: http://www.morgenpost.de/berlin/arti...idrigkeit.html
Unabhängig vom Einzelfall finde ich es vernünftig, schon die Teilnahme an illegalen Straßenrennen zur Straftat zu erheben.
Um auf den konkreten Fall zurückzukommen:
Zitat von Tibo Beitrag anzeigenDer Beweggrund war wohl Lustgewinn beim Rennen oder auch Habgier, wenn ne Siegprämie vereinbart war. In jedem Fall war es ein niederer Beweggrund.
Kommentar
-
Die Tötung des Dritten war aber nicht das Mittel zum Zweck des Lustgewinns oder zum Abgreifen der möglichen Siegprämie.
Der Mord hebt aber nur auf die "gemeingefährlichen Mittel" ab, wenn ich das richtig gelesen habe.
Republicans hate ducklings!
Kommentar
-
Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
Die Tötung des Dritten war aber nicht das Mittel zum Zweck des Lustgewinns oder zum Abgreifen der möglichen Siegprämie. Er war eine Begleiterscheinung des (schief gegangenen) Rennens. So einfach kann man also nicht argumentieren. Laut diesem Zeit-Online-Artikel ist die Frage, ob die mit der Einstellung "wird schon nichts passieren" an die Sache rangegangen sind oder mit "und wenn schon". Letzteres würde das Mordurteil rechtfertigen, ersteres nicht. Und diese Unterscheidung ist eben nicht so leicht vorzunehmen.
Aus dem Urteil zum Lederriemenfall:
Auch beim unbedingten Vorsatz kann dem Täter der Erfolgseintritt unangenehm sein. Das ist in allen Fällen so, in denen jemand, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen, ungern ein Mittel anwendet, weil er weiß, daß er nur durch dieses Mittel den von ihm erstrebten Erfolg erzielen kann. Der bedingte Vorsatz unterscheidet sich vom unbedingten Vorsatz dadurch, daß der unerwünschte Erfolg nicht als notwendig, sondern nur als möglich vorausgesehen wird. Er unterscheidet sich von der bewußten Fahrlässigkeit dadurch, daß der bewußt fahrlässig handelnde Täter darauf vertraut, der als möglich vorausgesehene Erfolg werde nicht eintreten, und deshalb die Gefahr in Kauf nimmt, während der bedingt vorsätzlich handelnde Täter sie um deswillen in Kauf nimmt, weil er, wenn er sein Ziel nicht anders erreichen kann, es auch durch das unerwünschte Mittel erreichen will.Zuletzt geändert von Tibo; 28.02.2017, 22:37.
Kommentar
-
Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigenLaut diesem Zeit-Online-Artikel ist die Frage, ob die mit der Einstellung "wird schon nichts passieren" an die Sache rangegangen sind oder mit "und wenn schon". Letzteres würde das Mordurteil rechtfertigen, ersteres nicht. Und diese Unterscheidung ist eben nicht so leicht vorzunehmen.
Wenn ich mit einer Pistole wild in der Stadt umherballere kommt das aufs Gleiche raus.
Kommentar
-
Wer mit 170 Sachen eine Hauptstraße in der Stadt runterbrettert, rote Ampeln ignoriert und das nicht auszuschließende Risiko eingeht, dass da jemand quer kommt oder fährt, der kann genauso gut mit einer Schusswaffe "einfach mal der Hauptstraße entlang" ballern... wird schon niemand reinlaufen... In beiden Fällen nimmt man da billigend in Kauf, dass da jemand getötet wird, nur um sich selbst und anderen Prolls was zu beweisen (der Beweggrund ist wohl niedrig genug).Grüße,
Peter H
Kommentar
-
Ich habe mal gesehen, dass einer auf nem Motorrad einen Mann fast umgefahren hat und dann anschließend sich noch über dessen Dummheit lustig gemacht hat und sowas sagte wie "ich hätte den in alle Einzelteile zerlegt!". Wie werden denn solche Äußerungen bewertet, wenn die vor Gericht zur Beurteilung des Falles herangezogen werden? Vielleicht gab es Material, was der Öffentlichkeit nicht zugänglich war? War nur gerade so ein Gedanke von mir
Kommentar
-
Zitat von JeanneLück Beitrag anzeigenIch habe mal gesehen, dass einer auf nem Motorrad einen Mann fast umgefahren hat und dann anschließend sich noch über dessen Dummheit lustig gemacht hat und sowas sagte wie "ich hätte den in alle Einzelteile zerlegt!". Wie werden denn solche Äußerungen bewertet, wenn die vor Gericht zur Beurteilung des Falles herangezogen werden? Vielleicht gab es Material, was der Öffentlichkeit nicht zugänglich war? War nur gerade so ein Gedanke von mir
Alpi wollten sie auch Mord anhängen, hat nicht geklappt, jetzt versuchen sie es bei den nächsten
Kommentar
Kommentar