Äh, wie meinen?
In Deutschland ist das doch alles etwas einfacher seit der Strafrechtsreform.
Ich zitiere einfach mal die derzeitige Rechtslage:
§ 182 StGB (Sexueller Misbrauch von Jugendlichen):
"[...bestraft wird]
(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Absatz 1 der Norm ist in diesem Zusammengang irrelevant, denn er zielt ohne qualifizierte Altersgrenze (aka das Opfer ist "nur" jünger als 18) auf den klassischen Missbrauch ohne Qualifikationen (s.o.) ab.
Dazu bestimmt § 176 StGB, dass Kinder unter 14 Jahren de jure gar keinen "Sex haben sollen", egal mit wem.
Über die Genehmigungs -bzw. Einwilligungsfähigkeit von Eltern in der Sache wird mal gar nichts gesagt, soweit ich noch auf dem Laufenden bin.
In Deutschland ist das doch alles etwas einfacher seit der Strafrechtsreform.
Ich zitiere einfach mal die derzeitige Rechtslage:
§ 182 StGB (Sexueller Misbrauch von Jugendlichen):
"[...bestraft wird]
(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Absatz 1 der Norm ist in diesem Zusammengang irrelevant, denn er zielt ohne qualifizierte Altersgrenze (aka das Opfer ist "nur" jünger als 18) auf den klassischen Missbrauch ohne Qualifikationen (s.o.) ab.
Dazu bestimmt § 176 StGB, dass Kinder unter 14 Jahren de jure gar keinen "Sex haben sollen", egal mit wem.
Über die Genehmigungs -bzw. Einwilligungsfähigkeit von Eltern in der Sache wird mal gar nichts gesagt, soweit ich noch auf dem Laufenden bin.
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