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Ein Abgeordneter darf aus jedem Grund egal wie hirnrissig er ist bei einer Abstimmung so stimmen wie er will und das ist auch gut so. Ob der Gesetzentwurf überhaupt in Ordnung war muss dann ein Gericht entscheiden. Bei dem was vorgelegt wird darf der Parlamentarier aber aus gutem Grund entscheiden wie es ihm beliebt.
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