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    Ja ich
    Gegen die Natur ist, das impotente und unfruchtbare Menschen Eltern sein können. Vielleicht sollte man denen das Adoptieren verbieten?

    Kommentar


      Zitat von Nadia Beitrag anzeigen
      Andererseits ist es gegen die Natur, dass Homosexuelle Eltern werden/sein können und das hat vielleicht einen höheren Sinn, den wir heut zu Tage nicht begreifen können.
      Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigen
      Sobald 3 Tage Ruhe ist, taucht das "Natur" oder "Normal" Argument wieder auf. Ist fast schon lächerlich
      Das selbe habe ich mir auch gerade gedacht



      Für mich ist es völlig irrelevant, was ich persönlich von Homosexualität halte, hier sollte einfach gelten: Gleiches Recht für alle!

      Homosexuelle Beziehungen gibt es schon Jahrhunderte, auch wenn nur hinter vorgehaltener Hand. Wie hier schon festgestellt wurde, ist das auch nicht nur ein "Phänomen" der Menschen.

      Umso positiver finde ich den Aspekt einer Ehe für Homosexuelle Paare, ein Schritt mehr zur Anerkennung.

      Kommentar


        Und diesmal läßt sich das BVerfG auch nicht mit der Hinhaltetaktik der Regierung abspeisen:
        Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bundestag ein Ultimatum zur steuerlichen Gleichbehandlung der Homo-Ehe gestellt. Bis zum 18. Juni müsse ein Gesetz vorliegen, durch das gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften bei der Grunderwerbssteuer genauso behandelt würden wie Ehepaare,...
        Gleichstellung: Verfassungsgericht stellt Bundestag Ultimatum bei Homo-Ehe | Politik | ZEIT ONLINE
        .

        Kommentar


          Das ist wirklich eine gute Nachricht!

          Aber mal angenommen, die Regierung kommt dem Urteil nicht nach. Was hätte das dann für Konsequenzen?

          Kommentar


            Zitat von Dannyboy Beitrag anzeigen
            Ja ich
            Gegen die Natur ist, das impotente und unfruchtbare Menschen Eltern sein können. Vielleicht sollte man denen das Adoptieren verbieten?
            Und die künstliche Befruchtung gleich mit.

            Ich glaub ja persönlich immer öfter, es wäre besser, man würde das Kinderkriegen überall verbieten. Dann würde die Menschheit aussterben und wir hätten endlich unsere Ruhe.

            Kommentar


              @ Chris Archer
              Grundgesetz Art 20 Abs 4

              - - - Aktualisiert - - -

              Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
              Und die künstliche Befruchtung gleich mit.

              Ich glaub ja persönlich immer öfter, es wäre besser, man würde das Kinderkriegen überall verbieten. Dann würde die Menschheit aussterben und wir hätten endlich unsere Ruhe.
              Das ist eine völlig neue Interpretation des anthropischen Prinzips und noch dazu nicht in OT Technik&Wissenschaft
              Slawa Ukrajini!

              Kommentar


                Ich hab hier gerade ein Bildchen gefunden, was ich so passend finde in Bezug auf einige Meinungen gegenüber Homosexuellen.

                Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: Unbenannt.jpg
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Größe: 154,5 KB
ID: 4268702

                Kommentar


                  Zitat von Thomas W. Riker Beitrag anzeigen
                  @ Chris Archer
                  Grundgesetz Art 20 Abs 4
                  Ich kenne diesen Artikel, aber wie sieht das in der praktischen Umsetzung aus?

                  Kommentar


                    Die praktische Umsetzung kann aus vielen Gründen nicht eintreten.

                    Keine Entscheidung und/oder Meinung ist in ein Volk 100% verankert.
                    Es gibt, und wird es geben, immer Gruppen die dafür, oder dagegen, sein werden.
                    Da auch ein Jeder Widerstand leisten kann, und sich für die/seine/deren Ordnung einsetzen kann, wird es zum Chaos kommen.



                    Zitat von Wikipedia
                    Deutsche (nach Art. 116 GG), also Ausländer eindeutig ausgenommen, dürfen dieses Recht aber nur als Ultima ratio nutzen; vorher müssen alle anderen Mittel ausgeschöpft sein. Nach Meinung einiger Staatsrechtler haben die Widerständler auch das Recht, Anschläge und Morde (z. B. Tyrannenmord) zu begehen, um die grundgesetzliche Ordnung wiederherzustellen.
                    Ordnung ist zudem, meiner Meinung nach, ein nicht so leicht definierbarer Begriff.
                    So wie der Begriff "alle andere Mittel", der auch nicht so leicht zu definieren ist.

                    Ab wann herrscht Unordnung?

                    Bestimmt nicht wenn eine Gruppe gleiche Rechte, gegenüber der Mehrheit, vom Staat fördert.
                    Somit ist der Kampf (literarisch gesehen) um die Homosexuelle Ehe kein Versuch die herrschende Ordnung zu fällen.
                    Es ist ein Recht jenes Volkes (insgesamt) auf deren Wille das Grundgesetz basiert.
                    Denn es ist nirgends die Sprache von Homosexuelle im GG (Artikel 20)!
                    Nur das Volk als solches wird da erwähnt.


                    Gäbe es eine Trennung zwischen Heteros und Homos im GG könnte man über Diskriminierung reden....gibt es aber nicht.
                    Somit ist der Artikel 20 NICHT gegen Homosexuelle und es kann auch, von denen oder deren Gegner, nicht als Einwand eingesetzt werden.


                    Notstandsgesetze:

                    Zitat von Wikipedia
                    Die Gesetze enthalten Regelungen für den Verteidigungsfall, den Spannungsfall, den inneren Notstand und den Katastrophenfall. In diesen Fällen werden die Grundrechte eingeschränkt.

                    Herrscht heute in Deutschland eine Katastrophe?
                    Spannung (was die Homoehe angeht)?
                    Verteidigungsfall?
                    Innerer Notstand?

                    Glaube ich nicht. Zudem die Rede von "Gleichheit" ist gegenüber eben diese Gesetze die der Staat erschaffen hat. Gleichheit ALLER Bürger (Volk) gegenüber dem Staat.
                    Da sehe ich keinen Notstand....viel mehr sehe ich eine "Ordnung schaffen wollen".
                    Denn Ordnung soll über das Ganze Volk herrschen...nicht nur die Mehrheit.
                    Ich kann nur für das was ich sage verantwortlich sein..nicht für das was du verstehst.

                    Kommentar


                      Zitat von ChrisArcher Beitrag anzeigen
                      Ich kenne diesen Artikel, aber wie sieht das in der praktischen Umsetzung aus?
                      Der Artikel spielt in diesem Zusammenhang schlicht keine Rolle.

                      Zitat von Wikipedia
                      Es reicht bereits der Versuch aus, diese Ordnung zu beseitigen. Aus vereinzelten Verletzungen der ihr zugrundeliegenden Bestimmungen kann indessen kein Widerstandsrecht hergeleitet werden. Das Widerstandsrecht besteht auch nicht gegen einzelne, Art. 20 GG verletzende Maßnahmen staatlicher Organe. Vielmehr muss es sich um einen Angriff auf die grundlegende Ordnung als solche handeln, um deren Verteidigung und Wiederherstellung es geht, woraus sich der die Ordnung konservierende Charakter eines Widerstandsrechts herleitet. Das Widerstandsrecht setzt außerdem voraus, dass alle anderen legalen Möglichkeiten einer Gegenwehr ausgeschöpft sind (Subsidiarität, ultima ratio), eine andere Abhilfe somit objektiv nicht möglich ist.

                      Das Bundesverfassungsgericht hat sich bislang zur Frage eines Widerstandrechts nur in seiner Entscheidung vom 17. August 1956 zum KPD-Verbot, also vor Aufnahme dieses Rechts in Art. 20 GG, ausführlicher geäußert. Danach stellt das Gericht grundsätzlich in Frage, ob angesichts des grundgesetzlich gewährleisteten Rechtsbehelfssystems überhaupt noch Raum für ein solches Recht sein kann. Ein Widerstandsrecht gegen Einzelmaßnahmen schließt es jedoch ausdrücklich aus: würde man gegen einzelne staatliche verfassungswidrige Maßnahme bereits ein solches Recht zulassen, so übersähe man, „den grundsätzlichen Unterschied zwischen einer intakten Ordnung, in der im Einzelfalle auch Verfassungswidrigkeiten vorkommen mögen, und einer Ordnung, in der die Staatsorgane aus Nichtachtung von Gesetz und Recht die Verfassung, das Volk und den Staat im ganzen verderben, so dass auch die etwa in solcher Ordnung noch bestehenden Rechtsbehelfe nichts mehr nutzen.“ Damit stehen auch die strengen Voraussetzungen für das Eingreifen eines Widerstandsrechts im Sinne des Art. 20 Abs. 4 GG in Übereinstimmung.
                      Das hat man damals als mit den Notstandsgesetzen eingeführt und ist für den Fall gedacht, dass ein Hitler 2.0 die Demokratie abschaffen will.
                      I am altering the movie. Pray I don't alter it any further.

                      - George Lucas

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                        Die Diskussion über das Bundesverfassungsgericht wurde ausgegliedert:

                        .

                        Kommentar


                          In dem folgenden Video wird von 8:15 bis 12:00 sehr treffend die Haltung vieler Menschen, die ich kenne, zur Homo-Ehe wiedergegeben:

                          Heute Show - Folge 112 - [ZDF, 01.03.2013] - YouTube

                          Kommentar


                            Zitat von ChrisArcher Beitrag anzeigen
                            In dem folgenden Video wird von 8:15 bis 12:00 sehr treffend die Haltung vieler Menschen, die ich kenne, zur Homo-Ehe wiedergegeben:

                            Heute Show - Folge 112 - [ZDF, 01.03.2013] - YouTube
                            Der Kommentar desjenigen, der es hochgeladen hat, sagt eigentlich schon, wessen geistig Kind der ist:

                            Veröffentlicht am 01.03.2013

                            Der Uploader distanziert sich von der Homo-Propaganda der Heute Show. Die Ehe ist eine Vereinigung von Mann und Frau, weswegen sie auch Ehegatten genannt werden (kommt von Begattung (sich Fortpflanzen)). Somit können Homos per Definition keine Ehe eingehen, Genauso so wenig wie Mann und Esel oder ähnliches.

                            Das dies in Deutschland keinem auffällt ist ein trauriger Beweis dafür, dass wir selbst unsere eigene Sprache Deutsch verlernen.

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                              Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                              Der Kommentar desjenigen, der es hochgeladen hat, sagt eigentlich schon, wessen geistig Kind der ist:
                              Den Kommentar habe ich jetzt erst gelesen. Aber dieses Pseudo-Argument, dass wir in Deutschland eine Homo-Propaganda betreiben würden, ist in der Tat totaler Humbug.

                              - - - Aktualisiert - - -

                              Eine weitere Hysterie um die "Gefahren" der Homo-Ehe wird in dem folgenden Video sehr schön karikiert.

                              http://www.youtube.com/watch?v=8BIaYmYXZ7s

                              Kommentar


                                Hast du auch die anderen Kommentare gelesen? Da kann einem selbst als Hetero Angst und Bange werden.

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