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  • Area51 1/2
    antwortet
    Deshalb sagte ich: Rücktritt ist auch eine Option.

    Wenn ich als Abgeordneter mich nicht in der Lage sehe ein Volksbegehren nachzugehen....dann trete ich zurück und "Kämpfe" evtl. als Bürger dagegen!
    In meinen Amt und solange ich dieses trage...ist es Pflichtverletzung!

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  • Tibo
    antwortet
    Zitat von Area51 1/2 Beitrag anzeigen
    Ja!
    Denn als Abgeordneter muss ich nicht vom "Ich" ausgehen sondern vom "Wir".
    Das ist meine "Arbeit"...ich bin Vertreter der öffentlichen Meinung und nicht von mir.
    Ein Abgeordneter ist zwar Volksvertreter, aber nur seinem Gewissen verantwortlich. Wie er seine Gewissensentscheidung trifft ist allein ihm überlassen.

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  • Area51 1/2
    antwortet
    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Aber dann gäbe es nie einen triftigen Grund "schwul" nicht mehr als unmoralisch zu betrachten. Als dieser Staat gegründet wurde, war das gesellschaftlicher Konsens, von diesem abzuweichen steht jedem frei, ganz egal warum. Wenn man nun ein Mandat im Parlament hat, darf man auch so abstimmen wie man selbst und eben nicht die Gesellschaft das will. Würdest du etwas bewilligen, dass du für zu tiefst unmoralisch hältst nur weil, die Mehrheitsmeinung das anders sieht?
    Ja!
    Denn als Abgeordneter muss ich nicht vom "Ich" ausgehen sondern vom "Wir".
    Das ist meine "Arbeit"...ich bin Vertreter der öffentlichen Meinung und nicht von mir.
    Wenn die Mehrheit etwas will...sei es so unmoralisch oder unethisch, muss ich es verfolgen...tue ich es nicht werde ich mich als Mensch evtl. besser fühlen, hätte aber meine Aufgabe verfehlt! Rücktritt wäre auch eine Option...
    Standesamtliche Homoehe sollte erlaubt sein weil die Gesellschaft keinen Schaden davon trägt.
    Siehst du es als Finanzminister ist es ein Problem...weniger Einnahmen durch Steuer.
    Siehst du es aber als Demokrat und Abgeordneter solltest du dich an deine Wähler wenden...wenn diese JA sagen musst du es auch mit JA beantworte.


    !

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  • Tibo
    antwortet
    Zitat von ChrisArcher Beitrag anzeigen
    Auf einer Metaebene gesprochen hängt das natürlich von den moralischen Grundsätzen ab, denen eine Gesellschaft folgt. Ich fürchte fast, dass ich meinen obigen Definitionsversuch dahingehend abändern muss, den Begriff Moral herauszustreichen und nur den Begriff Ethik an der betreffenden Stelle zu verwenden.
    Aber dann gäbe es nie einen triftigen Grund "schwul" nicht mehr als unmoralisch zu betrachten. Als dieser Staat gegründet wurde, war das gesellschaftlicher Konsens, von diesem abzuweichen steht jedem frei, ganz egal warum. Wenn man nun ein Mandat im Parlament hat, darf man auch so abstimmen wie man selbst und eben nicht die Gesellschaft das will. Würdest du etwas bewilligen, dass du für zu tiefst unmoralisch hältst nur weil, die Mehrheitsmeinung das anders sieht?

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  • ChrisArcher
    antwortet
    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Demnach wäre "Alles schwule ist unmoralisch" ein trifitiger Grund
    Auf einer Metaebene gesprochen hängt das natürlich von den moralischen Grundsätzen ab, denen eine Gesellschaft folgt. Ich fürchte fast, dass ich meinen obigen Definitionsversuch dahingehend abändern muss, den Begriff Moral herauszustreichen und nur den Begriff Ethik an der betreffenden Stelle zu verwenden. Der Grund:

    Das öffentliche philosophische Forum für Gegenwartsfragen. Basel [oepfel]. Beitrag Ethik und Moral

    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    aber "schwul ist doof" ist untriftig?
    Ja.

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Keine, das war aber auch nicht Voraussetzung.
    "Schwul ist unmoralisch" ist ein moralischer Grundsatz. Diesem zu folgen wäre nach ChrisArcher ein triftiger Grund.
    Eben das ist das Problem. Deshalb sollte ich das auch korrigieren.

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  • Tibo
    antwortet
    Zitat von Dannyboy Beitrag anzeigen
    Welche fachlichen oder sachlichen Tatsachen begründen denn ersteres?
    Keine, das war aber auch nicht Voraussetzung.
    riftige Gründe sind solche, die auf sachlichen bzw. fachlichen Tatsachen fußen oder moralischen bzw. ethischen Grundsätzen folgen.
    "Schwul ist unmoralisch" ist ein moralischer Grundsatz. Diesem zu folgen wäre nach ChrisArcher ein triftiger Grund.
    "Es verursacht Kosten." wäre ein auf Tatsachen begründeter Grund. Ich kann es sogar ablehnen, weil ich sonst Gerechtigkeit schaffen würde. Auch das beruht auf Tatsachen. "Ich lehne die Homoehe ab, weil sie gerecht ist." wäre nach ChrisArcher ein triftiger Grund." Ich lehne sie ab, weil ichden Grundsätzen meines Glaubens folge, um uns alle vor dem Verderben zu bewahren" ist keiner.

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  • Dannyboy
    antwortet
    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Demnach wäre "Alles schwule ist unmoralisch" ein trifitiger Grund aber "schwul ist doof" ist untriftig?
    Welche fachlichen oder sachlichen Tatsachen begründen denn ersteres?

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  • Tibo
    antwortet
    Zitat von ChrisArcher Beitrag anzeigen
    Triftige Gründe sind solche, die auf sachlichen bzw. fachlichen Tatsachen fußen oder moralischen bzw. ethischen Grundsätzen folgen.
    Demnach wäre "Alles schwule ist unmoralisch" ein trifitiger Grund aber "schwul ist doof" ist untriftig?

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  • ChrisArcher
    antwortet
    Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
    Bitte, was sind triftige und was sind untriftige Gründe? Und woran machst Du diese Unterscheidung fest?
    Triftige Gründe sind solche, die auf sachlichen bzw. fachlichen Tatsachen fußen oder moralischen bzw. ethischen Grundsätzen folgen.

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  • Tibo
    antwortet
    Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen

    In der Theorie und nach der Verfassung, ja. In der Praxis wird die Fraktion den Abgeordneten steinigen, teeren und federn und dann über kleiner Flamme rösten sollte er anders entscheiden, als die Fraktion ihm vorgibt.

    Der Fraktionszwang wird nur bei manchen Abstimmungen aufgehoben.
    Naja es wird Druck auf Abweichler ausgeübt, Bosbach hat das ja mal erlebt. Das ist aber kein Zwang, man kann das aushalten, Bosbach hat das ja mal getan und schlimmstenfalls ist die Abgeordnetenlaufbahn hinüber. Ströbele hat aber auch das mal zu verhindern gewusst indem er nach abweichendem Stimmverhalten zwar nen Aussichtslosen Listenplatz bekam aber dann eben seinen Wahlkreis gewann. Was du beschreibst ist eher das was Otto Wels erlebt hat. Das haben wir aber überwunden.

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen

    Ist doch ganz einfach zu verstehen.
    Ich sehe da zwar nach wie vor keinen Zusammenhang zwischen "Eltern müssen Kindern Grenzen zeigen" und "deshalb zwingt Staat nicht Eltern zur Ehe" aber das is mir inzwischen auch egal geworden.

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Ich sehe offengestanden nicht den mindesten Zusammenhang zwischen den beiden Sätzen. Weil es Aufgabe der Eltern ist Kindern nicht alles zu geben was sie wollen, wird es keine legalen Zwangsehen auf Verlangen des Kindes geben?
    Diese durchzusetzen wäre ja Job des Staats, würde also die Aufgaben der Eltern nicht zu berühren.
    Ein Kind kann nicht einfach einen Vater oder eine Mutter einfordern, wenn es bei einem alleinerziehenden Elternteil aufwächst.

    Das ist damit gemeint.

    Denn wenn es das jemals darf, wird es Zwangspartnerschaften/Zwangsehen geben, die in Deutschland momentan zum Glück verboten sind (auch wenn in der Praxis immer noch genug zwangsverheiratet wird).

    Ein Kind braucht Grenzen.

    Es kann nicht alles kriegen, was es will.

    Ist doch ganz einfach zu verstehen.

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  • Liopleurodon
    antwortet
    Zitat von ChrisArcher Beitrag anzeigen
    Er soll nicht aus diesen Gründen dagegen stimmen, weil er dann aus untriftigen Gründen anderen Menschen bestimmte Rechte verweigert.
    Bitte, was sind triftige und was sind untriftige Gründe? Und woran machst Du diese Unterscheidung fest?

    Zitat von ChrisArcher Beitrag anzeigen
    Mal eine andere Frage: Wenn Eltern ihre Kinder zur Adoption freigeben, haben sie dann eigentlich irgendein Mitspracherecht, wohin genau das Kind gegeben wird?
    Nein. Sie verlieren auch jeglichen Kontakt zum Kind.

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Ein Abgeordneter darf aus jedem Grund egal wie hirnrissig er ist bei einer Abstimmung so stimmen wie er will und das ist auch gut so. Ob der Gesetzentwurf überhaupt in Ordnung war muss dann ein Gericht entscheiden. Bei dem was vorgelegt wird darf der Parlamentarier aber aus gutem Grund entscheiden wie es ihm beliebt.
    In der Theorie und nach der Verfassung, ja. In der Praxis wird die Fraktion den Abgeordneten steinigen, teeren und federn und dann über kleiner Flamme rösten sollte er anders entscheiden, als die Fraktion ihm vorgibt.

    Der Fraktionszwang wird nur bei manchen Abstimmungen aufgehoben.

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  • Tibo
    antwortet
    Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigen
    Die Umsetzung natürlich.
    Dann ist es auch nicht durchsetzbar, das war ja meine Einschränkung, hast mit allem was danach kommt absolut recht.

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von ChrisArcher Beitrag anzeigen
    Er soll nicht aus diesen Gründen dagegen stimmen, weil er dann aus untriftigen Gründen anderen Menschen bestimmte Rechte verweigert.
    Das muss er bedenken, wenn er trotzdem meint sein Unbehagen überwiegt muss er dementsprechend entscheiden.

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Es ist Aufgabe der Eltern, der Mutter, des Vaters... dem Kind Grenzen aufzuzeigen, dass es halt nicht alles bekommt, was es will.

    Daher wird es auch keine Legalisierung der Zwangspartnerschaft/-ehe geben in Deutschland, nur damit Kind Mama und Papa hat.
    Ich sehe offengestanden nicht den mindesten Zusammenhang zwischen den beiden Sätzen. Weil es Aufgabe der Eltern ist Kindern nicht alles zu geben was sie wollen, wird es keine legalen Zwangsehen auf Verlangen des Kindes geben?
    Diese durchzusetzen wäre ja Job des Staats, würde also die Aufgaben der Eltern nicht zu berühren.

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Kinder wollen so vieles.

    Es ist Aufgabe der Eltern, der Mutter, des Vaters... dem Kind Grenzen aufzuzeigen, dass es halt nicht alles bekommt, was es will.

    Daher wird es auch keine Legalisierung der Zwangspartnerschaft/-ehe geben in Deutschland, nur damit Kind Mama und Papa hat.

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  • Karl Ranseier
    antwortet
    Zitat von ChrisArcher Beitrag anzeigen
    ....Das hat aber mit Rechtsstaatlichkeit absolut nichts mehr zu tun, obwohl ich diese Haltung sogar teilweise verstehen kann. Das Bundesverfassungsgericht hat folgerichtig geurteilt, und zwar basierend auf dem Grundgesetz. Dürften dann die Bundesverfassungsrichter auch anders urteilen, wenn das im Sinne ihres Glaubens wäre?
    Richter sind an Gesetz gebunden. Richter müssen nach bester Auslegung bestehender Gesetze Recht sprechen. Richter würden auch nicht ein neues Gesetz entscheiden, sondern höchstens, daß nachgebessert werden muss, weil die jetzige Regelung diskriminierend sei oder das eine neue Regelung nicht verfassungskonform ist.

    Abgeordnete dagegen sind per Gesetz wörtlich nur ihrem Gewissen verpflichtet. Dieses Gewissen ist nicht definiert und kann von allem, was der Abgeordnete an sich ranläßt, beeinflußt werden: schlechte Kindheitserfahrung, Kadavergehorsam gegenüber der Partei, Schmierg.... Lobby-Spenden und natürlich auch, wie von Tibo schon erwähnt, religiösen Einflüssen. Eine Neuregelung dieses gewissen Paragraphen.... Gewissensparagraphen müsste schon allein wegen der Strafbarkeit von Bestechung/Umsetzung der UN-Kovention zur Bekämpfung von Korruption geändert werden. Und genau darum steht Deutschland da auf einer Liste mit Menschenrechtshochburgen wie Nordkorea und Syrien

    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Also wenn die Kinder das wollen und das Recht durchsetzbar ist, was spricht dagegen?
    Die Umsetzung natürlich. Angenommen, ein Kind einer alleinerziehenden Mutter klagt sich dieses Recht ein. Was wäre die Folge?

    - die Mutter wird verurteilt, innerhalb einer Frist einen Ersatzvater anzubaggern und zu heiraten (damit Familie) ?
    - der Vater wird verurteilt, wieder zu Kind und Mutter zu ziehen und eine eventuelle Scheidung wird zwangsanulliert?
    - das Kind wird sofort in ein Kinderheim gepackt und darf da auf ein hetero-sexuelles Paar warten, das ausgerechnet dieses Kind adoptieren will?
    - wie oben, nur wird wegen dem eingeklagten Recht das Kind dem nächsten hetero-sexuellen Paar als einzige Wahl vorgesetzt - "dieses Kind hat eingeklagt und Vorrecht, also dieses oder keins, Familie Müller!" ???

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