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Ich les die gerne und schüttel dann immer ungläubig den Kopf, wie schlimm Deutschland immer mehr verdummt und wie so Quadratspießertum zunimmt und zunimmt und es schon fast so wirkt wie diese Stockkonservativen homophoben Vereinigungen in den Staaten.
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Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigenHast du auch die anderen Kommentare gelesen? Da kann einem selbst als Hetero Angst und Bange werden.
In den meisten Fällen lese ich die Kommentare allerdings nicht, da ich die Qualität selbiger schon aus vielen Beispielen kenne.
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Hast du auch die anderen Kommentare gelesen? Da kann einem selbst als Hetero Angst und Bange werden.
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Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigenDer Kommentar desjenigen, der es hochgeladen hat, sagt eigentlich schon, wessen geistig Kind der ist:
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Eine weitere Hysterie um die "Gefahren" der Homo-Ehe wird in dem folgenden Video sehr schön karikiert.
http://www.youtube.com/watch?v=8BIaYmYXZ7s
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Zitat von ChrisArcher Beitrag anzeigenIn dem folgenden Video wird von 8:15 bis 12:00 sehr treffend die Haltung vieler Menschen, die ich kenne, zur Homo-Ehe wiedergegeben:
Heute Show - Folge 112 - [ZDF, 01.03.2013] - YouTube
Veröffentlicht am 01.03.2013
Der Uploader distanziert sich von der Homo-Propaganda der Heute Show. Die Ehe ist eine Vereinigung von Mann und Frau, weswegen sie auch Ehegatten genannt werden (kommt von Begattung (sich Fortpflanzen)). Somit können Homos per Definition keine Ehe eingehen, Genauso so wenig wie Mann und Esel oder ähnliches.
Das dies in Deutschland keinem auffällt ist ein trauriger Beweis dafür, dass wir selbst unsere eigene Sprache Deutsch verlernen.
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In dem folgenden Video wird von 8:15 bis 12:00 sehr treffend die Haltung vieler Menschen, die ich kenne, zur Homo-Ehe wiedergegeben:
Heute Show - Folge 112 - [ZDF, 01.03.2013] - YouTube
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Ein Gast antworteteZitat von ChrisArcher Beitrag anzeigenIch kenne diesen Artikel, aber wie sieht das in der praktischen Umsetzung aus?
Zitat von WikipediaEs reicht bereits der Versuch aus, diese Ordnung zu beseitigen. Aus vereinzelten Verletzungen der ihr zugrundeliegenden Bestimmungen kann indessen kein Widerstandsrecht hergeleitet werden. Das Widerstandsrecht besteht auch nicht gegen einzelne, Art. 20 GG verletzende Maßnahmen staatlicher Organe. Vielmehr muss es sich um einen Angriff auf die grundlegende Ordnung als solche handeln, um deren Verteidigung und Wiederherstellung es geht, woraus sich der die Ordnung konservierende Charakter eines Widerstandsrechts herleitet. Das Widerstandsrecht setzt außerdem voraus, dass alle anderen legalen Möglichkeiten einer Gegenwehr ausgeschöpft sind (Subsidiarität, ultima ratio), eine andere Abhilfe somit objektiv nicht möglich ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich bislang zur Frage eines Widerstandrechts nur in seiner Entscheidung vom 17. August 1956 zum KPD-Verbot, also vor Aufnahme dieses Rechts in Art. 20 GG, ausführlicher geäußert. Danach stellt das Gericht grundsätzlich in Frage, ob angesichts des grundgesetzlich gewährleisteten Rechtsbehelfssystems überhaupt noch Raum für ein solches Recht sein kann. Ein Widerstandsrecht gegen Einzelmaßnahmen schließt es jedoch ausdrücklich aus: würde man gegen einzelne staatliche verfassungswidrige Maßnahme bereits ein solches Recht zulassen, so übersähe man, „den grundsätzlichen Unterschied zwischen einer intakten Ordnung, in der im Einzelfalle auch Verfassungswidrigkeiten vorkommen mögen, und einer Ordnung, in der die Staatsorgane aus Nichtachtung von Gesetz und Recht die Verfassung, das Volk und den Staat im ganzen verderben, so dass auch die etwa in solcher Ordnung noch bestehenden Rechtsbehelfe nichts mehr nutzen.“ Damit stehen auch die strengen Voraussetzungen für das Eingreifen eines Widerstandsrechts im Sinne des Art. 20 Abs. 4 GG in Übereinstimmung.
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Die praktische Umsetzung kann aus vielen Gründen nicht eintreten.
Keine Entscheidung und/oder Meinung ist in ein Volk 100% verankert.
Es gibt, und wird es geben, immer Gruppen die dafür, oder dagegen, sein werden.
Da auch ein Jeder Widerstand leisten kann, und sich für die/seine/deren Ordnung einsetzen kann, wird es zum Chaos kommen.
Zitat von WikipediaDeutsche (nach Art. 116 GG), also Ausländer eindeutig ausgenommen, dürfen dieses Recht aber nur als Ultima ratio nutzen; vorher müssen alle anderen Mittel ausgeschöpft sein. Nach Meinung einiger Staatsrechtler haben die Widerständler auch das Recht, Anschläge und Morde (z. B. Tyrannenmord) zu begehen, um die grundgesetzliche Ordnung wiederherzustellen.
So wie der Begriff "alle andere Mittel", der auch nicht so leicht zu definieren ist.
Ab wann herrscht Unordnung?
Bestimmt nicht wenn eine Gruppe gleiche Rechte, gegenüber der Mehrheit, vom Staat fördert.
Somit ist der Kampf (literarisch gesehen) um die Homosexuelle Ehe kein Versuch die herrschende Ordnung zu fällen.
Es ist ein Recht jenes Volkes (insgesamt) auf deren Wille das Grundgesetz basiert.
Denn es ist nirgends die Sprache von Homosexuelle im GG (Artikel 20)!
Nur das Volk als solches wird da erwähnt.
Gäbe es eine Trennung zwischen Heteros und Homos im GG könnte man über Diskriminierung reden....gibt es aber nicht.
Somit ist der Artikel 20 NICHT gegen Homosexuelle und es kann auch, von denen oder deren Gegner, nicht als Einwand eingesetzt werden.
Notstandsgesetze:
Zitat von WikipediaDie Gesetze enthalten Regelungen für den Verteidigungsfall, den Spannungsfall, den inneren Notstand und den Katastrophenfall. In diesen Fällen werden die Grundrechte eingeschränkt.
Herrscht heute in Deutschland eine Katastrophe?
Spannung (was die Homoehe angeht)?
Verteidigungsfall?
Innerer Notstand?
Glaube ich nicht. Zudem die Rede von "Gleichheit" ist gegenüber eben diese Gesetze die der Staat erschaffen hat. Gleichheit ALLER Bürger (Volk) gegenüber dem Staat.
Da sehe ich keinen Notstand....viel mehr sehe ich eine "Ordnung schaffen wollen".
Denn Ordnung soll über das Ganze Volk herrschen...nicht nur die Mehrheit.
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Zitat von Thomas W. Riker Beitrag anzeigen@ Chris Archer
Grundgesetz Art 20 Abs 4
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@ Chris Archer
Grundgesetz Art 20 Abs 4
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Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigenUnd die künstliche Befruchtung gleich mit.
Ich glaub ja persönlich immer öfter, es wäre besser, man würde das Kinderkriegen überall verbieten. Dann würde die Menschheit aussterben und wir hätten endlich unsere Ruhe.
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Zitat von Dannyboy Beitrag anzeigenJa ich
Gegen die Natur ist, das impotente und unfruchtbare Menschen Eltern sein können. Vielleicht sollte man denen das Adoptieren verbieten?
Ich glaub ja persönlich immer öfter, es wäre besser, man würde das Kinderkriegen überall verbieten. Dann würde die Menschheit aussterben und wir hätten endlich unsere Ruhe.
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Das ist wirklich eine gute Nachricht!
Aber mal angenommen, die Regierung kommt dem Urteil nicht nach. Was hätte das dann für Konsequenzen?
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Und diesmal läßt sich das BVerfG auch nicht mit der Hinhaltetaktik der Regierung abspeisen:
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bundestag ein Ultimatum zur steuerlichen Gleichbehandlung der Homo-Ehe gestellt. Bis zum 18. Juni müsse ein Gesetz vorliegen, durch das gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften bei der Grunderwerbssteuer genauso behandelt würden wie Ehepaare,...
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