Zitat von (F.E.A.S.)Spec_Operator
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nur greift da das gesetz zu tief.
fotos die mit zwang, druck oder aus komerziellen gründen von unter 18 jährigen gemacht worden sind, gehöhren verboten.
wenn aber ein/e 17 jähriger / jährige sich für sich oder ihren / seinen partner/inn ablichten möchte darf das nicht verboten sein.
ansonsten ist es einschränkung der freiheit.
und dabei spreche ich nur von fotos.
Die aktkunst beispielsweise ist die älteste kunst in der geschichte der menschheit.
will die regierung nun bestehende kunstwerke verbieten, weil dort nackte menschen zu sehen sind, wo nicht schlüßig ist, ob diese personen schon 18 sind?
Und dann gibt es noch ettliche bilder, die unteranderem erotisch angehaucht sind (längst nicht alle), aber nichteinmal menschen, sondern nur menschenähnliche wesen darstellen.
Auch diese fallen inzwischen zu den "bösen werken"
das gesetz war sehr sinnvoll, als gesagt wurde: alles ist verboten, was anderen schadet. (in dem fall vergewaltigungsvideos / fotos - aufnahmen von minderjährigen / folter und mord aufnahmen)
Und natürlich waren bilder und schriften verboten, die das leiden von menschen und tieren verherrlichen- ganz zu recht, wie ich finde.
Aber inzwischen sind alle arten an darstellungen verboten, die eine gewisse nacktheit darstellen.
Und da ist es eine zensur.
Der humanoide körper in seiner natürlichen erscheinung wird vom menschen als angenehm, erotisch und schön empfunden weil es der menschliche instinkt ist.
Dies aber verbieten wäre genauso schlimm wie "händchenhalten und küssen in der öffendlichkeit wird mit bis zu 3 jahren gefängniss geahndet" -
Menschen sind nunmal nicht im Burka gebohren, sondern nackt. Und das darf kein Gesetz verbieten.
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