Zitat von Marpfel
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Die Herangehensweise in dem Beitrag ist falsch.
Zuerst muss geprüft werden ob es Gegenstände sind die im Waffengesetz genannt wurden.
Also erste Alternative
Es ist natürlich immer eine Einzelfallentscheidung, deshalb lässt sich das nicht pauschal sagen. Ist das Teil wirklich Stumpf und kann auch nicht geschärft werden?
Wenn es unter die erste Alternative nicht fällt bleibt noch die zweite Möglichkeit.
Da fallen z.b. auch die Springmesser (OTF) als verbotene Gegenstände drunter
Wenn also die Deko Waffe in ihrer Beschaffenheit nicht dazu geeignet ist die Angriffs und Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen dann fällt das Teil auch nicht unter das WaffG.
Die "Spring" Eigenschaft ist also erst als zweites zu prüfen, wenn vorher schon die o.g. Voraussetzungen verneint werden spielt das keine Rolle mehr.
Natürlich alles ohne Gewähr bis es einen entsprechenden Feststellungsbescheid gibt die Softnunchakus sind hier ein gutes Beispiel.
Zuerst muss geprüft werden ob es Gegenstände sind die im Waffengesetz genannt wurden.
Also erste Alternative
Zitat
Tragbare Gegenstände,
a)
die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
Tragbare Gegenstände,
a)
die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
Es ist natürlich immer eine Einzelfallentscheidung, deshalb lässt sich das nicht pauschal sagen. Ist das Teil wirklich Stumpf und kann auch nicht geschärft werden?
Wenn es unter die erste Alternative nicht fällt bleibt noch die zweite Möglichkeit.
Zitat
die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
Da fallen z.b. auch die Springmesser (OTF) als verbotene Gegenstände drunter
Wenn also die Deko Waffe in ihrer Beschaffenheit nicht dazu geeignet ist die Angriffs und Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen dann fällt das Teil auch nicht unter das WaffG.
Die "Spring" Eigenschaft ist also erst als zweites zu prüfen, wenn vorher schon die o.g. Voraussetzungen verneint werden spielt das keine Rolle mehr.
Natürlich alles ohne Gewähr bis es einen entsprechenden Feststellungsbescheid gibt die Softnunchakus sind hier ein gutes Beispiel.
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