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    Zitat von Marpfel Beitrag anzeigen
    Kannste dann uns die Ergebnisse dann mal mitteilen? Wäre ne nette Geste ;-)
    Hätte sonst wenig Sinn, oder?

    Die Herangehensweise in dem Beitrag ist falsch.
    Zuerst muss geprüft werden ob es Gegenstände sind die im Waffengesetz genannt wurden.

    Also erste Alternative

    Zitat
    Tragbare Gegenstände,

    a)
    die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;


    Es ist natürlich immer eine Einzelfallentscheidung, deshalb lässt sich das nicht pauschal sagen. Ist das Teil wirklich Stumpf und kann auch nicht geschärft werden?

    Wenn es unter die erste Alternative nicht fällt bleibt noch die zweite Möglichkeit.

    Zitat
    die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.


    Da fallen z.b. auch die Springmesser (OTF) als verbotene Gegenstände drunter

    Wenn also die Deko Waffe in ihrer Beschaffenheit nicht dazu geeignet ist die Angriffs und Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen dann fällt das Teil auch nicht unter das WaffG.

    Die "Spring" Eigenschaft ist also erst als zweites zu prüfen, wenn vorher schon die o.g. Voraussetzungen verneint werden spielt das keine Rolle mehr.

    Natürlich alles ohne Gewähr bis es einen entsprechenden Feststellungsbescheid gibt die Softnunchakus sind hier ein gutes Beispiel.

    Kommentar


      Zitat von Baal´sebub Beitrag anzeigen
      Tragbare Gegenstände,

      b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
      Genau das hab ich auch heute beim stöbern nach Schaukampfwaffen gefunden, ihkse ^.^ Wegen diesem Punkt zählen auch die Schaukampfwaffen zu den Waffen.

      Mmmhhhh... gibt es irgendwo genauere Infos, ab wann ein Gegenstand dazu geeignet ist, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit herabzusetzen oder zu beseitigen?
      Ein Teleskopspeer zb wäre ja ausgefahren nichts anderes als eine lange Stange, Material und Festigkeit abhängig von der Bauweise, aber da mir zuerst Aluminiumstreben dafür in den Sinn kamen... ein 2m langes Alurohr mit Sprung- /Teleskopeigenschaft, klingt so, als könnte es Aua machen. Aber blöd eingesetzt, würde das schon ein Plasterohr oder Besenstiel hin bekommen, das ist irgendwie recht schwammig formuliert.

      Bei Handgelenkklingen jeglicher Art... wenn die Klingen nicht grade aus Latex oder Gummi sind, reicht wohl schon etwas festerer Kunststoff, um damit jemandem hässliche Narben ins Gesicht zu zaubern, falls da einer reinrennt. Dazu dann noch ebenfalls die Sprungfähigkeit *grübel*

      Sieht jetzt auf den ersten Blick nicht grade rosig aus. Wären denn Schaukampfwaffen mit Sprungeigenschaft (die wären wohl näher am gesuchten als nur Anscheinswaffen) erlaubt ? Wohl eher weniger.
      Jede Geschichte hat vier Seiten: Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich geschehen ist.

      Welten brechen auseinander, Formationen nicht.

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        Zitat von Suthriel Beitrag anzeigen
        Genau das hab ich auch heute beim stöbern nach Schaukampfwaffen gefunden, ihkse ^.^ Wegen diesem Punkt zählen auch die Schaukampfwaffen zu den Waffen.

        Mmmhhhh... gibt es irgendwo genauere Infos, ab wann ein Gegenstand dazu geeignet ist, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit herabzusetzen oder zu beseitigen?
        Ein Teleskopspeer zb wäre ja ausgefahren nichts anderes als eine lange Stange, Material und Festigkeit abhängig von der Bauweise, aber da mir zuerst Aluminiumstreben dafür in den Sinn kamen... ein 2m langes Alurohr mit Sprung- /Teleskopeigenschaft, klingt so, als könnte es Aua machen. Aber blöd eingesetzt, würde das schon ein Plasterohr oder Besenstiel hin bekommen, das ist irgendwie recht schwammig formuliert.

        Bei Handgelenkklingen jeglicher Art... wenn die Klingen nicht grade aus Latex oder Gummi sind, reicht wohl schon etwas festerer Kunststoff, um damit jemandem hässliche Narben ins Gesicht zu zaubern, falls da einer reinrennt. Dazu dann noch ebenfalls die Sprungfähigkeit *grübel*

        Sieht jetzt auf den ersten Blick nicht grade rosig aus. Wären denn Schaukampfwaffen mit Sprungeigenschaft (die wären wohl näher am gesuchten als nur Anscheinswaffen) erlaubt ? Wohl eher weniger.
        "Aua machen" kann ja so ziemlich alles. Selbst wenn die die Handgelenkklingen aus Gummi sind, können die verdammt weh tun. Und wenn man dann noch ein bisschen genauer zielt, sieht es sowieso noch schlimmer aus für den Getroffenen. Das würde ich jetzt nicht unbedingt als ein Ausschlusskriterium ansehen.



        MfG

        Marpfel
        "<Wretched> Religionskriege sind Konflikte zwischen erwachsenen Menschen, bei denen es darum geht, wer den cooleren, imaginaeren Freund hat"
        "Ich habe es schon häufig als bedauerlich empfunden, dass Noah und seine Sippe das Boot nicht verpasst haben." - Mark Twain

        Kommentar


          Ich könnte mir vorstellen das bei solchen "Teleskop" Geräten vor allem auch die Beschaffenheit und Stärke des Mechanismuss eine Rolle spielt. Wenn genug "Federkraft" beim ausfahren dahinter steckt,kann man auch jemandem ein stumpfes Holzstück in die Eingeweide treiben..


          .
          EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

          [OTG]Marauder schrieb nach 5 Minuten und 29 Sekunden:

          Zitat von Wolf4310 Beitrag anzeigen
          Ich hab "mein" G3 bis DZE behalten (ich wurde auch nur Rgt-intern versetzt), aber nur in Daaden auf der Kampfbahn damit scharf geschossen, auf der Standortschießbahn haben wir immer mit den Waffen der jeweiligen Ausbilder geschossen.
          Zur KFOR-Vorausbildung dagegen haben wir "unsere" G36 mitgenommen (die haben wir uns von der SichKp ausgeliehen, war die einzigste Kp in unserem Rgt die schon mit dem G36 ausgerüstet war), da hab ich an einem Tag mehr geschossen, als in 3 Monaten AGA und SGA, sogar mit Waffe einschießen und Visier einstellen und im Kosovo gabs dann wieder neue G36.
          Also KFOR war eine der schlechtesten BW-Übungen, ich war einer der wenigen die ATN gemäß eingesetzt wurden und musste daher auch noch meinen Truppführer ausbilden (ich war nur Wehrpflichtiger), die Krönung war aber der Instler der unserer Fm-Staffel als Fahrer zugeteilt war, obwohl er keinen Führerschein hatte.
          ja sowas kenn ich auch Mir hat man in die Nachschubgruppe einen Wehrpflichtigen geschickt,den ich als Waffenkammer und Materialwart einsetzen sollte,man hat dabei nur vergessen das der gute bereits mehrfach wegen Diebstahls und Betruges (Jugend) vorbestraft war. So jemand ist bei den versorgern natürlich genau an der richtigen Stelle
          Zuletzt geändert von [OTG]Marauder; 20.01.2012, 10:55. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!
          .>ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<

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            Zitat von Suthriel Beitrag anzeigen
            Aloha,

            da sich hier einige etwas besser mit Waffen und evtl. auch mit den gesetzlichen Regeln auskennen, hab ich mal eine Frage.

            Seit langer Zeit schon bin ich Fan von Teleskopstöckchen, -stäben,- speeren oder sonstigen ein- und ausfahrbaren Waffen und Springklingen, mir gehts dabei auch mehr um die Mechanik ansich als um realen Kampfeinsatz.

            Offiziell sind so ziemlich alle Springmesser meines Wissens nach verboten, und selbst Teleskopsachen sind nicht unbedingt gern gesehen.
            Wie verhält sich das jetzt aber mit Dekowaffen, also Waffennachbauten, welche stumpfe Klingen haben, aus Kunststoff oder Alu (villt auch Edelstahl, aber kein Wafffenstahl) sowie ungeschliffen und dick sind und deren Spitze wenn überhaupt die einzige Gefahr darstellen würde.
            Jedoch... trotz unbrauchbarer Klinge würden die angestrebten Dekowaffen über voll funktionsfähige Sprungmechanismen (per Feder, Pressluft oder gar motorgetrieben) oder über ähnlich betriebene Teleskopeigenschaften verfügen, um so aus zb aus einem vielleicht 40cm Klotz ein 2m Stab/Speer machen.

            Wer Predator kennt, kennt sicher auch die markanten Handgelenkklingen, welche bei Bedarf aus der Armschiene rausspringen oder deren Teleskopspeere (seit Teil 2).
            Ähnliche Waffen gibt es viele (bei Assasins Creed zb auch) ebenso Anleitungen für Nachbauten von Fans, doch bin ich mir wegen ihrer Eigenschaften nicht sicher, ob die trotzdem noch legal in Deutschland sind.

            Weiss da einer genaueres dazu?
            Zitat von http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2_82.html
            Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten: [..]
            1.2.2
            ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind (z. B. Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre, Taschenlampenpistolen);
            1.2.3
            über den für Jagd- und Sportzwecke allgemein üblichen Umfang hinaus zusammengeklappt, zusammengeschoben, verkürzt oder schnell zerlegt werden können;
            1.3.1
            Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind;
            Generell: Alles wo eine Klinge in etwas versteckt ist, was nicht als Messer zu erkennen ist ist illegal, da es für den Betrachter hramlos erscheinen wird.
            Das mit dem zusammenschieben erklärt sich wohl von selbst.
            Ist dann halt die Frage wie stumpf du sowas wirklich machen kannst. Du müsstest die Spitzen schon sehr abrunden um es wirklich ungefährlich zu machen. Ich denke alles aus Metall wird immernoch als Waffe angesehen werden.
            Disclaimer: Meine Post sind meist nicht als Absolute zu vestehen, sondern sollen nur einen weiteren Blickwinkel bieten.
            "Wer hat uns verraten? - Sozialdemokraten!" - Alte Volksweisheit
            "The man who trades freedom for security does not deserve nor will he ever receive either." - Benjamin Franklin

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              Zitat von Slowking Beitrag anzeigen
              Generell: Alles wo eine Klinge in etwas versteckt ist, was nicht als Messer zu erkennen ist ist illegal, da es für den Betrachter hramlos erscheinen wird.
              Nein. So einfach ist das nicht, siehe diverse rechtsverbindliche Feststellungsbescheide des BKA.

              Scheckkartenmesser

              Kugelschreibermesser
              Klappmesser in Schlüsselform
              Schlagstock mit eingeschraubtem Messer

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                Zitat von Slowking Beitrag anzeigen
                Generell: Alles wo eine Klinge in etwas versteckt ist, was nicht als Messer zu erkennen ist ist illegal, da es für den Betrachter hramlos erscheinen wird
                Falsch! Alles, was aussieht wie ein harmloser Gegenstand aber eine Waffe ist, ist verboten. Sogenannte "konspirative Waffen".

                Beispiele hierfür:

                - Stockdegen
                - Handypistole
                - Handytaser
                - Schießkugelschreiber

                Die Predator-Messer-Dinger würde ich nicht einmal als Waffe im Sinne des WaffG einstufen, da sie nicht hergestellt werden / wurden, um als Waffe gebraucht zu werden (außer im Film).

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                  Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
                  Die Predator-Messer-Dinger würde ich nicht einmal als Waffe im Sinne des WaffG einstufen, da sie nicht hergestellt werden / wurden, um als Waffe gebraucht zu werden (außer im Film).
                  Und vielleicht sieht das der Polizist, Staatsanwalt und Richter genauso, und vielleicht auch nicht. Man weiß es schlicht nicht, bevor man es ausprobiert hat.

                  Das rechtssicherste, was man da haben kann ist ein Feststellungsbescheid des BKA, wo drinsteht, als was die das Ding ansehen. Und selbst das gibt keine 100%ige Sicherheit.

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                    Wie macht man das denn?? Sowas zusammenbauen und dann ans BKA schicken mit der Bitte festzustellen obs ne Waffe/verbotener Gegenstand ist??
                    .>ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<

                    Kommentar


                      Zitat von [OTG]Marauder Beitrag anzeigen
                      Wie macht man das denn?? Sowas zusammenbauen und dann ans BKA schicken mit der Bitte festzustellen obs ne Waffe/verbotener Gegenstand ist??
                      Genau so. Dauert zwischen sechs und zwölf Monaten und kostet iirc um die 500€. Dafür hat man dann eben was rechtsverbindliches in der Hand.

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                        Ja, wegen meinem Job.
                        Habe eine Glock 17 und eine Glock 18-c Automatikpistole.
                        Cmdr. William Riker
                        USS Enterprise NCC 1701-D

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                          Zitat von Baal´sebub Beitrag anzeigen
                          Genau so. Dauert zwischen sechs und zwölf Monaten und kostet iirc um die 500€. Dafür hat man dann eben was rechtsverbindliches in der Hand.
                          Könnte einem dann aber auch passieren das man sein teil in vielleicht monatelanger Bastelei zusammenfummelt und dann den Bescheid bekommt: Verbotenes gerät,wir habens zur Sicherheit gleich mal verschrottet

                          Zitat von Cmdr. William Riker Beitrag anzeigen
                          Ja, wegen meinem Job.
                          Habe eine Glock 17 und eine Glock 18-c Automatikpistole.
                          In was für nem Job hierzulande braucht man den ne Pistole die "Dauerfeuer" schiessen kann,wie ne MP
                          .>ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<

                          Kommentar


                            Zitat von [OTG]Marauder Beitrag anzeigen
                            Könnte einem dann aber auch passieren das man sein teil in vielleicht monatelanger Bastelei zusammenfummelt und dann den Bescheid bekommt: Verbotenes gerät,wir habens zur Sicherheit gleich mal verschrottet
                            Kann passieren, ja. Würde ich im vorliegenden Fall aber für unwahrscheinlich halten.


                            Zitat von [OTG]Marauder Beitrag anzeigen
                            In was für nem Job hierzulande braucht man den ne Pistole die "Dauerfeuer" schiessen kann,wie ne MP
                            Wie es hierzulande aussieht weiß ich nicht, aber in Österreich haben WEGA und COBRA das Ding im Bestand. Ob Angehörige dieser Einheiten das derart herausposaunen würden ist eine andere Sache.

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                              Zitat von Baal´sebub Beitrag anzeigen
                              Kann passieren, ja. Würde ich im vorliegenden Fall aber für unwahrscheinlich halten.




                              Wie es hierzulande aussieht weiß ich nicht, aber in Österreich haben WEGA und COBRA das Ding im Bestand. Ob Angehörige dieser Einheiten das derart herausposaunen würden ist eine andere Sache.
                              Der Geanke kam mir auch
                              Also in Deutschland wäre mir der Gebrauch so einer Waffe bei Behörden völlig neu/unbekannt und bei privaten Wach/Sicherheitsfirmen sowieso nicht möglich,wegen des Verbots vollautomatischer Waffen.Zumal nur Polizei und Bundeswehr eine Ausnahmegenehmigung davon haben und die Polizei auch nur eine Ausnahme von der Ausnahme,ein Polizist darf zb.seine Pistole mit nach Hause nehmen,seine MP aber nicht bzw.die nur auf besondere Anweisung überhaupt führen.
                              Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
                              1.1
                              Waffen (§ 1 Abs. 2), mit Ausnahme halbautomatischer tragbarer Schusswaffen, die in der Anlage zum Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (Kriegswaffenliste) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. November 1990 (BGBl. I S. 2506) oder deren Änderungen aufgeführt sind, nach Verlust der Kriegswaffeneigenschaft;
                              1.2
                              Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 nach den Nummern 1.2.1 bis 1.2.3 und deren Zubehör nach Nummer 1.2.4, die
                              1.2.1.1
                              Vollautomaten im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.2


                              Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.2 definiert vollautomatische Waffen wie folgt:

                              2.2
                              Automatische Schusswaffen; dies sind Schusswaffen, die nach Abgabe eines Schusses selbsttätig erneut schussbereit werden und bei denen aus demselben Lauf durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung mehrere Schüsse abgegeben werden können (Vollautomaten)
                              Ergo: Glock 18 ist nix erlaubt in Germanistan
                              Zuletzt geändert von [OTG]Marauder; 22.01.2012, 15:59.
                              .>ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<

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                                Zur MP5: Wenn die MP5 als persönliche Waffe ausgegeben würde, dürfte ich auch die mit nach Hause nehmen. Wird sie aber nicht.

                                Zur Glock: die SEKs / MEKs benutzen Glock, die "normalen" Polizisten nicht, da aufgrund einer technischen Riichtlinie Polizeipistolen die Möglichkeit bieten müssen, bei einem Zündversager noch einmal abzudrücken. Diese TR ist "leicht" veraltet, da man bei einem Zündversager die Waffe noch einmal durchrepetiert.
                                Die SEKs / MEKs sind von dieser TR ausgenommen und benutzen deshalb bevorzugt Glocks.

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