Zitat von Pyromancer
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Um mal von Schusswaffen weg zu kommen, ich hab 2 Bögen (einen alten englischen Langbogen und einen Compound, bin im Bogensportverein), ein Schwert und ein Gummitrainingsmesser für den Kampfsport.Ihr müsst uns nicht fürchten, es sei denn, Eure Herzen sind nicht rein. Ihr seid Abschaum, der Jagd auf Unschuldige macht.
Ich verspreche Euch, Ihr könnt euch nicht ewig vor der leeren Dunkelheit verstecken.
Denn wir werden Euch zur Strecke bringen, wie die räudigen Tiere die Ihr seid.
und Euch in die tiefsten Abgründe der Hölle verbannen
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Zitat von Pyromancer Beitrag anzeigenIch hab da meine Zweifel. Bei unseren Schießterminen hat sich ein Großteil der SaZs und BS abgeseilt, so dass regelmäßig wir armen Wehrpflichtigen die Übungen mehrmals machen mussten, damit die Munition wegkam. Sauhaufen.
Zitat von Pyromancer Beitrag anzeigenÄh was? Die Waffe wird unmittelbar vor dem Schießen geladen, nicht vorher. Sauhaufen..>ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<
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Aloha,
da sich hier einige etwas besser mit Waffen und evtl. auch mit den gesetzlichen Regeln auskennen, hab ich mal eine Frage.
Seit langer Zeit schon bin ich Fan von Teleskopstöckchen, -stäben,- speeren oder sonstigen ein- und ausfahrbaren Waffen und Springklingen, mir gehts dabei auch mehr um die Mechanik ansich als um realen Kampfeinsatz.
Offiziell sind so ziemlich alle Springmesser meines Wissens nach verboten, und selbst Teleskopsachen sind nicht unbedingt gern gesehen.
Wie verhält sich das jetzt aber mit Dekowaffen, also Waffennachbauten, welche stumpfe Klingen haben, aus Kunststoff oder Alu (villt auch Edelstahl, aber kein Wafffenstahl) sowie ungeschliffen und dick sind und deren Spitze wenn überhaupt die einzige Gefahr darstellen würde.
Jedoch... trotz unbrauchbarer Klinge würden die angestrebten Dekowaffen über voll funktionsfähige Sprungmechanismen (per Feder, Pressluft oder gar motorgetrieben) oder über ähnlich betriebene Teleskopeigenschaften verfügen, um so aus zb aus einem vielleicht 40cm Klotz ein 2m Stab/Speer machen.
Wer Predator kennt, kennt sicher auch die markanten Handgelenkklingen, welche bei Bedarf aus der Armschiene rausspringen oder deren Teleskopspeere (seit Teil 2).
Ähnliche Waffen gibt es viele (bei Assasins Creed zb auch) ebenso Anleitungen für Nachbauten von Fans, doch bin ich mir wegen ihrer Eigenschaften nicht sicher, ob die trotzdem noch legal in Deutschland sind.
Weiss da einer genaueres dazu?Jede Geschichte hat vier Seiten: Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich geschehen ist.
Welten brechen auseinander, Formationen nicht.
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Zitat von Suthriel Beitrag anzeigenWeiss da einer genaueres dazu?
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Zitat von [OTG]Marauder Beitrag anzeigenGeladen ja,aber je nach Übung steht die nächste Gruppe schon mit ausgegebener Munition in den Startlöchern...und wenn dann einer meint "dumm" zu sein..so ein Sturmgewehr ist ganz fix fertiggeladen,
Und beim Pistolenschießen hat einer mal den Fehler gemacht, sich mit geladener Pistole zum Ausbilder zu drehen, der lag schneller entwaffnet am Boden als man gucken konnte
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Zitat von Suthriel Beitrag anzeigenOffiziell sind so ziemlich alle Springmesser meines Wissens nach verboten,
Trifft einer der obigen Punkte nicht zu ist es ein verbotener Gegenstand, da ist allein schon der Besitz ein Straftatbestand.
Zitat von Suthriel Beitrag anzeigenund selbst Teleskopsachen sind nicht unbedingt gern gesehen.
Zitat von Suthriel Beitrag anzeigenWie verhält sich das jetzt aber mit Dekowaffen, also Waffennachbauten, welche stumpfe Klingen haben, aus Kunststoff oder Alu (villt auch Edelstahl, aber kein Wafffenstahl) sowie ungeschliffen und dick sind und deren Spitze wenn überhaupt die einzige Gefahr darstellen würde.
In der Liste der verbotenen Waffen taucht so etwas zumindest nicht explizit auf. Wenn sie als Anscheinswaffen eingestuft werden können so würde wohl §42a greifen, heißt besitzen ja, führen nein.
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Zitat von Baal´sebub Beitrag anzeigenIch kenne die Teile nicht, wie solide sind die? Theoretisch wirklich kampftauglich im Sinne von Waffe oder reine Deko?
In der Liste der verbotenen Waffen taucht so etwas zumindest nicht explizit auf. Wenn sie als Anscheinswaffen eingestuft werden können so würde wohl §42a greifen, heißt besitzen ja, führen nein.
Das Problem bei voll funktionsfähigen Sprungmechanismen ist... ich nehm einfach mal die Predatorarmschiene als Beispiel, weil sie alle Probleme vereint.
Also die Klingenlänge ansich wäre in dem Fall gut 30 cm oder länger, das Material der Klinge hingegen kann von Kunststoff wie Plaste bis Stahl ausm Baumarkt alles sein (je nach dem, was noch erlaubt wär und was nicht mehr), nur eben wenn Metall drauf geachtet, das es keinerlei geschliffene Schneide hat.
Die Armschiene als solche wäre schon etwas robuster gebaut, eben weil sie im Kasten oben den Mechanismus für die Klingen aushalten müsste. Die meisten machen es über eine Schienenkostruktion, bei der die beiden Klingen auf einem kleinen Schlitten montiert sind, welcher dann je nach Bauweise mit Federn, Druckluft oder motorbetrieben über Zahnriemen oä bewegt werden.
Also einerseits wäre die Klinge länger als 8,5 cm (in so ziemlcih allen Fällen von Dekowaffen), dazu würde sie noch frontal rausspringen (bei den meisten Modellen), aber andererseits auch gar nicht geschliffen oder für Kampfhandlungen gedacht.
Kann sein, das solche Modelle durch solide Bauweise dafür missbraucht werden könnten, um auf andere loszugehen, zb wenn jemand die Dekoklinge durch eine geschliffene austauscht, aber das strebe ich nicht an ^.^ die leute, die sowas daheim basteln, auch nicht.Jede Geschichte hat vier Seiten: Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich geschehen ist.
Welten brechen auseinander, Formationen nicht.
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@Baal´sebub
Kannste dann uns die Ergebnisse dann mal mitteilen? Wäre ne nette Geste ;-)
MfG
Marpfel"<Wretched> Religionskriege sind Konflikte zwischen erwachsenen Menschen, bei denen es darum geht, wer den cooleren, imaginaeren Freund hat"
"Ich habe es schon häufig als bedauerlich empfunden, dass Noah und seine Sippe das Boot nicht verpasst haben." - Mark Twain
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Danke schon mal für deine Mühen, Baal´sebub
ich hatte schon befürchtet, das das ein nicht ganz so einfach zu beantwortendes Thema ist. Ich hätte auch nur keine Ahnung, wen man da groß fragen könnte, denn die Leute auf der hiesigen "Dorf"-Polizeistation wissen da sicher auch nicht alle juristischen Feinheiten dazu.Jede Geschichte hat vier Seiten: Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich geschehen ist.
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Zitat von Wolf4310 Beitrag anzeigenAlso wir hatten unsere eigenen Waffen nicht mit auf der Schießbahn.
Das gleiche ist es mit Pistolen/MPs,die werden auch keinem bestimmten Träger zugeordnet.
Zitat von Wolf4310 Beitrag anzeigenUnd beim Pistolenschießen hat einer mal den Fehler gemacht, sich mit geladener Pistole zum Ausbilder zu drehen, der lag schneller entwaffnet am Boden als man gucken konnte.>ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<
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@ Suthriel
Im WaffG nachschauen! Wenn deine "Wunschwaffe" 1. nicht verboten und 2. eine "freie Waffe" (ohne WBK-, WS-Pflicht) ist, darfst du sie besitzen.
§ 42a WaffG regelt das Führverbot von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen, und bestimmten Messern die nicht unter das WaffG fallen.
Mit Ausnahme der Anscheinswaffen (Softairs, etc.) darf man alles andere, was diesem Führverbot unterliegt führen, wenn folgende Voraussetzungen vorligen.
a) Nutzung bei Theater- oder Filmvorführungen, Schauspiel (hier auch Anscheinswaffen)
b) Nutzung zur Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport, etc. pp.
c) "sozial-adäquate" Nutzung / Verwendung / Zweck
Frag nicht, was "sozial-adäquat" heißt - das ist nicht definiert und liegt im Ermessen des Schutzmanns vor Ort. Aussage des IM Niedersachsen: "Wenn Sie nicht in die Zielgruppe gehören, oder Menschen mit Ihrem Einhandmesser bedrohen, wird Sie keiner Kontrollieren. Wenn Sie keiner Kontrolliert gibts keinen Ärger."
Und selbst wenn einen einer kontrolliert: Wenn dieser eine der Meinung ist, deine Verwendungsabsicht ist "sozial-adäquat" / gesellschaftlich anerkannt besteht keine Ordnungswidrigkeit.
Schaukampfwaffen sollte kein Problem sein, da sie von ihrem Hersteller nicht dafür gebaut wurden, "Menschen in ihrer Angriffs- oder Verteidigungsfähigkeit zu beeinträchtigen" und damit keine Waffen im Sinne des WaffG darstellen.
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Zitat von [OTG]Marauder Beitrag anzeigenBei Lehrgängen oder in der AGA ist das was anderes,da die Leute nach ein paar Woche eh wieder versetzt werden in ihre Stammeinheiten,da ists "normal" das einfach ein paar Waffen hingelegt werden.
Zur KFOR-Vorausbildung dagegen haben wir "unsere" G36 mitgenommen (die haben wir uns von der SichKp ausgeliehen, war die einzigste Kp in unserem Rgt die schon mit dem G36 ausgerüstet war), da hab ich an einem Tag mehr geschossen, als in 3 Monaten AGA und SGA, sogar mit Waffe einschießen und Visier einstellen und im Kosovo gabs dann wieder neue G36.
Also KFOR war eine der schlechtesten BW-Übungen, ich war einer der wenigen die ATN gemäß eingesetzt wurden und musste daher auch noch meinen Truppführer ausbilden (ich war nur Wehrpflichtiger), die Krönung war aber der Instler der unserer Fm-Staffel als Fahrer zugeteilt war, obwohl er keinen Führerschein hatte.
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