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Habt ihr Waffen?

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    Zitat von Pyromancer Beitrag anzeigen
    Ob du das dann auch tust, dass ist ganz alleine deine Entscheidung. Bzw. ist es nicht, weil uns der Gesetzgeber zwar theoretisch die Erlaubnis erteilt, einen mit Beute flüchtenden Einbrecher zu erschießen, uns (zumindest den meisten von uns) aber ganz praktisch den Besitz einer Schusswaffe verbietet. Von daher wiederhole ich mich: Diese ganze "flüchtende Einbrecher erschießen"-Thematik ist rein akademisch und hat mit der Realität nichts zu tun.
    Naja, es gibt ja nicht nur Schusswaffen, manche tragen auch Wurfmesser mit sich rum (Bogen und Armbrust ist eher unwarscheinlich, das man die schnell zur Hand hat). Vielleicht liegt ja auch ein etwas größerer Stein oder ein anderer schwerer Gegenstand in greifbarer Nähe, den man noch hinterher werfen kann. Bei ungünstigen Treffern von solchen Sachen kann das auch übel für den Dieb ausgehen.
    Wie siehts mit der Steinschleuder/Zwille aus?

    Und Wurfmesser sind meines Wissens nach NICHT von vornherein verboten, im Gegensatz zu ihren bösen Verwandten, den Ninjasternen. Bei den Wurfmessern ist wohl immer noch die Frage, zu welcher Waffenart sie genau zählen, so dass bislang wohl nur die Regelung mit der bis zu 12 cm feststehenden Klinge gilt und was der Hauptzweck des Wurfmessers ist. Artisten Wurfmesser dürften wohl gar nicht als Waffe zählen, Wurfmesser für Kampfhandlungen laut Hersteller wären wohl ab 18.
    Jede Geschichte hat vier Seiten: Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich geschehen ist.

    Welten brechen auseinander, Formationen nicht.

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      Zitat von Suthriel Beitrag anzeigen
      Naja, es gibt ja nicht nur Schusswaffen, manche tragen auch Wurfmesser mit sich rum (Bogen und Armbrust ist eher unwarscheinlich, das man die schnell zur Hand hat). Vielleicht liegt ja auch ein etwas größerer Stein oder ein anderer schwerer Gegenstand in greifbarer Nähe, den man noch hinterher werfen kann. Bei ungünstigen Treffern von solchen Sachen kann das auch übel für den Dieb ausgehen.
      Wie siehts mit der Steinschleuder/Zwille aus?
      Wie schon mehrfach geschrieben wurde: Man darf zur Notwehr grundsätzlich alles verwenden, auch "verbotene Gegenstände". Dann kann es halt sein, dass man im ersten Verfahren freigesprochen wird, wegen Notwehr, und in einem zweiten Verfahren wegen Führen eines verbotenen Gegenstandes verknackt wird.

      Aber wer ein Wurfmesser mit sich rumträgt, um damit im Notfall einen Angreifer aufzuhalten, der sollte sich meiner Meinung nach eh mal einem Realitätscheck unterziehen.

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        Zitat von Pyromancer Beitrag anzeigen
        Höchstwahrscheinlich: Nein.
        Zum einen ist der Angriff auf deine Ehre ja nicht mehr gegenwärtig, wenn der Täter zu dir "Arschloch" gesagt hat. Der Angriff dauert ja nicht mehr an.
        Und wenn jemand auf mich zukommt, eine Ohrfeige verpasst? Darf ich dann auch nix tun?

        Zitat von Pyromancer Beitrag anzeigen
        dann gibt es sicherlich auch ein genauso wirksames, aber für den Täter schonenderes Mittel, diese zu beenden.
        Nach deiner Information DARF ich ihn aber erschießen, nicht?

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          Zitat von Uriel Ventris Beitrag anzeigen
          Und wenn jemand auf mich zukommt, eine Ohrfeige verpasst? Darf ich dann auch nix tun?
          Korrekt. Wenn jemand auf dich zukommt, dich ohrfeigt, und danach den Angriff beendet (z.B. in dem er sich umdreht und wegrennt), dann liegt kein gegenwärtiger Angriff mehr vor, und die Notwehr-Regelungen greifen somit nicht. Das ist doch alles nicht so schwer zu kapieren.

          Nach deiner Information DARF ich ihn aber erschießen, nicht?
          Nein, darfst du nicht. Liest nochmal nach, was ich geschrieben habe, oder himura_kenshin. Und wenn du dir dann immer noch unsicher bist, dann frag einen Fachmann (=Anwalt für Strafrecht).

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            Mal sehen...
            Ich komme auf ein Katana (ungeschärft), ein Tanto (scharf), drei Kunai (wenn diese denn als Waffen gelten), mehrere Stöcke diversers Längen, die sich für den Kampf nutzen lassen, ein Speer, Seile, ein Tennisball sowie Pfeil und Bogen. Gerne hätte ich auch Shuriken, jedoch sind die (in Deutschland) verboten. Allerdings habe ich die auch über die letzten Jahre hinweg großteils gebraucht bzw. über Vereine billig bekommen, sonst wär das mit der Finanzierung etwas heikel gewesen

            Zitat von Uriel Ventris Beitrag anzeigen
            Und wenn jemand auf mich zukommt, eine Ohrfeige verpasst? Darf ich dann auch nix tun?
            Natürlich. Du darfst abwehren. Aber du darfst nicht ne Minute später anfangen, auf den einzuschlagen.

            Zitat von VincentLaMort Beitrag anzeigen
            Hallo?!
            Wer braucht denn Waffen? Ich möchte doch hoffen das ich morgens zur Arbeit gehen kann ohne diese Dinger zu benutzen. ( ich tus wenn es sein muss! )Mittags Abends natürlich auch. Wer hat denn Waffen? Bist Du Jäger? Oder Sportschütze? An sonnten hast Du kein anrecht auf Waffen.
            Wer braucht Waffen? Jeder, der sich dafür interessiert.
            "But who prays for Satan? Who in eighteen centuries, has had the common humanity to pray for the one sinner that needed it most, our one fellow and brother who most needed a friend yet had not a single one, the one sinner among us all who had the highest and clearest right to every Christian's daily and nightly prayers, for the plain and unassailable reason that his was the first and greatest need, he being among sinners the supremest?" - Mark Twain

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              Zitat von Amaranth Beitrag anzeigen
              Wer braucht Waffen? Jeder, der sich dafür interessiert.
              Korrekt.
              Daß ich mich für Waffen interessiere und evtl. welche besitze bedeutet ja nicht, daß ich morgens bis an die Zähne bewaffnet in der U-Bahn sitze!

              Sirella
              Very funny, Scotty. And now beam down my clothes.

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                Zitat von HMS Fearless Beitrag anzeigen
                Ich habe jetzt irgendwie Mühe zu sehen wie es Notwehr sein kann einem fliehenden in den Rücken zu schiessen.
                Wenn jemand von mir wegläuft, geht von ihm ja keine akute Gefahr für mich aus.
                Antwort:

                Zitat von Pyromancer Beitrag anzeigen
                Wenn er aber flieht, und dabei etwas dabei hat, das er mir gestohlen hat, dann ist das ein gegenwärtiger Angriff auf mein Eigentum, und damit greifen eben die vollen, sehr opferfreundlichen Regeln des Notwehrrechts.
                Zitat von T`Pau Beitrag anzeigen
                Die Verhältnismäßigkeit erschließt sich mir dennoch nicht. Natürlich möchte ich mein Hab und Gut schützen, aber dafür einen flüchtenden Menschen erschießen? Selbst wenn es ein Dieb ist?
                Es gibt im Bereich der Notwehr KEINE Verhältnismäßigkeit!!!

                Zitat von Uriel Ventris Beitrag anzeigen
                Heißt also, ich darf jemanden, der mich als Arschloch bezeichnet, erschießen?
                Nein! Der Angriff auf deine Ehre ist beendet.
                Aber (akademisches Beispiel): Wenn dich jemand ununterbrochen mit einer Beleidigungstirade überzieht, du ihn bereits aufgefordert hast es zu unterlassen, ihn niedergeschlagen hast und all das keine Wirkung auf ihn erzielt (im Sinne von Schnauze halten), dann ist das töten des Gegners die letzte erfolgversprechende Möglichkeit, den Angriff zu beenden. AKADEMISCHES BEISPIEL!!!

                Siehe:

                Zitat von Pyromancer Beitrag anzeigen
                Höchstwahrscheinlich: Nein.
                Zum einen ist der Angriff auf deine Ehre ja nicht mehr gegenwärtig, wenn der Täter zu dir "Arschloch" gesagt hat. Der Angriff dauert ja nicht mehr an. Und selbst, wenn ein gegenwärtiger Angriff auf deine Ehre vorliegt, z.B. durch eine minutenlange Beleidigungstirade, dann gibt es sicherlich auch ein genauso wirksames, aber für den Täter schonenderes Mittel, diese zu beenden.
                Und zum Schluss kommt hier höchstwahrscheinlich wieder das "krasse Missverhältnis" ins Spiel.
                Richtig.

                Zitat von Pyromancer Beitrag anzeigen
                Dass unser Gesetzgeber die Ehre überhaupt als notwehrfähiges Gut ansieht hat mich aber auch überrascht, als ich das erst Mal davon gehört habe.
                Das Notwehrrecht ist ja auch (wie das StGB selbst) von 1871
                Desweiteren sind praktisch ALLE Individualrechtsgüter notwehrfähig.
                Was nicht notwehrfähig ist, sind die Kollektivrechtsgüter (öffentliche Sicherheit & Ordnung z.B.), dafür bin ich zuständig (Pol.).

                Zitat von Uriel Ventris Beitrag anzeigen
                Und wenn jemand auf mich zukommt, eine Ohrfeige verpasst? Darf ich dann auch nix tun?
                Nach deiner Information DARF ich ihn aber erschießen, nicht?
                Wenn du diesen Schlagangriff nicht anders abwehren kannst, ja.

                Mein Gedankengang zu "Schießen gegen Schlagen":
                In 99,999% der Fälle krasses Missverhältnis.
                Auf einen "Rocker-Schläger" mit 200 cm Oberarm Durchmesser würde ich schießen, da hab ich gar keine andere Chance. In der Realität kommt das aber so gut wie gar nicht vor.
                Ihr (als Zivilpersonen) habt mit diesem Klientel kaum etwas zu tun (konfrontationsmäßig), ich hab genug Kollegen dabei um zu beeindrucken. Und das SEK

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                  Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
                  200 cm Oberarm Durchmesser
                  *WOW*
                  Übrigens habe ich das unbestimmte Gefühl, daß für so manchen 'Notwehr' das Gleiche ist wie 'Rache'?

                  Sirella
                  Very funny, Scotty. And now beam down my clothes.

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                    Zitat von Sirella Beitrag anzeigen
                    *WOW*
                    Übrigens habe ich das unbestimmte Gefühl, daß für so manchen 'Notwehr' das Gleiche ist wie 'Rache'?

                    Sirella

                    Rache und Notwehr sind aber faktisch zwei verschiedene paar Schuhe.
                    Rache findet im Nachhinein statt; Notwehr ergibt sich direkt aus einer gegenwärtigen Situation (und hängt von den eigenen Fähigkeiten ab).

                    Und der Oberarmdurchmesser war nur um zu verdeutlichen, welche Art von Personen ich meine. Ich werde mich nicht mit einem Hells-Angel oder ähnlichem Klientel boxen, wenn ich eine Waffe hab. Dafür sind die einfach viel zu gefährlich.

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                      Genau das meinte ich ja...^^(jemand ein Sarkasmus-Schild zur Hand?)

                      Sirella
                      Very funny, Scotty. And now beam down my clothes.

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                        Zitat von Sirella Beitrag anzeigen
                        Genau das meinte ich ja...^^(jemand ein Sarkasmus-Schild zur Hand?)

                        Sirella

                        Ach so, ...

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                          Ich muss ja sagen, ich kenne bis jetzt nur Beispiele, in denen der Richter die Grenze Notwehr/Vergeltung, bzw. die heimliche Frage der Verhältnismäßigkeit, mit so einfachen Sätzen wie "Warum sind Sie denn nicht einfach weggelaufen?" anspricht. Nach meinen Informationen bzgl. der tatsächlichen Rechtssprechung, auch wenn ich jetzt mit konkreten Aktenzeichen nicht dienen kann, ist die Chance, jemanden straffrei zu verletzen mit Schusswaffen, oder Macheten, oder.. Rasenmähern, oder wasauchimmer, relativ gering.


                          Der strategische Grundsatz "Ich kann auch von meinem Recht, jemanden zu töten, Gebrauch machen!" ist für Menschen mit einigermaßen durchgeplanten Lebensweg nicht empfehlenswert. Es sei denn, in die Planung lassen sich auch ganz spontan etwas längere Pausen einbauen.

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                            Zitat von Fiesel Beitrag anzeigen
                            Ich muss ja sagen, ich kenne bis jetzt nur Beispiele, in denen der Richter die Grenze Notwehr/Vergeltung, bzw. die heimliche Frage der Verhältnismäßigkeit, mit so einfachen Sätzen wie "Warum sind Sie denn nicht einfach weggelaufen?" anspricht. Nach meinen Informationen bzgl. der tatsächlichen Rechtssprechung, auch wenn ich jetzt mit konkreten Aktenzeichen nicht dienen kann, ist die Chance, jemanden straffrei zu verletzen mit Schusswaffen, oder Macheten, oder.. Rasenmähern, oder wasauchimmer, relativ gering.


                            Der strategische Grundsatz "Ich kann auch von meinem Recht, jemanden zu töten, Gebrauch machen!" ist für Menschen mit einigermaßen durchgeplanten Lebensweg nicht empfehlenswert. Es sei denn, in die Planung lassen sich auch ganz spontan etwas längere Pausen einbauen.
                            Das kommt aber daher das die meisten eine echte "Notwehrsituation" nicht richtig einschätzen können....du bist rechtlich auf der sicheren Seite,wenn du dir in dem Fall nichts hast zuzuschulden kommen lassen...bist du aber nur ein ganz klein bischen "beteiligt" kann das in der Tat übel ausgehen
                            als Beispiel diese 3 U-Bahnschläger die grade durch die Presse gehen und den Maler zusammgeschlagen haben: Hätte der sich mithilfe einer Waffe zur Wehr gesetzt (mit ggf.tödlichem Ausgang für einen der Angreifer) wäre er auf der sicheren Seite,da alle hier schon angesprochenen Regeln der "Notwehr" greifen und er in keinster Weise beteiligt war den Angriff irgendwie zu provozieren... kommt dann aber bei Gericht raus,das er den Angreifern 1000€ schuldet und sie nicht rausrücken wollte,kann das schon wieder ganz anders aussehen..
                            .>ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<

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                              Zitat von Fiesel Beitrag anzeigen
                              Ich muss ja sagen, ich kenne bis jetzt nur Beispiele, in denen der Richter die Grenze Notwehr/Vergeltung, bzw. die heimliche Frage der Verhältnismäßigkeit, mit so einfachen Sätzen wie "Warum sind Sie denn nicht einfach weggelaufen?" anspricht. Nach meinen Informationen bzgl. der tatsächlichen Rechtssprechung, auch wenn ich jetzt mit konkreten Aktenzeichen nicht dienen kann, ist die Chance, jemanden straffrei zu verletzen mit Schusswaffen, oder Macheten, oder.. Rasenmähern, oder wasauchimmer, relativ gering.

                              Ich sprech jetzt mal nur den markierten Teil an, da ich zum Rest schon genug gesagt habe und mich nicht immer wiederholen möchte:

                              Rechtsgrundsatz der bundesdeutschen Rechtsprechung: "Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen!"

                              Solange man den Angreifer nicht provoziert liegt auch keine Notwehrprovokation vor. Und "blöd gucken" zählt nicht als Provokation!
                              Und auch "1000,- € schulden und nicht rausrücken" hat keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der Notwehrhandlung.

                              Der "Weg" sieht folgendermaßen aus:

                              1. Täter greift mich an, ich haue Täter um..

                              2. Polizei trifft ein; nimmt Sachverhalt auf (ich werde Beschuldigter einer Körperverletzung); leitet an Staatsanwaltschaft (StA) weiter.

                              3. StA prüft; 3a. StA "glaubt" mir = StA stellt Verfahren gegen mich ein. 3b. StA "glaubt" mir nicht = Anklageerhebung.

                              4. Gerichtsverhandlung; 4a. Richter "glaubt" mir = Freispruch; 4b. Richter "glaubt" mir nicht = Verurteilung.


                              Wenn man in Notwehr handelt begeht man immer eine Straftat, die von der Polizei (i.d.R.) zur Anzeige gebracht wird. Die Staatsanwaltschaft (als Herrin des Strafverfahrens) prüft dann den Sachverhalt und entscheidet ob sie Anklage erhebt oder nicht. Wenn die Staatsanwaltschaft Rechtfertigungsgründe (Notwehr ist ein Rechtfertigungsgrund) erkennt, dann stellt sie das Verfahren ein und es kommt nicht zu einer Gereichtsverhandlung.

                              Wenn also ein Richter etwas zu einer Notwehrhandlung sagt, dann ist da schon irgendetwas nicht ganz "rund" gelaufen, sodass die StA der Ansicht war, Anklage erheben zu müssen.

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                                Kannst Du alles so machen wie Du es für richtig hältst, meine Empfehlung nehme ich nicht zurück. Eine schöne Begründung für eine Verurteilung wäre z.B.: "Wenn Sie schon eine tödliche Waffe mit sich führen, um sich im Notfall zu verteidigen, dann müssen sie sich auch im Vorfeld schon ganz hervorragend mit den möglichen Situationen auseinander gesetzt haben. Und da Sie in der gegebenen Situation auch 10 andere Punkte als Ziel hätten auswählen können, die nicht zum Tod des Angreifers geführt hätten, ist Ihre Handlung nicht Notwehr, sondern Mord/fahrlässige Tötung."


                                Generell kann man nämlich jemandem, der eine Waffe mit sich führt, auch eine gewisse Hoffnung unterstellen, dass er/sie nämlich hofft, diese Waffe auch einsetzen zu können. Du müsstest dem Richter schon sehr sehr überzeugend darlegen, dass die Situation derart überfordernd war, so dass es leider zum Tod des Angreifers kam. "Im Zweifel war's halt Notwehr" gilt in solchen Fällen ganz sicher nicht.

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