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    Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
    Der Gesetzestext. Zeige mir bitte jetzt die entsprechenden (im Gesetzbuch zu findenden) Passagen, die regeln, was "allgemein anerkannte Zwecke" sind; ich konnte bisher keine rechtsverbindliche Antwort darauf erhalten (noch nicht einmal vom niedersächsischen Innenministerium).
    Dass der Gesetzestext keine Definition bezüglich eines "allgemein anerkannten Zweck" enthält, ist ja für jeden des Lesens Kundigen feststellbar.

    Warum Dir das niedersächsische Innenministerium keine rechtsverbindliche Antwort auf eine Frage Deinerseits geben konnte, weiß ich nicht.

    Schau Dir, wie bereits von mir empfohlen, die Gesetzesmaterialien zum WaffG, insbesondere zu § 42 a WaffG, an, denn aus der Gesetzesintention dürften sich Deine Fragen leicht beantworten lassen.

    Zitat von peterpan:
    Kein berechtigtes Interesse ist es nach der Gesetzesintention dagegen, ein Messer zu Verteidigungszwecken mit sich zu führen.
    Zitat von peterpan:
    Dann wirf doch bitte mal einen Blick in die Gesetzesmaterialien zu dem seit 01.04.2008 geltenden Waffengesetz ...
    Zitat von peterpan:
    Du musst in die Gesetzesmaterialien zum neu geschaffenen Waffengesetz schauen. Das ist das sogenannte "Beiwerk" zu einem Gesetz.
    Zitat von T'Pau:
    Hat sich eigentlich etwas zu den Waffenschränken geändert?
    A und B und 0?
    Schwenkriegelschloß reicht doch noch zum seperaten Unterbringen der Munition oder?
    Tut mir leid, aber das Waffengesetzt in seiner aktuellen Fassung habe ich daraufhin noch nicht geprüft.

    Mich hatte ein guter Bekannter, der ein Messerfachgeschäft betreibt lediglich um einen Rat zu den neuen Messerbestimmungen gefragt. Nur deshalb habe ich mich mit den neuen Bestimmungen zu § 42 a WaffG befasst.

    Ich schau aber gerne mal wegen den Waffenschränken nach.
    Zuletzt geändert von peterpan; 13.06.2008, 14:02. Grund: Rechtschreibfehler verbessert.
    Als Gott die Welt erschuf, schickte er drei Lichter. Ein kleines für die Nacht, ein großes für den Tag, aber das schönste Licht legte er in Biancas Augen! - Als Sarah geboren wurde, war es ein regnerischer Tag, doch es regnete nicht wirklich, es war der Himmel, der weinte, weil er seinen schönsten Stern verloren hatte! - Als Emily geboren wurde, kamen alle Engel zusammen und streuten Mondstaub in ihr Haar und das Licht der Sterne in ihre wunderschönen Augen! Leonies Augen spiegeln das Blau des Meeres wieder und funkeln wie die Sterne am Nachthimmel!

    Kommentar


      Zitat von peterpan Beitrag anzeigen
      Dass der Gesetzestext keine Definition bezüglich eines "allgemein anerkannten Zweck" enthält, ist ja für jeden des Lesens Kundigen feststellbar.

      Warum Dir das niedersächsische Innenministerium keine rechtsverbindliche Antwort auf eine Frage Deinerseits geben konnte, weiß ich nicht.

      Schau Dir, wie bereits von mir empfohlen, die Gesetzesmaterialien zum WaffG, insbesondere zu § 42 a WaffG, an, denn aus der Gesetzesintention dürften sich Deine Fragen leicht beantworten lassen.






      Tut mir leid, aber das Waffengesetzt in seiner aktuellen Fassung habe ich daraufhin noch nicht geprüft.

      Mich hatte ein guter Bekannter, der ein Messerfachgeschäft betreibt lediglich um einen Rat zu den neuen Messerbestimmungen gefragt. Nur deshalb habe ich mich mit den neuen Bestimmungen zu § 42 a WaffG befasst.

      Ich schau aber gerne mal wegen den Waffenschränken nach.


      Deine Zitate finden sich AFAIK aber NICHT im WaffG, sondern stellen die Meinungen einiger Abgeordneter dar. Und was die im Nachhinein zu den Intentionen der WaffG-Änderung schrieben ist egal, da einzig und allein das geschrieben Recht (Gesetzestext) vor Gericht und in der Justiz anwendung findet. Es wird ja nicht einmal eine Bundeseinheitliche Verwaltungsvorschrift geben...


      Edit: bei Zitaten doch bitte die Quellen mit angeben...

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        Zitat von peterpan Beitrag anzeigen
        Tut mir leid, aber das Waffengesetzt in seiner aktuellen Fassung habe ich daraufhin noch nicht geprüft.

        Mich hatte ein guter Bekannter, der ein Messerfachgeschäft betreibt lediglich um einen Rat zu den neuen Messerbestimmungen gefragt. Nur deshalb habe ich mich mit den neuen Bestimmungen zu § 42 a WaffG befasst.

        Ich schau aber gerne mal wegen den Waffenschränken nach.
        Danke, irgendwie blicke ich da nicht durch...bin kein Jurist.
        Das Jagd- und Waffengesetz waren mir schon immer ein Greuel
        Am Firmament der Greifer gleitet, durch Feld und Wald sein Herrscher schreitet. Sein Herrscher? Nun so scheint es wohl.
        Die Freiheit ists, die beide lieben, doch nur der Vogel kann sie fliegen. So reist in seinem Geiste mit: Der Falkner.

        Kommentar


          Ich finde, auch hier in Europa an Waffen ranzukommen ist auch nicht schwer.- Ein Freund von mir hat ein Sturmgewehr- es sieht zumindest so aus. Funktioniert aber auch mit Gasdruck. Hat aber die gleiche Wirkung wie ein richtiges.

          Kommentar


            Wirklich, ich würde den eigenen illegalen Waffenbesitz, oder den von Bekannten, nicht unbedingt laut in einem öffentlichen Forum herumposaunen. Es könnte noch jemand auf den richtigen Gedanken kommen.

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              Zitat von Captain Geneva Beitrag anzeigen
              Ich finde, auch hier in Europa an Waffen ranzukommen ist auch nicht schwer.- Ein Freund von mir hat ein Sturmgewehr- es sieht zumindest so aus. Funktioniert aber auch mit Gasdruck. Hat aber die gleiche Wirkung wie ein richtiges.
              Das bezweifle ich. Gasdruckwaffen sind mit einer Energie von 0,5 Joule bis 7,5 Joule ab 18 Jahren zu kaufen. Ein Sturmgewehr hat allerdings über 1000 Joule.

              Aber dass es möglich ist, illegal in Besitz von Waffen zu gelangen, auch von Sturmgewehren ist wahr. Mit richtigen Geldmitteln und den richtigen Kontakten ist alles erreichbar.
              Kol'od baLevav penimah, nefesh yehudi homiah. Ulfatei mizrach kadima, ayin leTzion zofia.
              Kol'od avda tikvatenu, haTikvah bat shnot alpayim. "Lihyot am hofshi be Arazenu, Eretz Tzion vYerushalayim."

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                Zitat von Elias Dax Beitrag anzeigen
                Das bezweifle ich. Gasdruckwaffen sind mit einer Energie von 0,5 Joule bis 7,5 Joule ab 18 Jahren zu kaufen. Ein Sturmgewehr hat allerdings über 1000 Joule.

                Aber dass es möglich ist, illegal in Besitz von Waffen zu gelangen, auch von Sturmgewehren ist wahr. Mit richtigen Geldmitteln und den richtigen Kontakten ist alles erreichbar.
                1000Joule Mündungsenergie? Bist Du sicher? Das ist ja gegen eine Jagdwaffe verdammt wenig, hätte ich nicht gedacht.
                Am Firmament der Greifer gleitet, durch Feld und Wald sein Herrscher schreitet. Sein Herrscher? Nun so scheint es wohl.
                Die Freiheit ists, die beide lieben, doch nur der Vogel kann sie fliegen. So reist in seinem Geiste mit: Der Falkner.

                Kommentar


                  Zitat von T`Pau Beitrag anzeigen
                  1000Joule Mündungsenergie? Bist Du sicher? Das ist ja gegen eine Jagdwaffe verdammt wenig, hätte ich nicht gedacht.
                  Naja, die 5,56 Nato hat etwa 1800J.

                  Dennoch, Sturmgewehre sind im Vergleich zu Jagdwaffen (abgesehen von Varmint-Patronen) Kleinkaliber. Nato-Standard ist die 5,56x45, vergleich das mal mit einer jagdlichen .30-06 oder 8x57IS.

                  Kommentar


                    Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
                    Deine Zitate finden sich AFAIK aber NICHT im WaffG, sondern stellen die Meinungen einiger Abgeordneter dar. Und was die im Nachhinein zu den Intentionen der WaffG-Änderung schrieben ist egal, da einzig und allein das geschrieben Recht (Gesetzestext) vor Gericht und in der Justiz anwendung findet. Es wird ja nicht einmal eine Bundeseinheitliche Verwaltungsvorschrift geben...
                    Wenn Du meinst ...



                    Zitat von T'Pau:
                    Danke, irgendwie blicke ich da nicht durch...bin kein Jurist.
                    Das Jagd- und Waffengesetz waren mir schon immer ein Greuel
                    Ich hatte das im Studium auch nicht und habe mich nur wegen meines Bekannten mit dem § 42 a WaffG bezüglich Messer befasst.

                    Sobald ich nachgeschaut habe, gebe ich Dir Bescheid, aber per PN, da es hier offtopic ist.
                    Zuletzt geändert von peterpan; 13.06.2008, 23:08. Grund: Tippfehler verbessert.
                    Als Gott die Welt erschuf, schickte er drei Lichter. Ein kleines für die Nacht, ein großes für den Tag, aber das schönste Licht legte er in Biancas Augen! - Als Sarah geboren wurde, war es ein regnerischer Tag, doch es regnete nicht wirklich, es war der Himmel, der weinte, weil er seinen schönsten Stern verloren hatte! - Als Emily geboren wurde, kamen alle Engel zusammen und streuten Mondstaub in ihr Haar und das Licht der Sterne in ihre wunderschönen Augen! Leonies Augen spiegeln das Blau des Meeres wieder und funkeln wie die Sterne am Nachthimmel!

                    Kommentar


                      Zitat von Baal´sebub Beitrag anzeigen
                      Naja, die 5,56 Nato hat etwa 1800J.

                      Dennoch, Sturmgewehre sind im Vergleich zu Jagdwaffen (abgesehen von Varmint-Patronen) Kleinkaliber. Nato-Standard ist die 5,56x45, vergleich das mal mit einer jagdlichen .30-06 oder 8x57IS.
                      oder 8 x 64 verstärkter Beschuß...das macht nen Rumms
                      Gut, nen Hirsch wiegt ja auch einiges, aber schon auf Rehwild ist eine Mindestanforderung von 1000 Joule, auf alles andere Schalenwild 2000 Joule vorgegeben.
                      @peterpan: danke für die Mühe.
                      Am Firmament der Greifer gleitet, durch Feld und Wald sein Herrscher schreitet. Sein Herrscher? Nun so scheint es wohl.
                      Die Freiheit ists, die beide lieben, doch nur der Vogel kann sie fliegen. So reist in seinem Geiste mit: Der Falkner.

                      Kommentar


                        Zitat von Baal´sebub Beitrag anzeigen
                        Naja, die 5,56 Nato hat etwa 1800J.

                        Dennoch, Sturmgewehre sind im Vergleich zu Jagdwaffen (abgesehen von Varmint-Patronen) Kleinkaliber. Nato-Standard ist die 5,56x45, vergleich das mal mit einer jagdlichen .30-06 oder 8x57IS.
                        7,62x51 ist auch noch NATO-Kaliber und hat 3500J (die BW hat zwar auf G36 umgerüstet, aber das G3 ist weiterhin im Einsatz)

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                          Zitat von peterpan Beitrag anzeigen
                          Wenn Du meinst ...
                          Zeig' her deine Quellen und beantworte mir meine Frage wenn ich falsch liege

                          Zitat von peterpan Beitrag anzeigen
                          Ich hatte das im Studium auch nicht und habe mich nur wegen meines Bekannten mit dem § 42 a WaffG bezüglich Messer befasst.

                          Ich hab' mir diese Paragraphen auch nur zum "Spaß" angetan, aus langeweile und verärgerung über unsere "wohlüberlegt" handelnden Politiker...

                          Kommentar


                            Zitat von Wolf310 Beitrag anzeigen
                            7,62x51 ist auch noch NATO-Kaliber und hat 3500J
                            Für Maschinengewehre, nicht für Sturmgewehre.


                            Zitat von Wolf310 Beitrag anzeigen
                            (die BW hat zwar auf G36 umgerüstet, aber das G3 ist weiterhin im Einsatz)
                            Wo das denn?

                            Kommentar


                              Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
                              Zeig' her deine Quellen
                              Ich habe Dich auf die Gesetzesmaterialien zum WaffenG verwiesen; google doch einfach mal.

                              Hilfsweise kannst Du noch Kommentare zum WaffenG heranziehen.
                              Zum Beispiel den hier:

                              Aktuelles Waffenrecht — Walhalla Fachverlag

                              Zitat von himura_kenshin:
                              und beantworte mir meine Frage wenn ich falsch liege
                              Zitat von himura_kenshin:
                              Das ist ja der Widerspruch: was ist schneller "einsatzbereit"? Ein Messer mit feststehender Klingen oder ein Klappmesser? Was ist gefährlicher? Ein feststehendes Messer mit 12cm Klingenlänge, oder mein Rettungsmesser (Einhandmesser) mit 8cm Klingenlänge?
                              Diese Fragen kann ich Dir leider nicht beantworten; ich bin weder Arzt noch Sachverständiger bezüglich des Einsatzes von Messern und deren Anwendungsbereich.

                              Zitat von himura_kenshin:
                              Deine Zitate finden sich AFAIK aber NICHT im WaffG, sondern stellen die Meinungen einiger Abgeordneter dar. Und was die im Nachhinein zu den Intentionen der WaffG-Änderung schrieben ist egal, da einzig und allein das geschrieben Recht (Gesetzestext) vor Gericht und in der Justiz anwendung findet. Es wird ja nicht einmal eine Bundeseinheitliche Verwaltungsvorschrift geben...
                              Das ist IMHO keine Frage, sondern IMO die Wiedergabe Deiner Meinung und Deines Kenntnisstandes bezüglich der Verfahrenspraxis bundesdeutscher Gerichte.

                              Zur Verfahrenspraxis bundesdeutscher Gerichte zum Umgang mit den Gesetzen und den dazugehörenden Gesetzesmaterialien empfehle ich Dir einmal die Auseinandersetzung nur mit Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und da Du ja gerade den Hinweis auf bundeseinheitliche Verwaltungsvorschriften bringst, könnte die Sichtung entsprechender Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zum Umgang mit Gesetzen und den Gesetzesmaterialien sehr hilfreich sein.

                              Zitat von himura_kenshin:
                              Ich hab' mir diese Paragraphen auch nur zum "Spaß" angetan, aus langeweile und verärgerung über unsere "wohlüberlegt" handelnden Politiker...
                              Suum cuique!

                              Dafür habe ich leider weder die Zeit, noch das Interesse..

                              Aber ich habe hier den Eindruck gewonnen, dass Du Dich über das seit dem 01.04.2008 geltende WaffG ärgerst, weil es die untersagt, bestimmte Messer zu führen.

                              Das ist für mich nachvollziehbar, zumal ich ja an anderer Stelle hier ausgeführt habe, dass man sich auch mit einem z. B. feststehenden Messer mit einer Klingenlänge von bis zu 12 cm verteidigen kann.

                              Und genau so gut man sich mit einem solchen Messer verteidigen kann, kann man dieses auch z. B. zu einem Angriff auf Menschen verwenden.

                              Aber ich habe hier nicht über Sinn und Unsinn des § 42 a WaffG zu entscheiden und kann an dieser Vorschrift auch nichts ändern.

                              Und damit ist dieses Thema für mich beendet, denn mehr als das, was ich bisher zu Thema hier in diesem Thread gepostet habe, auch an anderer Stelle hier, kann und möchte ich nicht beibringen.

                              Ich bitte diesbezüglich um Verständnis.
                              Als Gott die Welt erschuf, schickte er drei Lichter. Ein kleines für die Nacht, ein großes für den Tag, aber das schönste Licht legte er in Biancas Augen! - Als Sarah geboren wurde, war es ein regnerischer Tag, doch es regnete nicht wirklich, es war der Himmel, der weinte, weil er seinen schönsten Stern verloren hatte! - Als Emily geboren wurde, kamen alle Engel zusammen und streuten Mondstaub in ihr Haar und das Licht der Sterne in ihre wunderschönen Augen! Leonies Augen spiegeln das Blau des Meeres wieder und funkeln wie die Sterne am Nachthimmel!

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                                mann ich hab ja nicht gesagt dass es ein richtiges ist. Aber es hat denselben Bumms und sieht auch so aus. Und ich will nichts schlechtes gegen die Ausländer sagen aber z.B. Rimini unten bekommst du von den Ausländern alles.

                                Es könnte noch jemand auf den richtigen Gedanken kommen.
                                Auf welchen?

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