Hallo!
Es wird zwar immer wieder behauptet, dass die Waffengesetze in Deutschland ziemlich streng sind, aber mir sind die derzeitigen Gesetze viel zu lasch.
So, diese Bestimmungen gelten für den kleinen Waffenschein und für den großen Waffenschein, der für Schusswaffen notwendig ist, ist nur zusätzlich der letzte Punkt noch zu beachten.
Mir persönlich gefällt die Gesetzgebung in Großbritannien am Besten, da dort der private Waffenbesitz verboten wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Dr.Arridor
Es wird zwar immer wieder behauptet, dass die Waffengesetze in Deutschland ziemlich streng sind, aber mir sind die derzeitigen Gesetze viel zu lasch.
Der kleine Waffenschein wird je nach Bundesland und Stadt von der Polizei, dem Ordnungsamt, dem Landratsamt, dem Kreisverwaltungsreferat oder der Gemeinde ausgestellt.
Der Antragsteller muss zuverlässig und persönlich geeignet sein. Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung werden folgende Kriterien an den Antragsteller gestellt:
* keine Vorstrafen
* einwandfreies Führungszeugnis
* fachgerechte Aufbewahrung der Waffen
* Mindestalter 18 Jahre
* Keine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit
* Keine Geisteskrankheiten
* Ein Sachkundenachweis ist im Gegensatz zum großen Waffenschein nicht erforderlich
Der Antragsteller muss zuverlässig und persönlich geeignet sein. Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung werden folgende Kriterien an den Antragsteller gestellt:
* keine Vorstrafen
* einwandfreies Führungszeugnis
* fachgerechte Aufbewahrung der Waffen
* Mindestalter 18 Jahre
* Keine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit
* Keine Geisteskrankheiten
* Ein Sachkundenachweis ist im Gegensatz zum großen Waffenschein nicht erforderlich
Mir persönlich gefällt die Gesetzgebung in Großbritannien am Besten, da dort der private Waffenbesitz verboten wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Dr.Arridor
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