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    Zitat von peterpan Beitrag anzeigen
    Ich sehe da keinen Widerspruch. Hier geht es um das Führen eines durch § 42 a WaffG an sich zum Führen verbotenen Messers zu Verteidigungszwecken. Du kannst doch ein Messer führen, dessen Führung durch § 42 a WaffG nicht verboten ist. Ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge von 12 cm, dessen Führen nach § 42 a WaffG erlaubt ist, dürfte auch zu Verteidigungszwecken ausreichend sein.

    §42a WaffG erlaubt das Führen der "Führen-verboten-Messer" zur Berufsausübung, Brauchtumspflege und sonstigen "sozial-anerkannten Zwecken".
    Unter "sozial-anerkannten Zwecken" verstehe ich auch das Führen zur Selbstverteidigung, die immerhin ein gesetzlich verbrieftes Recht ("Recht auf Notwehr"), und damit Meiner Meinung nach) "sozial-anerkannt".

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      Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
      §42a WaffG erlaubt das Führen der "Führen-verboten-Messer" zur Berufsausübung, Brauchtumspflege und sonstigen "sozial-anerkannten Zwecken".
      Unter "sozial-anerkannten Zwecken" verstehe ich auch das Führen zur Selbstverteidigung, die immerhin ein gesetzlich verbrieftes Recht ("Recht auf Notwehr"), und damit Meiner Meinung nach) "sozial-anerkannt".
      Ich verstehe Dich ja, kann aber Deinen Ausführungen leider nicht folgen. Die Gesetzesintention ist hier IMHO eindeutig, dass kein berechtigtes Interesse vorliegt, ein nach § 42 a WaffG zum Führen verbotenes Messer zu Zwecken der Verteidigung mit sich zu führen, zumal Du ja für diesen Grund Messer führen kannst, die nicht unter das Führungsverbot des § 42 a WaffG fallen.

      Es sollen aber bereits Verfassungsbeschwerden gegen das neue Waffengesetz erhoben worden sein.
      Als Gott die Welt erschuf, schickte er drei Lichter. Ein kleines für die Nacht, ein großes für den Tag, aber das schönste Licht legte er in Biancas Augen! - Als Sarah geboren wurde, war es ein regnerischer Tag, doch es regnete nicht wirklich, es war der Himmel, der weinte, weil er seinen schönsten Stern verloren hatte! - Als Emily geboren wurde, kamen alle Engel zusammen und streuten Mondstaub in ihr Haar und das Licht der Sterne in ihre wunderschönen Augen! Leonies Augen spiegeln das Blau des Meeres wieder und funkeln wie die Sterne am Nachthimmel!

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        Zitat von peterpan Beitrag anzeigen
        Ich verstehe Dich ja, kann aber Deinen Ausführungen leider nicht folgen. Die Gesetzesintention ist hier IMHO eindeutig, dass kein berechtigtes Interesse vorliegt, ein nach § 42 a WaffG zum Führen verbotenes Messer zu Zwecken der Verteidigung mit sich zu führen,


        Und jetzt darfst du mir zeigen, wo in der Gesetzesänderung geschrieben steht, dass das führen eines Messers zu Verteidigungszwecken nicht "sozial-anerkannt" ist. Im Gesetz steht zu den "sozial-anerkannten Zwecken" nichts. Überhaupt nix! Was einzelne Politiker dazu sagen hat keinen Belang, da es in die Rechtssprechung nicht mit einfließt.
        Frau Stokar sagt, man braucht zum Wandern kein langes Fahrtenmesser. Herr Schäuble hingegen sagt, man könne auch weiterhin beruhigt sein Einhandmesser in der Hosentache mit sich führen; wenn man niemanden bedroht oder mit dem Messer wild rumfuchtelt wird einen auch niemand kontrollieren. Und selbst wenn man kontrolliert wird - das Führen der "führverbot-Messer" ist eine Ordnungswidrigkeit: der entsprechenden Beamte kann (und wird) nach eigenem Gutdünken entscheiden, ob man Strafe zahlen muss oder nicht. Damit ist der Willkür Tür und Tor geöffnet worden; das Gesetz ist schwammig und hat sich schon jetzt als uniwirksam herausgestellt (Überfall auf Tankstelle in Bayer -> Waffen Pistole und Machete (die nicht geführt werden darf); HH -> polizeibekannter Gewalttäter sticht 2 Menschen nieder (mit einem Messer)).
        Man kann die Gewaltkriminalität nicht durch ein Verbot von Waffen bekämpfen. Siehe USA: dort wo der Besitz von Waffen verboten ist (Ja, das gibt es (bei 20.000 dortigen Waffengesetzen)) steigt die Verbrechensrate; wo Waffen erlabut sind sinkt die Kriminalitätsrate. -> wenn du weißt, dass der Eigentümer dich erschiessen könnte suchst du dir ein leichteres Ziel.
        Das Problem sind nähmlich NICHT die Waffen, sondern die MENSCHEN.

        Zum StgB: § 32 berechtigt mich, mich mit ALLEN erforderlichen (nicht angemessenen!) Mitteln zur Wehr zu setzen. Gegen einen Angriff mit einem Messer bin ich aber (trotz langjähriger Kampfsporterfahrung) relativ schutzlos -> unverletzt würde ich sowas NICHT überleben. Pfefferspray kann man vergessen: es gibt zu viele unberechenbaren Faktoren die den Einsatz des Sprays zur EFFEKTIVEN Selbstverteidigung (zumindest) erschweren -> Wind aus falscher Richtung; Angreifer reagiert nicht darauf (ja, das gibt es); man hält es im Stress verkehrt herum und schaltet sich selbst aus; ...
        Ein Messer bietet in ungeübten Händen auch keinen hundertprozentigen Schutz, aber es hat Drohpotenzial, von dem ein Angreifer sich eventuall abschrecken lässt; wenn die Abschrekung nicht wirkt -> "dumm gelaufen", und man ist wieder am Anfang: bei einer unschönen Auseinandersetzung.

        Der Punkt ist aber: die gesetzestreuen Bürger (zu denen ich auch mich zähle) sind auch mit Messern keine Gefahr; die Gefahr für die Sicherheit sind die Kriminellen und Idioten, die sich durch ein Waffenverbot unter Garantie nicht entwaffnen lassen (schon weil es nicht genug Polizisten gibt um ein solches Verbot durchzusetzen).


        Zitat von peterpan Beitrag anzeigen
        zumal Du ja für diesen Grund Messer führen kannst, die nicht unter das Führungsverbot des § 42 a WaffG fallen.
        Das ist ja der Widerspruch: was ist schneller "einsatzbereit"? Ein Messer mit feststehender Klingen oder ein Klappmesser? Was ist gefährlicher? Ein feststehendes Messer mit 12cm Klingenlänge, oder mein Rettungsmesser (Einhandmesser) mit 8cm Klingenlänge?

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          Die Messerdiskussion führen wir im Jagdbereich auch schon eine Weile.
          Ein Falknermesser, welches ich zur Ausübung der Jagd mit dem Greifvogel führen muß, hat eine doppelt geschärfte Klinge, aber nur im ersten drittel.
          Ist das nun verboten oder nicht?
          Das weiß nicht mal die Polizei im Moment, in die Waffenbesitzkarte muß es doch nicht eintragen.
          Zu meinem Vorschreiber: ein Messer als Abschreckung zu nutzen , halte ich für unglaublich gefährlich.
          Kaum einer kann sich damit wirklich zur Wehr setzen, das würde schon eine Menge Skrupellosigkeit vorraussetzen.
          Ausserdem wird man dann schnell entwaffnet und das Messer richtet sich gegen einen selbst..keine gute Selbstverteidungungswaffe, wirklich nicht.
          Am Firmament der Greifer gleitet, durch Feld und Wald sein Herrscher schreitet. Sein Herrscher? Nun so scheint es wohl.
          Die Freiheit ists, die beide lieben, doch nur der Vogel kann sie fliegen. So reist in seinem Geiste mit: Der Falkner.

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            Zitat von T`Pau Beitrag anzeigen
            Zu meinem Vorschreiber: ein Messer als Abschreckung zu nutzen , halte ich für unglaublich gefährlich.
            Kaum einer kann sich damit wirklich zur Wehr setzen, das würde schon eine Menge Skrupellosigkeit vorraussetzen.
            Ausserdem wird man dann schnell entwaffnet und das Messer richtet sich gegen einen selbst..keine gute Selbstverteidungungswaffe, wirklich nicht.

            Ich meine auch ein Messer als Abschreckung gegen einen Angreifer (Räuber, etc.) der sowieso schon ein Messer hat. Gegen einen Unbewaffneten brauche (zumindest) ICH kein Messer. Da tut es auch Reizspray. Aber bei einem Angreifer mit Messer würde ich nicht auch das Spray setzen, sondern lieber auf ein eigenes Messer.
            Ein Angreifer der selbst ein Messer hat braucht ja schlieslich nicht mehr deine eigene Waffe, hat aber bei einem bewaffneten "Opfer" plötzlich das Problem sich selbst einem höheren Risiko auszusetzen als ursprünglich geplant. Ich meine also die Abschreckung eines BEWAFFNETEN Angreifers.

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              Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
              Ich meine auch ein Messer als Abschreckung gegen einen Angreifer (Räuber, etc.) der sowieso schon ein Messer hat. Gegen einen Unbewaffneten brauche (zumindest) ICH kein Messer. Da tut es auch Reizspray. Aber bei einem Angreifer mit Messer würde ich nicht auch das Spray setzen, sondern lieber auf ein eigenes Messer.
              Ein Angreifer der selbst ein Messer hat braucht ja schlieslich nicht mehr deine eigene Waffe, hat aber bei einem bewaffneten "Opfer" plötzlich das Problem sich selbst einem höheren Risiko auszusetzen als ursprünglich geplant. Ich meine also die Abschreckung eines BEWAFFNETEN Angreifers.
              auch in dem Fall frage ich mich, ob das nicht die Agressionsbereitschaft erhöht, eben weil das Risiko jetzt größer ist.
              Wollte der Räuber das Messer vielleicht wirklich nur zu Drohzwecken nutzen, sieht er sich jetzt in einer wirklich bedrohlichen Situation.
              Und Du darfst nicht vergessen: die meisten beherrschen keine Kampfsporttechniken, sie wissen ihren Körper nicht so einzusetzen... da ist das Messer dann ebenso nutzlos.
              Es ist sicher eine Gratwanderung, das stimmt.
              Am Firmament der Greifer gleitet, durch Feld und Wald sein Herrscher schreitet. Sein Herrscher? Nun so scheint es wohl.
              Die Freiheit ists, die beide lieben, doch nur der Vogel kann sie fliegen. So reist in seinem Geiste mit: Der Falkner.

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                Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
                Und jetzt darfst du mir zeigen, wo in der Gesetzesänderung geschrieben steht, dass das führen eines Messers zu Verteidigungszwecken nicht "sozial-anerkannt" ist. Im Gesetz steht zu den "sozial-anerkannten Zwecken" nichts. Überhaupt nix! Was einzelne Politiker dazu sagen hat keinen Belang, da es in die Rechtssprechung nicht mit einfließt.
                Dann wirf doch bitte mal einen Blick in die Gesetzesmaterialien zu dem seit 01.04.2008 geltenden Waffengesetz ...

                Zitat von himura_kenshin:
                Man kann die Gewaltkriminalität nicht durch ein Verbot von Waffen bekämpfen.
                ... aber zumindest doch erheblich erschweren .... Ich möchte nicht - und das ist nur meine persönliche Meinung, von der ich mich auch durch jede noch so geartete Argumentation auch nicht abbringen lassen werde - in einem Land leben, in welchem jeder legal mit Schusswaffen herumlaufen darf.

                Zitat von himura_kenshin:
                Das Problem sind nähmlich NICHT die Waffen, sondern die MENSCHEN.
                Da hast Du Recht und da ich nicht jedem Menschen einen vernünftigen Umgang mit Waffen zutraue, finde ich es in Ordnung, dass der Erwerb, Besitz und das Führen von Waffen in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich geregelt ist.

                Zitat von himura_kenshin:
                Zum StgB: § 32 berechtigt mich, mich mit ALLEN erforderlichen (nicht angemessenen!) Mitteln zur Wehr zu setzen.
                Zu dem, was ich zum Rechtsinstitut der Notwehr ausgeführt habe, habe ich nichts mehr hinzuzusetzen.

                Du projezierst diesbezüglich IMHO Deine Wunschvorstellungen in das Gesetz und insbesondere zu § 32 StGB rein.

                Lies diesbezüglich doch mal einen Kommentar zum § 32 StGB durch oder/und
                sichte die hierzu vom BGH und den Obergerichten ergangene Rechtsprechung.

                Zitat von himura_kenshin:
                Gegen einen Angriff mit einem Messer bin ich aber (trotz langjähriger Kampfsporterfahrung) relativ schutzlos -> unverletzt würde ich sowas NICHT überleben.
                Das ist jetzt Spekulation ... - da kann und möchte ich nichts zu sagen - ist aber für mich kein Argument, ein unter das Führungsverbot des § 42 a WaffG fallendes Messer zu Zwecken der Selbstverteidigung mit sich führen zu wollen, zumal man ja für diesen Zweck Messer führen kann, die nicht unter das Führungsverbot des § 42 a WaffG fallen.
                Als Gott die Welt erschuf, schickte er drei Lichter. Ein kleines für die Nacht, ein großes für den Tag, aber das schönste Licht legte er in Biancas Augen! - Als Sarah geboren wurde, war es ein regnerischer Tag, doch es regnete nicht wirklich, es war der Himmel, der weinte, weil er seinen schönsten Stern verloren hatte! - Als Emily geboren wurde, kamen alle Engel zusammen und streuten Mondstaub in ihr Haar und das Licht der Sterne in ihre wunderschönen Augen! Leonies Augen spiegeln das Blau des Meeres wieder und funkeln wie die Sterne am Nachthimmel!

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                  Zitat von peterpan Beitrag anzeigen
                  ... aber zumindest doch erheblich erschweren .... Ich möchte nicht - und das ist nur meine persönliche Meinung, von der ich mich auch durch jede noch so geartete Argumentation auch nicht abbringen lassen werde - in einem Land leben, in welchem jeder legal mit Schusswaffen herumlaufen darf.
                  das ist absolut richtig!
                  Ich finde es schon erschreckend genug, wie sorglos manche Jäger mit ihren Waffen umgehen, wie sonst kann es sein, daß die Kinder zugang zum Waffenschrank haben und es zu Unfällen kommt.
                  Nicht auszudenken, wenn jeder, der am Ende noch Profilneurosen hat, mit solch gefährlichem Gerät rumlaufen darf.
                  Zitat von peterpan Beitrag anzeigen
                  Da hast Du Recht und da ich nicht jedem Menschen einen vernünftigen Umgang mit Waffen zutraue, finde ich es in Ordnung, dass der Erwerb, Besitz und das Führen von Waffen in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich geregelt ist.
                  Richtig. Es geht ruck zuck, die Zuverlässigkeit wieder zu verlieren, und schon ist man seine Waffenbesitzkarte wieder los.
                  Am Firmament der Greifer gleitet, durch Feld und Wald sein Herrscher schreitet. Sein Herrscher? Nun so scheint es wohl.
                  Die Freiheit ists, die beide lieben, doch nur der Vogel kann sie fliegen. So reist in seinem Geiste mit: Der Falkner.

                  Kommentar


                    Zitat von peterpan Beitrag anzeigen
                    Dann wirf doch bitte mal einen Blick in die Gesetzesmaterialien zu dem seit 01.04.2008 geltenden Waffengesetz ...



                    ... aber zumindest doch erheblich erschweren .... Ich möchte nicht - und das ist nur meine persönliche Meinung, von der ich mich auch durch jede noch so geartete Argumentation auch nicht abbringen lassen werde - in einem Land leben, in welchem jeder legal mit Schusswaffen herumlaufen darf.



                    Da hast Du Recht und da ich nicht jedem Menschen einen vernünftigen Umgang mit Waffen zutraue, finde ich es in Ordnung, dass der Erwerb, Besitz und das Führen von Waffen in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich geregelt ist.



                    Zu dem, was ich zum Rechtsinstitut der Notwehr ausgeführt habe, habe ich nichts mehr hinzuzusetzen.

                    Du projezierst diesbezüglich IMHO Deine Wunschvorstellungen in das Gesetz und insbesondere zu § 32 StGB rein.

                    Lies diesbezüglich doch mal einen Kommentar zum § 32 StGB durch oder/und
                    sichte die hierzu vom BGH und den Obergerichten ergangene Rechtsprechung.



                    Das ist jetzt Spekulation ... - da kann und möchte ich nichts zu sagen - ist aber für mich kein Argument, ein unter das Führungsverbot des § 42 a WaffG fallendes Messer zu Zwecken der Selbstverteidigung mit sich führen zu wollen, zumal man ja für diesen Zweck Messer führen kann, die nicht unter das Führungsverbot des § 42 a WaffG fallen.


                    Im WaffG steht (sinngemäß): "... Ausnahmen vom Führverbot: Berufsausübung, Brauchtumspflege (Trachten, etc.) und andere "sozial-anerkannte Zwecke"..."
                    Im Gesetzestext steht nicht, WAS ein "sozial-anerkannter" Zweck ist. DAS ist das Problem.
                    Übrigens wird die beschaffen der "Führen-Verboten-Messer" nicht erschwert, da der Vekauf und der Besitz weiterhin ohne Einschränkungen erlaubt sind.

                    Zum §32 StgB:
                    Man darf sich mit allen erforderlichen Mitteln gegen einen rechtswidrigen Angriff zur Wehr setzen. "Erforderlich" sind die Mittel die zur beendigung des Angriffs eingesetzt werden müssen.
                    Habe ich mehrere gleich wirksame Mittel zur Verfügung muss ich das (für den Angreifer) mildeste Mittel wählen; ich muss mich dabei aber NICHT selbst unnötigen Risiken aussetzen (wenn mich jemand angreift kann ich ihn zu Boden hebeln, nur wäre mir persönlich das Risiko zu groß das es nicht klappt -> also würde ich eher schlagen/ treten). Aus die "Verhältnismäßigkeit" braucht man in einer Notwehrsituation NICHT zu achten (eine Güterabwägung wäre in solch einer Situation auch nicht angebracht, da dafür die Zeit fehlt). Die "Verhältnismäßigkeit" kommt erst im "Rechtfertigenden Notstand" zum tragen (wenn ich fremdes Eigentum benutze um eine Gefahr von mir oder anderen abzuwehren).

                    Ich darf mich in einer Notwehrsituation auch mit einem Messer verteidigen, das eigentlich dem "Führverbot" unterliegt. Lag eine Notwehrsituation vor (was die Staatsanwaltschft prüft) kriege ich deshalb keine Probleme (außer vielleicht eien Owi).

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                      Zitat von T`Pau Beitrag anzeigen
                      das ist absolut richtig!
                      Ich finde es schon erschreckend genug, wie sorglos manche Jäger mit ihren Waffen umgehen, wie sonst kann es sein, daß die Kinder zugang zum Waffenschrank haben und es zu Unfällen kommt.

                      Wir hatten so einen Fall in der Nachbarschaft.

                      Der Mann, ein Architekt, war Jäger.

                      Er kam eines Nachts von der Jagd zurück. Sein Jagdgewehr verschloss er in den Waffentresor. Seine Faustfeuerwaffe, ich glaube es war ein Revolver, legte er auf dem Nachttisch. Morgens verschlief er sich, weil er spät heimgekommen war., so dass er sich an dem Morgen beeilen musste und vergass, diesen Revolver auf dem Nachttisch wegzuschließen.

                      Mittags brachte sein Sohn, 7 Jahre, seinen gleichaltrigen Spielkameraden mit nach Hause. Der Spielkamerad fand die Waffe, legte auf den Sohn an und drückte ab.

                      Der Sohn war auf der Stelle tot.

                      Der Vater wurde vom LG nicht bestraft, weil man davon ausging, dass er mit dem Tode des Sohnes schon genug gestraft sei, Waffenbesitzkarte und Jagdschein wurden widerrufen. Die Waffen wurden eingezogen.

                      Die Ehe wurde geschieden.

                      Der Vater ist heute immer ein gebrochener Mann. Er hat den Tod seines Kindes nie verwunden.

                      Die Mutter ist immer noch in theraputischer Behandlung. Das ganze ist jetzt 15 Jahre her.
                      Als Gott die Welt erschuf, schickte er drei Lichter. Ein kleines für die Nacht, ein großes für den Tag, aber das schönste Licht legte er in Biancas Augen! - Als Sarah geboren wurde, war es ein regnerischer Tag, doch es regnete nicht wirklich, es war der Himmel, der weinte, weil er seinen schönsten Stern verloren hatte! - Als Emily geboren wurde, kamen alle Engel zusammen und streuten Mondstaub in ihr Haar und das Licht der Sterne in ihre wunderschönen Augen! Leonies Augen spiegeln das Blau des Meeres wieder und funkeln wie die Sterne am Nachthimmel!

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                        Zitat von peterpan Beitrag anzeigen
                        Wir hatten so einen Fall in der Nachbarschaft.

                        Der Mann, ein Architekt, war Jäger.

                        Er kam eines Nachts von der Jagd zurück. Sein Jagdgewehr verschloss er in den Waffentresor. Seine Faustfeuerwaffe, ich glaube es war ein Revolver, legte er auf dem Nachttisch. Morgens verschlief er sich, weil er spät heimgekommen war., so dass er sich an dem Morgen beeilen musste und vergass, diesen Revolver auf dem Nachttisch wegzuschließen.

                        Mittags brachte sein Sohn, 7 Jahre, seinen gleichaltrigen Spielkameraden mit nach Hause. Der Spielkamerad fand die Waffe, legte auf den Sohn an und drückte ab.

                        Der Sohn war auf der Stelle tot.

                        Der Vater wurde vom LG nicht bestraft, weil man davon ausging, dass er mit dem Tode des Sohnes schon genug gestraft sei, Waffenbesitzkarte und Jagdschein wurden widerrufen. Die Waffen wurden eingezogen.

                        Die Ehe wurde geschieden.

                        Der Vater ist heute immer ein gebrochener Mann. Er hat den Tod seines Kindes nie verwunden.

                        Die Mutter ist immer noch in theraputischer Behandlung. Das ganze ist jetzt 15 Jahre her.
                        das ist erschütternd.
                        So viel Leid wegen einer Unachtsamkeit!
                        Dabei wurde es jedem Jäger im Jagdkurs eingetrichtert: Waffen gegen Zugriff Dritter sichern! Munition und Waffen getrennt aufbewahren! Waffen nie im Auto lassen!
                        Hoffentlich ist so ein Fall, so furchtbar er ist, einem jeden eine Lehre!!!!
                        diese Familie hat mein vollstes Mitgefühl.
                        Am Firmament der Greifer gleitet, durch Feld und Wald sein Herrscher schreitet. Sein Herrscher? Nun so scheint es wohl.
                        Die Freiheit ists, die beide lieben, doch nur der Vogel kann sie fliegen. So reist in seinem Geiste mit: Der Falkner.

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                          Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
                          Im WaffG steht (sinngemäß): "... Ausnahmen vom Führverbot: Berufsausübung, Brauchtumspflege (Trachten, etc.) und andere "sozial-anerkannte Zwecke"..."
                          Im Gesetzestext steht nicht, WAS ein "sozial-anerkannter" Zweck ist. DAS ist das Problem.
                          Übrigens wird die beschaffen der "Führen-Verboten-Messer" nicht erschwert, da der Vekauf und der Besitz weiterhin ohne Einschränkungen erlaubt sind.
                          Du musst in die Gesetzesmaterialien zum neu geschaffenen Waffengesetz schauen. Das ist das sogenannte "Beiwerk" zu einem Gesetz.
                          Als Gott die Welt erschuf, schickte er drei Lichter. Ein kleines für die Nacht, ein großes für den Tag, aber das schönste Licht legte er in Biancas Augen! - Als Sarah geboren wurde, war es ein regnerischer Tag, doch es regnete nicht wirklich, es war der Himmel, der weinte, weil er seinen schönsten Stern verloren hatte! - Als Emily geboren wurde, kamen alle Engel zusammen und streuten Mondstaub in ihr Haar und das Licht der Sterne in ihre wunderschönen Augen! Leonies Augen spiegeln das Blau des Meeres wieder und funkeln wie die Sterne am Nachthimmel!

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                            Zitat von peterpan Beitrag anzeigen
                            Du musst in die Gesetzesmaterialien zum neu geschaffenen Waffengesetz schauen. Das ist das sogenannte "Beiwerk" zu einem Gesetz.
                            Hat sich eigentlich etwas zu den Waffenschränken geändert?
                            A und B und 0?
                            Schwenkriegelschloß reicht doch noch zum seperaten Unterbringen der Munition oder?
                            Am Firmament der Greifer gleitet, durch Feld und Wald sein Herrscher schreitet. Sein Herrscher? Nun so scheint es wohl.
                            Die Freiheit ists, die beide lieben, doch nur der Vogel kann sie fliegen. So reist in seinem Geiste mit: Der Falkner.

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                              Zitat von peterpan Beitrag anzeigen
                              Du musst in die Gesetzesmaterialien zum neu geschaffenen Waffengesetz schauen. Das ist das sogenannte "Beiwerk" zu einem Gesetz.

                              § 42a WaffG, Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
                              (1) Es ist verboten

                              1.
                              Anscheinswaffen,
                              2.
                              Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
                              3.
                              Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

                              zu führen.
                              (2) 1 Absatz 1 gilt nicht

                              1.
                              für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
                              2.
                              für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
                              3.
                              für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

                              2 Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
                              (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

                              Der Gesetzestext. Zeige mir bitte jetzt die entsprechenden (im Gesetzbuch zu findenden) Passagen, die regeln, was "allgemein anerkannte Zwecke" sind; ich konnte bisher keine rechtsverbindliche Antwort darauf erhalten (noch nicht einmal vom niedersächsischen Innenministerium).

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                                Als Waffen hab ich nur ein paar Messer und 2 Macheten, aber nur weil ich sowas mal gesammelt habe.
                                Die liegen nur einfach in nem Kasten abgeschlossen rum.

                                Mein Vater ist Jäger und hat einige Gewehre, ich interessiere mich zwar dafür, aber abgesehen von meiner Militärzeit benutze ich sowas nicht.

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