Zitat von Trekie92
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Deine "Wunschwaffen" fallen allesamt unter da sKriegswaffenkontrollgesetz und dürfen nicht erworben werden. Ansonsten brauchst du, um eine Waffe besitzen zu dürfen, auér der Volljährigkeit, eine Waffenbesitzkarte, die nicht jedem x-beliebigen Bürger ausgestellt wird.
Die Frage wofür ich die brauche läßt sich zweierseitz beantworten.
Zum einen will ich einen Schutz gegen gewisse Ellemente die mich und meine Angehörigen gefärden.
Zum einen will ich einen Schutz gegen gewisse Ellemente die mich und meine Angehörigen gefärden.
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