Zitat von Wolf310
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Ich darf bei mir zu Hause auch die von Opa geerbte Panzerfaust (nur als Beispiel^^) rumstehen haben. Vom Grundstück darf ich mit dem DIng aber nicht. In Diskotheken ist es Prinzipiell das gleiche. (In HH ist auch nur das Führen von Waffen auf der Reeperbahn etc. verboten. Von einem Waffenverbot in den Lokalen ist nicht die Rede.).
Bundesgesetze können nicht in die Privatsphäre der Menschen eingreifen (alles im GG geregelt). Da Privatbesitz nicht Bundesbesitz ist. Discos sind meistens, ebenso wie Kneipen, in Privatbesitz. Und wenn ich sage, Leute mit Baseballschlägern kommen nicht rein, dann ist das so. Aber auf der Straße dürfen sie trotzdem damit rumrennen (hab' lange genug als Security gearbeitet).
Zu Bremen: die haben keinen Baseballschläger und auch kein Küchenmesser beschlagnahmt.
Zu HH: Sie haben das FÜhren sämtlicher möglicher Waffen verboten. Alle Arten von Knüppeln sind in den Waffenverbotszonen verboten (u.A. auch Baseballschläger). Baseballschläger werden aber nicht als Waffen geführt, sondern als eine Art von Knüppel.
Wie gesagt, zeig mir bitte die Passage des WaffG, in der Baseballschläger als "gefährliche Gegenstände" bezeichnet werden. Werden dort auch Gardinenstangen aufgeführt (können auch gefährlich sein)?
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