Zitat von Rarehero
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Ich so etwas sicher nicht gesagt. Für mich sollte es in der Gesellschaft auch gar nicht darum gehen, welche Strafe für einen Täter gerade noch angemessen ist. Auf diese Weise schafft man keine Gerechtigkeit. Falls du mir noch vorwerfen willst, ich würde Kinderschänder o.Ä. auf freien Fuß setzen, weil Strafen ja doch nichts bringen: Nein, das habe ich damit nicht gemeint.
Du verstehst mich falsch. Ginge es nach mir, müsste immer das Maximale unternommen werden, um ein gerechtes Urteil zu fällen - was du ja wohl auch forderst. In dem Falle wird aber die Verhandlung einer Todesstrafe nicht so günstig wie die Verhandlung einer lebenslangen Haftstrafe, stattdessen wird jede andere Verhandlung eines Kapitalverbrechens so kostenintensiv wie die Verhandlung einer Todesstrafe.
Die Vorstellung, man könne eine Todesstrafe so "kostengünstig" wie ein normales Kapitalverbrechen verhandeln, ist genauso unrealistisch wie die Vorstellung, man könne Justizirrtümer vermeiden, in dem man nur jene hinrichtet, die ganz wirklich und eindeutig schuldig sind.
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass bei Kapitalverbrechen sowieso alles getan wird, was nötig ist. Ich hatte ein optimistisches Bild von unserer Justiz. Wenn dem nicht so ist, ist Schuld und Recht schlicht monetär verhandelbar geworden.
Irgendwie schließen sich die beiden Aussagen aus, oder nicht? Darf nun jeder Revision einlegen? Oder nur jene, die die für unschuldig befunden wurden, während für schuldig Befundene dieses Recht verlieren? Wie dem auch sei, gerade deswegen wird die Verhandlung einer Todesstrafe so kostenintensiv sein - weil jedes Rechtsmittel und jede Revision ausgereizt wird.
Nur kommt es mir bei eurer Argumentation oft so vor, als ob der Fakt, dass der Täter (auch letztinstanzlich) verurteilt wurde, überhaupt nicht berücksichtigt wird.
Und bei solch ungeheuerlichen Taten, bei denen die Todesstrafe in Betracht gezogen wird, wird wahrscheinlich auch bei einer Alternativbestrafung jedes Rechtsmittel ausgereizt werden.
Um an der Stelle noch einmal anzusetzen, um den Unterschied zwischen lebenslanger Haft und Todesstrafe zu verdeutlichen: Wenn im Falle einer lebenslangen Haft der Angeklagte bis vor das OLG ziehen darf, muss im Falle eine Todesstrafe dem Angeklagten der Gang bis vor das BGH zustehen. Das muss sich einfach aus dem Strafmaß ergeben, und eine weitere, nächst höhere Revisionsinstanz mit noch größeren Kosten verbunden, und diese Option würde wohl in jedem Fall, in dem die Todesstrafe verhandelt wird, gezogen werden.
Das sind organisatorische Folgerungen und hat nichts mit der Frage zu tun, ob Todesstrafen an sich als Strafmaß akzeptabel sind.
Justizirrtümer sind doch wohl was anderes als Kriege.
Zitat von newman
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Kann man das so stehen lassen?
Zitat von endar
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Mit der Konsequenz, dass man den wirklichen Schlächtern ebenfalls diesen Vorteil ggü. normalen Mördern geben würde.
Dann wäre es ja, wenn man einen Mord planen würde, sogar logischer, möglichst brutal zu sein um im Anklagefall die bestmögliche Verteidigung zu erhalten. Das ist verrückt.
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