Zitat von Normandy
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Kommt doch mal weg von eindeutigen Fällen wie Gäfken. Was soll geschehen, wenn der Fall nicht so eindeutig ist? Wenn sich das Gericht der Schuld des Täters zwar sicher, dieser aber nicht geständig ist? Die Rechtsmittel verweigern und gleich zur Tat schreiten, damit der möglicherweise unschuldig Verurteilte gar nicht erst die Möglichkeit hat, für seine Unschuld zu kämpfen?
Ihr macht euch etwas vor, wenn ihr eure "eindeutigen" Fälle her betet. Das kann nicht als Kriterium dienen, denn die meisten Fälle sind nicht so eindeutig, wie ihr glaubt. Wie ich schon sagte gibt es in Deutschland unzählige Fälle, in denen das Gericht zweifelsfrei und eindeutig von der Schuld des Täters überzeugt gewesen ist - anders kann auch kein Schuldspruch erfolgen - und am Ende war der Täter dann doch unschuldig.
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Zitat von [OTG]Marauder Beitrag anzeigenWenn man das System von anfang an "anders" gestaltet als in den USA wären die dortigen "Erfahrungswerte" auch schon wieder hinfällig..
Selbstverständlich würden Prozesse in Deutschland, wenn die Todesstrafe gelten würde, weit aufwändiger sein als jetzt schon. Etwas anderes zu behaupten zeugt nur von Unkenntnis über unsere Justiz.
Der Jurist möchte nämlich immer, dass die Sachen gut ausgehen und dem Recht genüge getan wurde. Das sieht man auch in dem von mir verlinkten Spiegelartikel. Einem unschuldig Verurteilten kann immer noch Wiedergutmachung geleistet werden, einem Toten nicht. [Die Nürnberger Richter waren deswegen sehr unzufrieden, als sich Göring das Leben nahm, bevor man ihn aufknüpfen konnte. Das Ergebnis war zwar dasselbe, aber dem Recht wurde nicht Genüge getan. So funktioniert Justiz.]
Unser System ist übrigens schon deshalb anders, weil wir in der kontinentalen und nicht der anglo-amerikanischen Rechtstradition stehen.Republicans hate ducklings!
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Zitat von Uriel Ventris Beitrag anzeigenUnd der Notwehrparagraph gilt hal für alle. Gemacht ist er, um unvernünftige und unangemessene Notwehr zu verhindern, die über das Ziel hinausschießt (über die Vernuft dieses Paragraphen lässt sich jetzt streiten). Aber man sollte sich halt mit dem Gedanken anfreunden, dass Verbrecher keine rechtslosen Wilden sind.
"Angenommene Notwehr" gegen eines dieser Organe ist immer "Wiederstand gegen die Staatsgewalt" und wird entsprechend geandet..ganz so einfach ist es nicht wie mans sich gerne machen würde.>ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<
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Zitat von endar Beitrag anzeigenUnser System ist übrigens schon deshalb anders, weil wir in der kontinentalen und nicht der anglo-amerikanischen Rechtstradition stehen.
Einige hier würden sich wohl eher einen Schauprozess mit möglichst vielen Geschworenen und Kameras usw. wünschen...
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Das mit der zweifelsfrei bewiesenen Schuld ist überhaupt der Knackpunkt an dem Argument von der zweifelsfrei bewiesenen Schuld: Hinter jedem Schuldspruch steht eine zweifelsfreie Überzeugung des Gerichts. Wer also sagt, dass "nur" die zweifelsfrei für schuldig befundenen Verurteilten hinzurichten sind, der muss alle Verurteilten hinrichten. Einen mit Zweifeln behafteten Schuldspruch des Gerichts, bei dem man sagen könnte "Na gut, den richten wir mal lieber nicht hin! Wer weiß, wer weiß!", den gibt es nicht. In einem solchen Falle müsste der Freispruch erfolgen.
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Zitat von Rarehero Beitrag anzeigenKommt doch mal weg von eindeutigen Fällen wie Gäfken. Was soll geschehen, wenn der Fall nicht so eindeutig ist? Wenn sich das Gericht der Schuld des Täters zwar sicher, dieser aber nicht geständig ist? Die Rechtsmittel verweigern und gleich zur Tat schreiten, damit der möglicherweise unschuldig Verurteilte gar nicht erst die Möglichkeit hat, für seine Unschuld zu kämpfen?
Ihr macht euch etwas vor, wenn ihr eure "eindeutigen" Fälle her betet. Das kann nicht als Kriterium dienen, denn die meisten Fälle sind nicht so eindeutig, wie ihr glaubt. Wie ich schon sagte gibt es in Deutschland unzählige Fälle, in denen das Gericht zweifelsfrei und eindeutig von der Schuld des Täters überzeugt gewesen ist - anders kann auch kein Schuldspruch erfolgen - und am Ende war der Täter dann doch unschuldig.
Das ist überhaupt der Knackpunkt: Hinter jedem Schuldspruch steht eine zweifelsfreie Überzeugung des Gerichts. Wer also sagt, dass "nur" die zweifelsfrei für schuldig befundenen Verurteilten hinzurichten sind, der muss alle Verurteilten hinrichten. Einen mit Zweifeln behafteten Schuldspruch des Gerichts, bei dem man sagen könnte "Na gut, den richten wir mal lieber nicht hin! Wer weiß, wer weiß!", den gibt es nicht.
warum was komplizierter machen als nötig??
Dafür haben wir halt die Gerichte..ein Staatsanwalt mag dann im Prozess die Todestrafe forden (so wie er heute lebensänglich fordert bzw.max.fordern kann) und das Gericht endscheidet dann halt entsprechend..es gibt übribens sehr viel Urteile "wer weiss,wer weiss",wo Täter wegen Totschlags verurteilt werden,weil man ihnen den Mord noicht eindeutig nachweisen kann,warum sollte sich das dann ändern??.>ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<
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Zitat von [OTG]Marauder Beitrag anzeigenWarum so kompliziert?? Ist er Nicht geständig,ist die Beweisslage nicht 10000000000000% sicher,wird er halt nach grade vorherscherschender Rechtsprechung "weggeschlossen"...so wie mans jetzt auch grade macht..ist er geständig bzw.eindeutig überführt (zb.mit Gen test etc.) wird er umgelegt..
warum was komplizierter machen als nötig??
Dafür haben wir halt die Gerichte..ein Staatsanwalt mag dann im Prozess die Todestrafe forden (so wie er heute lebensänglich fordert bzw.max.fordern kann) und das Gericht endscheidet dann halt entsprechend..es gibt übribens sehr viel Urteile "wer weiss,wer weiss",wo Täter wegen Totschlags verurteilt werden,weil man ihnen den Mord noicht eindeutig nachweisen kann,warum sollte sich das dann ändern??“Sag mir, wer dich lobt, und ich sage dir, worin dein Fehler besteht.” - Lenin
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Zitat von HerrHorst Beitrag anzeigenWer gesteht denn bitte eine Straftat, wenn ihm dafür die Todesstrafe droht? Es wird nie eine 100% Sicherheit geben, im Justizsystem, deswegen ist es gut, wenn man die Strafe später wieder rückgängig machen kann.
Warum hat dann ein Gäffgen gestanden und XY andere per Gen Test etc.überführte Mörder/Kinderschänder??
Vielleicht weil ihnen keine andere Ausrede mehr eingefallen ist??
letzten endes ist das doch nur ein "Ansporn" für die Ermittlungsbehörden ihre "Beweise" noch genauer,noch besser,noch akribischer und unangreifbarer zu sichern...>ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<
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Zitat von [OTG]Marauder Beitrag anzeigenWarum so kompliziert?? Ist er Nicht geständig,ist die Beweisslage nicht 10000000000000% sicher,wird er halt nach grade vorherscherschender Rechtsprechung "weggeschlossen"...so wie mans jetzt auch grade macht..ist er geständig bzw.eindeutig überführt (zb.mit Gen test etc.) wird er umgelegt..
warum was komplizierter machen als nötig??
Dafür haben wir halt die Gerichte..ein Staatsanwalt mag dann im Prozess die Todestrafe forden (so wie er heute lebensänglich fordert bzw.max.fordern kann) und das Gericht endscheidet dann halt entsprechend..es gibt übribens sehr viel Urteile "wer weiss,wer weiss",wo Täter wegen Totschlags verurteilt werden,weil man ihnen den Mord noicht eindeutig nachweisen kann,warum sollte sich das dann ändern??
Es zeigt auch, dass du null auf Beiträge eingehst. Gerade erst hat rarehero etwas sehr eindeutiges in den Raum geworfen, nämlich "Im Zweifel für den Angeklagten". Auch das mit den Kosten hast du wohl überlesen, was?Republicans hate ducklings!
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Ist er Nicht geständig,ist die Beweisslage nicht 10000000000000% sicher,wird er halt nach grade vorherscherschender Rechtsprechung "weggeschlossen"
Nochmal: Es gibt im Schuldspruch keine "Schuld mit Fragezeichen" oder "Schuld mit Ausrufezeichen". Entweder wird der Angeklagte für schuldig befunden, dann erfolgt ein Schuldspruch und gemäß eurer Forderungen eine Hinrichtung, oder der Angeklagte wird mindestens aus Zweifeln an der Schuld frei gesprochen.
ist er geständig bzw.eindeutig überführt (zb.mit Gen test etc.) wird er umgelegt..
2. Auch der Gen-Test muss kein eindeutiger Beweis sein.
ein Staatsanwalt mag dann im Prozess die Todestrafe forden (so wie er heute lebensänglich fordert bzw.max.fordern kann) und das Gericht endscheidet dann halt entsprechend
es gibt übribens sehr viel Urteile "wer weiss,wer weiss",wo Täter wegen Totschlags verurteilt werden,weil man ihnen den Mord noicht eindeutig nachweisen kann,warum sollte sich das dann ändern??
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Zitat von endar Beitrag anzeigenAber deswegen wollen wir doch nicht gleich das Kind mit dem Baade ausschütten und die Folter erlauben.
Es ist halt nun mal ein Unterschied, ob man jemanden foltert um ihn zu foltern und zu demütigen (die Folter also Selbstzweck ist) oder ob man jemandem Gewalt androht oder zufügt, um ihn davon abzuhalten, ein großes Unrecht zu begehen.
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Zitat von [OTG]Marauder Beitrag anzeigenHöö
Warum hat dann ein Gäffgen gestanden und XY andere per Gen Test etc.überführte Mörder/Kinderschänder??
Vielleicht weil ihnen keine andere Ausrede mehr eingefallen ist??
letzten endes ist das doch nur ein "Ansporn" für die Ermittlungsbehörden ihre "Beweise" noch genauer,noch besser,noch akribischer und unangreifbarer zu sichern..“Sag mir, wer dich lobt, und ich sage dir, worin dein Fehler besteht.” - Lenin
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Zitat von endar Beitrag anzeigenWas du hier vorschlägst, ist eine reine Willkürjustiz. Der Fachausdruck heißt "arbiträre Strafen". Mörder, die nicht gestehen, sollte man als Totschläger verurteilen - falls es sich herausstellt, dass sie unschuldig sind? Ganz abgesehen davon, dass das zwei völlig unterschiedliche Sachen sind, wäre Gäfken heute sicherlich kein Mörder, sondern Tötschläger. Er hätte ja nur sein Geständnis zurücknehmen brauchen und deinem eigenen "Rat" zufolge hätte das Gericht nicht die Höchsstrafe aussprechen dürfen. Geständige, weil bereuende Mörder, werden hingerichtet, aber die dreisten Leugner belohnst du mit der Abqualifizierung der Straftat?
Es zeigt auch, dass du null auf Beiträge eingehst. Gerade erst hat rarehero etwas sehr eindeutiges in den Raum geworfen, nämlich "Im Zweifel für den Angeklagten". Auch das mit den Kosten hast du wohl überlesen, was?
Für mich ist und bleibt die Todesstrafe keine akzeptable Option. Weder für Mörder noch für sonstwen. Nicht mal für Terroristen. In einen harten Knast werfen: Ja. Nie mehr rauslassen, wenn die Tat furchtbar abscheulich war? Ja. Umbringen? Nein, niemals!
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EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :
Oliver Hansen schrieb nach 2 Minuten und 4 Sekunden:
Zitat von HerrHorst Beitrag anzeigenGäffgen drohte für sein Geständnis, aber nicht die Hinrichtung. Im Gegenteil ein Geständnis wird im Urteil positiv gewürdigt. Niemand wird gestehen, wenn es ihm persönlich Nachteile bringt.Zuletzt geändert von Oliver Hansen; 04.08.2011, 20:33. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!
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Naja, Pispers hat zwar schon recht, aber eine Lösung kann auch er nicht liefern. Rache und Sühne sind bzgl. des Menschen, sehr emotionale Begriffe. Wenn ich z.B. aus Rache den Mörder meines Kindes töten würde, würde dann evtl. der Sohn des Mörders meines Kindes das auch als Ausgleich sehen, oder würde der Sohn des Mörders mich ebenfalls töten wollen? Die menschliche Geschichte ist voll von Blutsfehden... da sind wir aber schon weiter.
Dass die Todesstrafe niemanden abschreckt, sollte aber doch jeden klar sein, oder? Die Härte ist nicht so entscheidend wie die Tatsäche erwischt zu werden. Aber selbst dann gibt es immernoch Straftaten, die aus emotionalen, irrationalen Beweggründen verübt werden... Rache gehört z.B. ebenfalls dazu.
Es gibt für mich nur einen positiven Aspekt an der Todesstrafe z.B. für Triebtäter: Man müsste sich nicht mehr mit diesen Menschen beschäftigen. Dieses ewige Rumgeeiere kostet Nerven und Geld... und davon jede Menge. 5 Jahre sollte so ein Triebtäter maximal einsitzen, um nochmals gründlich alles prüfen zu können. Nach dieser Zeit sollte dieser Mensch (ist immer noch einer) einfach beseitig werden, ohne großes Tamtam. Aber dafür müsste unsere Gesellschaft zunächst etwas an der heuchlerischen Einstellung zum Tod ändern. Der Tod gehört nunmal zum Leben dazu und wir sollten diesen nicht als etwas immerböses betrachten, sondern als die Schlussphase unseres Lebens.
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