Zitat von Star Bug
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und zwar aus einem ganz einfachen grund.
ich sehe keien grund, ab einem gewissen Grad der Tatschwere, die gesellschaft auch noch für Unterkunft etc. des Schädlings aufkommen zu lassen. Und diesen nach ende der strafe dann wieder auf besagte gesellschaft, die ihn auf gemeinkosten durchgefüttert/verwahrt hat, wieder loszulassen.
das ist nicht im geringsten emotional begründet, ich fidne es eifnach nur geldverschwendung und unnötige gefärdung der "oredentlichen"m itglieder der gesellschaft, gewisse individuen am leben zu erhalten.
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