Zitat von raveneye
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Ja, ich habe etwas nachgelesen...er meinte das mit dem Nachweis der Heimtücke. Das ist in meinen Augen eh schwierig, das nicht nachzuweisen, weil, wenn einer dabei ist, mein kind zu massakrieren, dann will ich diesem Jemand ja auch wirklich an den Kragen. Da denke ich nicht mehr nach, dann handle ich im Affekt. Also kein Mord, weil nicht geplant.tempus fugit
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Zitat von raveneye Beitrag anzeigenJa, ich habe etwas nachgelesen...er meinte das mit dem Nachweis der Heimtücke. Das ist in meinen Augen eh schwierig, das nicht nachzuweisen, weil, wenn einer dabei ist, mein kind zu massakrieren, dann will ich diesem Jemand ja auch wirklich an den Kragen. Da denke ich nicht mehr nach, dann handle ich im Affekt. Also kein Mord, weil nicht geplant.
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Zitat von HarryKimVoyager Beitrag anzeigenHeimtücke liegt aber z. B. auch bei einem jahrelang misshandelten Kind vor, dass z.B. um dieser Hölle zu entfliehen, seine Eltern im Schlaf umbringt. Dadurch, dass es an Schlafenden passiert ist, fand eine Ausnutzung ihrer Arg und Wehrlosigkeit statt und damit ist es Mord. Mildernde Umstände unmöglich.
In der Regel handelt "heimtückisch", wer einen Schlafenden tötet, denn der Schlafende ist regelmäßig arg- und wehrlos. Er überlässt sich dem Schlaf im Vertrauen darauf, dass ihm nichts geschehen werde, und in diesem Vertrauen überliefert er sich der Wehrlosigkeit. Allerdings macht die Rechtsprechung seit jeher von diesem Grundsatz Ausnahmen: So wird es etwa als zweifelhaft angesehen, ob Heimtücke vorliegt, wenn das Opfer gegen seinen Willen vom Schlaf übermannt wurde oder wenn es auf Grund sonstiger Umstände - und nicht wegen seiner Arglosigkeit - nicht in der Lage war, die (Angriffs-) Absicht des Täters zu erkennen und dessen Angriff wirksam entgegenzutreten.
Zum subjektiven Tatbestand einer "heimtückisch" begangenen Tötung gehört, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tat ausnutzt. Dass der Täter die durch den Schlaf bewirkte Wehrlosigkeit des Tatopfers ausnutzen wollte, genügt zur Verurteilung wegen Heimtücke-Mordes nicht.
Zitat von HarryKimVoyager:
Doch, er hat gesagt, dass beides gleich behandelt wird, sofern irgendein Mordmerkmal erfüllt ist. Ich halte das allerdings für falsch.
Dass Du es für falsch hälst, dass der Gesetzgeber ein Tötungsdelikt, welches im Affekt verübt wurde, als Mord geahndet haben möchte, habe ich zur Kenntnis genommen.Als Gott die Welt erschuf, schickte er drei Lichter. Ein kleines für die Nacht, ein großes für den Tag, aber das schönste Licht legte er in Biancas Augen! - Als Sarah geboren wurde, war es ein regnerischer Tag, doch es regnete nicht wirklich, es war der Himmel, der weinte, weil er seinen schönsten Stern verloren hatte! - Als Emily geboren wurde, kamen alle Engel zusammen und streuten Mondstaub in ihr Haar und das Licht der Sterne in ihre wunderschönen Augen! Leonies Augen spiegeln das Blau des Meeres wieder und funkeln wie die Sterne am Nachthimmel!
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Die Unterscheidung Mord = Geplant, Totschlag = Im Affekt, ist die ältere, aus dem Mittelalter bis in das späte 19.Jahrhundert gängige Einteilung.
Die aktuelle Unterscheidung ist die moderne des 20. Jahrhunderts.
Diese ist auch m.M.nach auch viel sinnvoller. Vorsatz und Affekt, können im Strafrecht ohnehin schon bei Schuld und Strafmaß berücksichtigt werden.Die Regenwaldseite
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Zitat von Dark Scipio Beitrag anzeigenDie Unterscheidung Mord = Geplant, Totschlag = Im Affekt, ist die ältere, aus dem Mittelalter bis in das späte 19.Jahrhundert gängige Einteilung.
Die aktuelle Unterscheidung ist die moderne des 20. Jahrhunderts.
Diese ist auch m.M.nach auch viel sinnvoller. Vorsatz und Affekt, können im Strafrecht ohnehin schon bei Schuld und Strafmaß berücksichtigt werden.
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Zitat von HarryKimVoyager Beitrag anzeigenNein, denn für Mord gibt es nur Lebenslang. Eine mildere Strafe ist nicht möglich, und das ist falsch.Die Regenwaldseite
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Zitat von HarryKimVoyager Beitrag anzeigenNein, denn für Mord gibt es nur Lebenslang. Eine mildere Strafe ist nicht möglich, und das ist falsch.Als Gott die Welt erschuf, schickte er drei Lichter. Ein kleines für die Nacht, ein großes für den Tag, aber das schönste Licht legte er in Biancas Augen! - Als Sarah geboren wurde, war es ein regnerischer Tag, doch es regnete nicht wirklich, es war der Himmel, der weinte, weil er seinen schönsten Stern verloren hatte! - Als Emily geboren wurde, kamen alle Engel zusammen und streuten Mondstaub in ihr Haar und das Licht der Sterne in ihre wunderschönen Augen! Leonies Augen spiegeln das Blau des Meeres wieder und funkeln wie die Sterne am Nachthimmel!
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Zitat von peterpan Beitrag anzeigenDann erkläre mir doch bitte einmal substantiiert, was daran falsch sein sollte, einen Mörder, der einen Mord im Sinne von § 211 StGB begangen hat, mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.
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EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :
HarryKimVoyager schrieb nach 35 Sekunden:
Zitat von Dark Scipio Beitrag anzeigenGanz so einfach ist es nicht. Außerdem ist lebenslang nicht gleich lebenslang. Aber gehen wir darauf ein. Welcher Mord (im Affekt) wäre denn weniger strafwürdig als ein gleichartiger geplanter Mord?Zuletzt geändert von Oliver Hansen; 14.06.2009, 19:18. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!
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Zitat von HarryKimVoyager Beitrag anzeigenWeil der Affekttäter eben im Affekt handelt. Seine Tat war nicht geplant. Ich wage sogar insoweit, den Tötungsvorsatz bei Affekttaten nicht für zweifelsfrei nachweisbar zu halten.Als Gott die Welt erschuf, schickte er drei Lichter. Ein kleines für die Nacht, ein großes für den Tag, aber das schönste Licht legte er in Biancas Augen! - Als Sarah geboren wurde, war es ein regnerischer Tag, doch es regnete nicht wirklich, es war der Himmel, der weinte, weil er seinen schönsten Stern verloren hatte! - Als Emily geboren wurde, kamen alle Engel zusammen und streuten Mondstaub in ihr Haar und das Licht der Sterne in ihre wunderschönen Augen! Leonies Augen spiegeln das Blau des Meeres wieder und funkeln wie die Sterne am Nachthimmel!
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Zitat von peterpan Beitrag anzeigenUm solche Straftaten aufzufangen hat der Gesetzgeber ja das Rechtsinstitut des Totschlags, hier insbesondere den in § 213 StGB geregelten minder schweren Fall des Totschlags geschaffen.
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Zitat von HarryKimVoyager Beitrag anzeigenUnd warum blieb man dann nicht bei der Unterscheidung: Mord = geplant, Totschlag = Affekt?Als Gott die Welt erschuf, schickte er drei Lichter. Ein kleines für die Nacht, ein großes für den Tag, aber das schönste Licht legte er in Biancas Augen! - Als Sarah geboren wurde, war es ein regnerischer Tag, doch es regnete nicht wirklich, es war der Himmel, der weinte, weil er seinen schönsten Stern verloren hatte! - Als Emily geboren wurde, kamen alle Engel zusammen und streuten Mondstaub in ihr Haar und das Licht der Sterne in ihre wunderschönen Augen! Leonies Augen spiegeln das Blau des Meeres wieder und funkeln wie die Sterne am Nachthimmel!
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Zitat von peterpan Beitrag anzeigenWeil nicht jeder Totschlag im Affekt passiert und nicht jede Affekttat auch ein Totschlag ist.
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Auf dejure.org sind im Zusammenhang mit den §§211 bis 213 einige Urteile verlinkt. Recht interessant und dürfte auch die Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag etwas anschaulicher darstellen Harry"Ich bin ja auch satt, aber da liegt Käse! " | #10JahresPlan
"Bajoranische Arbeiter...." - Hamburg Silvester 2016/17
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