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    Zitat von raveneye Beitrag anzeigen
    Wie meinst du das "leider", Andy?
    Peterpan hatte doch gesagt, dass beides nicht gleich behandelt wird, oder?
    Doch, er hat gesagt, dass beides gleich behandelt wird, sofern irgendein Mordmerkmal erfüllt ist. Ich halte das allerdings für falsch.

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      Ja, ich habe etwas nachgelesen...er meinte das mit dem Nachweis der Heimtücke. Das ist in meinen Augen eh schwierig, das nicht nachzuweisen, weil, wenn einer dabei ist, mein kind zu massakrieren, dann will ich diesem Jemand ja auch wirklich an den Kragen. Da denke ich nicht mehr nach, dann handle ich im Affekt. Also kein Mord, weil nicht geplant.
      tempus fugit

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        Zitat von raveneye Beitrag anzeigen
        Ja, ich habe etwas nachgelesen...er meinte das mit dem Nachweis der Heimtücke. Das ist in meinen Augen eh schwierig, das nicht nachzuweisen, weil, wenn einer dabei ist, mein kind zu massakrieren, dann will ich diesem Jemand ja auch wirklich an den Kragen. Da denke ich nicht mehr nach, dann handle ich im Affekt. Also kein Mord, weil nicht geplant.
        Das wäre Notwehr. Heimtücke liegt aber z. B. auch bei einem jahrelang misshandelten Kind vor, dass z.B. um dieser Hölle zu entfliehen, seine Eltern im Schlaf umbringt. Dadurch, dass es an Schlafenden passiert ist, fand eine Ausnutzung ihrer Arg und Wehrlosigkeit statt und damit ist es Mord. Mildernde Umstände unmöglich.

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          Zitat von HarryKimVoyager Beitrag anzeigen
          Heimtücke liegt aber z. B. auch bei einem jahrelang misshandelten Kind vor, dass z.B. um dieser Hölle zu entfliehen, seine Eltern im Schlaf umbringt. Dadurch, dass es an Schlafenden passiert ist, fand eine Ausnutzung ihrer Arg und Wehrlosigkeit statt und damit ist es Mord. Mildernde Umstände unmöglich.
          Maßgeblich sind jeweils die Umstände des konkreten Falles.

          In der Regel handelt "heimtückisch", wer einen Schlafenden tötet, denn der Schlafende ist regelmäßig arg- und wehrlos. Er überlässt sich dem Schlaf im Vertrauen darauf, dass ihm nichts geschehen werde, und in diesem Vertrauen überliefert er sich der Wehrlosigkeit. Allerdings macht die Rechtsprechung seit jeher von diesem Grundsatz Ausnahmen: So wird es etwa als zweifelhaft angesehen, ob Heimtücke vorliegt, wenn das Opfer gegen seinen Willen vom Schlaf übermannt wurde oder wenn es auf Grund sonstiger Umstände - und nicht wegen seiner Arglosigkeit - nicht in der Lage war, die (Angriffs-) Absicht des Täters zu erkennen und dessen Angriff wirksam entgegenzutreten.

          Zum subjektiven Tatbestand einer "heimtückisch" begangenen Tötung gehört, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tat ausnutzt. Dass der Täter die durch den Schlaf bewirkte Wehrlosigkeit des Tatopfers ausnutzen wollte, genügt zur Verurteilung wegen Heimtücke-Mordes nicht.

          Zitat von HarryKimVoyager:
          Doch, er hat gesagt, dass beides gleich behandelt wird, sofern irgendein Mordmerkmal erfüllt ist. Ich halte das allerdings für falsch.
          Ich habe lediglich gesagt, dass eine im Affekt begangene Tötung eines Menschen Mord sein kann, wenn die Voraussetzungen des § 211 II StGB gegeben sind.

          Dass Du es für falsch hälst, dass der Gesetzgeber ein Tötungsdelikt, welches im Affekt verübt wurde, als Mord geahndet haben möchte, habe ich zur Kenntnis genommen.
          Als Gott die Welt erschuf, schickte er drei Lichter. Ein kleines für die Nacht, ein großes für den Tag, aber das schönste Licht legte er in Biancas Augen! - Als Sarah geboren wurde, war es ein regnerischer Tag, doch es regnete nicht wirklich, es war der Himmel, der weinte, weil er seinen schönsten Stern verloren hatte! - Als Emily geboren wurde, kamen alle Engel zusammen und streuten Mondstaub in ihr Haar und das Licht der Sterne in ihre wunderschönen Augen! Leonies Augen spiegeln das Blau des Meeres wieder und funkeln wie die Sterne am Nachthimmel!

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            Ja, ich weiß. Dennoch ist die Frage: Lässt sich rational erklären, warum der Gesetzgeber das so möchte? Die entsprechenden §§ stammen noch aus dem 19. Jahrhundert, in vielen Ländern ist allerdings diese Unterscheidung nicht mehr so streng.

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              Die Unterscheidung Mord = Geplant, Totschlag = Im Affekt, ist die ältere, aus dem Mittelalter bis in das späte 19.Jahrhundert gängige Einteilung.
              Die aktuelle Unterscheidung ist die moderne des 20. Jahrhunderts.

              Diese ist auch m.M.nach auch viel sinnvoller. Vorsatz und Affekt, können im Strafrecht ohnehin schon bei Schuld und Strafmaß berücksichtigt werden.
              Die Regenwaldseite
              The Rain Forest Site.

              Mit nur einen Klick dem Regenwald helfen. Jeden Tag nur 2 Sekunden!

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                Zitat von Dark Scipio Beitrag anzeigen
                Die Unterscheidung Mord = Geplant, Totschlag = Im Affekt, ist die ältere, aus dem Mittelalter bis in das späte 19.Jahrhundert gängige Einteilung.
                Die aktuelle Unterscheidung ist die moderne des 20. Jahrhunderts.

                Diese ist auch m.M.nach auch viel sinnvoller. Vorsatz und Affekt, können im Strafrecht ohnehin schon bei Schuld und Strafmaß berücksichtigt werden.
                Nein, denn für Mord gibt es nur Lebenslang. Eine mildere Strafe ist nicht möglich, und das ist falsch.

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                  Zitat von HarryKimVoyager Beitrag anzeigen
                  Nein, denn für Mord gibt es nur Lebenslang. Eine mildere Strafe ist nicht möglich, und das ist falsch.
                  Ganz so einfach ist es nicht. Außerdem ist lebenslang nicht gleich lebenslang. Aber gehen wir darauf ein. Welcher Mord (im Affekt) wäre denn weniger strafwürdig als ein gleichartiger geplanter Mord?
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                    Zitat von HarryKimVoyager Beitrag anzeigen
                    Nein, denn für Mord gibt es nur Lebenslang. Eine mildere Strafe ist nicht möglich, und das ist falsch.
                    Dann erkläre mir doch bitte einmal substantiiert, was daran falsch sein sollte, einen Mörder, der einen Mord im Sinne von § 211 StGB begangen hat, mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.
                    Als Gott die Welt erschuf, schickte er drei Lichter. Ein kleines für die Nacht, ein großes für den Tag, aber das schönste Licht legte er in Biancas Augen! - Als Sarah geboren wurde, war es ein regnerischer Tag, doch es regnete nicht wirklich, es war der Himmel, der weinte, weil er seinen schönsten Stern verloren hatte! - Als Emily geboren wurde, kamen alle Engel zusammen und streuten Mondstaub in ihr Haar und das Licht der Sterne in ihre wunderschönen Augen! Leonies Augen spiegeln das Blau des Meeres wieder und funkeln wie die Sterne am Nachthimmel!

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                      Zitat von peterpan Beitrag anzeigen
                      Dann erkläre mir doch bitte einmal substantiiert, was daran falsch sein sollte, einen Mörder, der einen Mord im Sinne von § 211 StGB begangen hat, mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.
                      Weil der Affekttäter eben im Affekt handelt. Seine Tat war nicht geplant. Ich wage sogar insoweit, den Tötungsvorsatz bei Affekttaten nicht für zweifelsfrei nachweisbar zu halten.


                      .
                      EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

                      HarryKimVoyager schrieb nach 35 Sekunden:

                      Zitat von Dark Scipio Beitrag anzeigen
                      Ganz so einfach ist es nicht. Außerdem ist lebenslang nicht gleich lebenslang. Aber gehen wir darauf ein. Welcher Mord (im Affekt) wäre denn weniger strafwürdig als ein gleichartiger geplanter Mord?
                      Ein Mord im Affekt ist nie genauso strafwürdig wie ein geplanter Mord. Jm2C
                      Zuletzt geändert von Oliver Hansen; 14.06.2009, 19:18. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!

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                        Zitat von HarryKimVoyager Beitrag anzeigen
                        Weil der Affekttäter eben im Affekt handelt. Seine Tat war nicht geplant. Ich wage sogar insoweit, den Tötungsvorsatz bei Affekttaten nicht für zweifelsfrei nachweisbar zu halten.
                        Um solche Straftaten aufzufangen hat der Gesetzgeber ja das Rechtsinstitut des Totschlags, hier insbesondere den in § 213 StGB geregelten minder schweren Fall des Totschlags geschaffen.
                        Als Gott die Welt erschuf, schickte er drei Lichter. Ein kleines für die Nacht, ein großes für den Tag, aber das schönste Licht legte er in Biancas Augen! - Als Sarah geboren wurde, war es ein regnerischer Tag, doch es regnete nicht wirklich, es war der Himmel, der weinte, weil er seinen schönsten Stern verloren hatte! - Als Emily geboren wurde, kamen alle Engel zusammen und streuten Mondstaub in ihr Haar und das Licht der Sterne in ihre wunderschönen Augen! Leonies Augen spiegeln das Blau des Meeres wieder und funkeln wie die Sterne am Nachthimmel!

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                          Zitat von peterpan Beitrag anzeigen
                          Um solche Straftaten aufzufangen hat der Gesetzgeber ja das Rechtsinstitut des Totschlags, hier insbesondere den in § 213 StGB geregelten minder schweren Fall des Totschlags geschaffen.
                          Und warum blieb man dann nicht bei der Unterscheidung: Mord = geplant, Totschlag = Affekt?

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                            Zitat von HarryKimVoyager Beitrag anzeigen
                            Und warum blieb man dann nicht bei der Unterscheidung: Mord = geplant, Totschlag = Affekt?
                            Weil nicht jeder Totschlag im Affekt passiert und nicht jede Affekttat auch ein Totschlag ist.
                            Als Gott die Welt erschuf, schickte er drei Lichter. Ein kleines für die Nacht, ein großes für den Tag, aber das schönste Licht legte er in Biancas Augen! - Als Sarah geboren wurde, war es ein regnerischer Tag, doch es regnete nicht wirklich, es war der Himmel, der weinte, weil er seinen schönsten Stern verloren hatte! - Als Emily geboren wurde, kamen alle Engel zusammen und streuten Mondstaub in ihr Haar und das Licht der Sterne in ihre wunderschönen Augen! Leonies Augen spiegeln das Blau des Meeres wieder und funkeln wie die Sterne am Nachthimmel!

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                              Zitat von peterpan Beitrag anzeigen
                              Weil nicht jeder Totschlag im Affekt passiert und nicht jede Affekttat auch ein Totschlag ist.
                              Warum? Wann ist z. B. eine geplante Tat kein Mord und warum muss eine Affekttat zum Mord erklärt werden? Und warum ermöglicht man dann nicht bei Mord im Affekt eine Strafmilderung?

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                                Auf dejure.org sind im Zusammenhang mit den §§211 bis 213 einige Urteile verlinkt. Recht interessant und dürfte auch die Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag etwas anschaulicher darstellen Harry
                                "Ich bin ja auch satt, aber da liegt Käse! " | #10JahresPlan
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