Hallo Hagiman,
...wo ich "persönlich" geworden bin wäre schon Interessant.
...welche Worte habe ich Dir in den Mund gelegt?
...seit wann bin ich hier "Mod"?
…wie hast Du selbst schon geschrieben:
...offensichtlich verwechselst Du da etwas. Wenn sich jemand unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss ans Steuer setzt, handelt diese Person Vorsätzlich.
Vorsatz
Fahrlässig
Juristisch und Strafrechtlich, sind das erhebliche Unterschiede.
…wo schreibe ich das, vor allem, immer wieder?
Ach ja, wie war das noch gleich mit persönlich werden?
Tja es ist offenbar doch von Vorteil, wenn man die Zitier-Funktion nutzt.
Ansonsten nette Rhetorik...
Gruß Night...
Zitat von Hagiman2000
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Zitat von Hagiman2000
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...seit wann bin ich hier "Mod"?
[...]Fahrlässigkeit ist ein super Beispiel. Wenn einer trinkt oder Drogen zu sich nimmt und dann sich hinters steuer setzt, also laut Gesetz fahrlässig handelt, dann mit seinem Wagen als Geisterfahrer auf die Autobahn fährt, einen Kombi mit einer Familie abschießt, die Eltern und die zwei Kinder Tod sind und er überlebt, dann heißt es "Gehen sie nicht über los, ziehen sie keine 4000 Euro ein, gehen sie sofort auf den E-Stuhl". Mag hart klingen aber solche leuten haben es nicht anders verdient.[...]
Zitat von Hagiman2000
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Vorsatz
Fahrlässig
Juristisch und Strafrechtlich, sind das erhebliche Unterschiede.
Zitat von ;
Ach ja, wie war das noch gleich mit persönlich werden?
Zitat von Hagiman2000
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Zitat von Hagiman2000
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Zitat von Hagiman2000
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Ansonsten nette Rhetorik...
Gruß Night...
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