Ich denke trotzdem, daß zu wenig nach den Gründen gefragt wird um vielleicht etwas an einem Mangel tun zu können. Der Grund ist nur vor Gericht relevant, aber könnte man aus dem Gründen nicht vielleicht auch einen Rückschluß ziehen und gewisse Mängel in der Gesellschaft ausmerzen versuchen?
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Todesstrafe
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monty
ja, auf jeden fall, femewolf. das problem ist nur, daß es so viele probleme gbt, die erkannt und ausgemerzt werden müssen, daß wir wohl gar nicht wüßten, wo wir anfangen sollten...
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Ich habe gestern einen Bericht gesehen der mich sehr nachdenklich gemacht hat....
O.K. - ich befürworte die Todesstrafe in einen gewissen Maße.
ABER
Wenn einen amerikanischen Gefangenen Gerechtigeit verweigert wird, wenn ihn ein DNA-Test zum Beweis seiner Unschuld nicht zugestanden wird und er bis zum Schluß seine Unschuld beteuert, dann ist etwas faul im Staate Amerika!
Es ist also egal ob Todesstrafe, lebenslange Haft oder Freiheitsstrafe wegen Ladendiebstahls.
Wenn ein Staat nicht fähig ist Recht nach Gesetz nach besten Wissen und Gewissen zu sprechen so soll es KEINE Strafen verhängen dürfen!
Das ist keine Frage der Strafe mehr sondern der Zurechnungsfähigkeit der Richter
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Ich weiß zwar nicht wieso man Glück hat, wenn das deutsche Rechtssystem mit dem amerikanischen verglichen wird...
@Khan
Den Bericht hab ich zwar nicht gesehen, aber dafür andere. Irgendwie hab ich dabei den Eindruck gewonnen, daß Richter oberste Instanz sind, was sie aber damit gleichsprechen, daß sie unfehlbar sind. Sie brauchen nicht mehr beweise, wenn sie das Gefühl haben, daß der Angeklagte schuldig ist. Es ist traurig, aber ich denke oft, daß die Richter das Feingefühl verloren haben. Sie haben kein Gefühl mehr dafür, daß sie über das Schicksal von Menschen entscheiden, sondern sind da so gefühlskalt geworden wie ein Metzger, der nicht tierlieb sein kann.
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Wer jemanden umgebracht hat, hat meiner Meinung nach die Todesstrafe verdient!
Das Problem: In sehr vielen Fällen steht gar nicht zu wirklich 100% fest, ob ein Verurteilter wirklich schuldig ist. Leider gilt das auch für schwere Straftaten: Wenn die Umstände auf die Schuld des Angeklagten auch nur hindeuten und dazu zwei oder drei Augenzeugen da sind, die sich zwar offiziell nicht kennen, aber durchaus bestochen worden sein können, reicht das eventuell schon für die Hinrichtung! Einige Fälle, in denen nachträglich die Unschuld von Hingerichteten festgestellt wurde, zeigen das.
Ich meine also: Wenn zu absolut 100% feststeht, dass der Angeklagte ein Mörder ist, muss er hingerichtet werden - sonst aber nicht.
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Da es offensichtlich einige irretationen zur Definition "Mord" gibt, hier eine kleine hilfe:
Paragraf 211 Als Mörder gilt, wer aus Mordlust, zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs, aus Habgier oder anderen niedrigen Beweggründen, "heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet".
Wer einen Menschen tötet, ohne dieser Definition eines Mörder zu entsprechen, wird laut Absatz 1 des § 212 des Strafgesetzbuches als Totschläger bezeichnet. Der Tatbestand des Totschlages wird mit mindestens fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft - in besonders schweren Fällen muss der Täter mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen.
Hartnäckig hält sich die Meinung, ein Mord bedeute eine "vorsätzliche und mit Überlegung" ausgeführte Tötung. Diese Interpretation stammt allerdings aus der ursprünglichen Fassung des Reichsstrafgesetzbuches von 1871. Die Todesstrafe für Mord wurde erst 1953 mit dem Artikel 102 des Grundgesetzes abgeschafft.
"Niedrige Beweggründe" - im Sinne eines juristisches Merkmals für Mord - liegen vor, wenn das Motiv der Tötung nach "allgemeiner sittlicher Würdigung auf tiefster Stufe" steht und deshalb "besonders verachtenswert" ist. Eine recht schwammige Formulierung: Darüber, wo genau diese "tiefste Stufe" beginnt, scheinen sich Entscheidungsträger und Rechtsgelehrte nicht immer einig zu sein.
Auch die Definiton der mordspezifischen "Heimtücke" (§ 211 StGB) lässt an Deutlichkeit zu wünschen übrig: Heimtückisch tötet, wer die "objektiv gegebene Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers bewußt zur Tötung ausnutzt". Wer einen Schlafenden tötet, handelt also immer heimtückisch. Erstaunlich: Bei der Tötung eines Besinnungslosen handelt es sich nicht um Heimtücke, weil dessen Wehrlosigkeit nicht auf Arglosigkeit beruht.
Es gibt Juristen, die der Meinung sind, dass sich der Mord vom Totschlag weder im Unrechtsgehalt noch was die Schuldfrage betrifft gravierend unterscheidet. Die Koppelung von Mord an eine lebenslange Freiheitsstrafe hat den Gesetzgeber in gewisser Weise in ein Dilemma geführt: Auch in minder schweren Fällen werden Mordmerkmale entdeckt, was zu einer bisweilen unangemessenen Ausweitung des Tatbestandes führen kann.
Desweiteren lese ich hier immer wieder, das die Todesstrafe nicht abschrecken würde - das soll sie auch gar nicht! Es ist eine Strafe, nicht mehr und nicht weniger. Jeder soll vorher wissen, welche konsequenzen er zu erwarten hat. Ich halt das für fair und überhaupt nicht inhuman. Sehr oft las ich auch, das sich einige viele Gedanken
über die Familie des Täters, nach einer Exicution machten - ich habe nicht annähernd viele Gedanken über die Familie der Opfer gelesen! Ich las hier von Moral des Staates und der Gesellschaft, die sie dann nicht mehr hätten, wenn die Todesstrafe vollstreckt werden würde - mh diese moralischen Bedenken scheinen nicht für Mörder zu gelten.
Vielleicht noch eins zum Schluß:
Wenn man gegen das Gesetz verstößt, wird man bestraft - klar, und man wird dazu verdonnert den Schaden wieder Gut zu machen - außer bei KApitalverbrechen, denn wie soll man jemanden wieder zum Leben erwecken, und da dort keine wiedergutmachung möglich ist, halte ich für Mord auch die Todesstraffe als adequdate Strafe für legitim.
In diesem Sinne...DefiantJulan'Tru
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Originalnachricht erstellt von Defiant
....Ich las hier von Moral des Staates und der Gesellschaft, die sie dann nicht mehr hätten, wenn die Todesstrafe vollstreckt werden würde - mh diese moralischen Bedenken scheinen nicht für Mörder zu gelten.
ein Staat, der sich auf dieselbe Stufe wie ein Mörder stellt, weil er - so wie der Mörder - ohne Moral handelt - verliert seine Moral.
ein Staat ohne Moral?
ist das wirklich das was wir wollen?
t´bel
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@Defaint:
2 Dinge, oder vielleicht auch mehr:
1. Das du hier wenig über die Opfer liest, liegt IMHO daran, dass sich dieses Thema um die Todesstrafe dreht und somit der Täter im Mittelpunkt steht, da sie ihn direkt betrifft. Es geht hier nicht um die Auswirkungen eines Mordes auf die Hinterbliebenen des Opfers.
2. Nach deiner Argumentation frage ich mich doch ob du wirklich weisst was es bedeutet einen Menschen zu exekutieren?! Das ist nicht einfach wie ein paar Süßigkeiten klauen - du formulierst das so alltäglich, als wäre das nicht besonderes...
Mein Lieber - da wird ein Menschenleben ausgelöscht. Ende der Geschichte und zwar unwiederruflich bei Justizirrtümern.
Bei einem Morddelikt ist schon ein Mensch gestorben - wir, die Gesellschaft und der Staat sollten nicht noch Zwei drauß machen. Ein Toter pro Tat reicht.
Und du hast Recht, wenn du meinst, dass ein Mörder meistens keine moralischen Bedenken hat - aber sollen wir uns auf seine Stufe stellen.
Das ist genauso wie wenn du jemanden verachtest weil er z.B. Mundgeruch hat(dummes Bsp. ich weiß!) und du aber trotzdem selber Mundgeruch haben willst. Diese Argumentation ist widersprüchlich und unlogisch!Christianity: The belief that some cosmic Jewish zombie can make you live forever if you symbolically eat his flesh and telepathically tell him that you accept him as your master, so he can remove an evil force from your soul that is present in humanity because a rib-woman was convinced by a talking snake to eat from a magical tree.
Makes perfect sense.
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@ Captian Proton
Deine Argumentation hinkt, ich persönlich glaube, daß es nicht einen auf diesen Board gibt, der jemanden exicutiert hat, aufgrungdessen ist es nicht wirklich ein Argument sondern nur eine Phrase. Es gibt aber mindestens einen, der ein Familienmitglied durch ein Kapitalverbrechen verloren hat... und ich kann Dir sagen, dass es demjenigen wie ein Hohn vorkommt, wenn er diese platten Artitüden lesen muss. Achja, und wo wir gerade bei Punkt eins sind, es geht auch nicht um Henker. Und um Formulierungen brauchen wir nicht streiten, bei manchen könnte man den Eindruck haben, daß die Opfer nicht wichtig wären - warum auch? Die sind eh tot! Oder?
Deinem letzten Satz kann ich nur zu stimmen, allerdings nur, wenn er sich auf Deinen vorletzten Satz bezieht. Er ist nicht nur ein schlechtes Beispiel, sondern auch völlig unverständlich!Julan'Tru
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Executieren
Mische mich nur ungern ein,aber: Was meinste warum bei Erschiessungen einer immer eine Platzpatrone hat,damit jeder denkt,dass er die Polatzpatrone hat und wirklich abdrückt. Ausserdem die Todesstrafe ist genau so sinnvoll und abschreckend wie ein Glas Wasser in den Bailkasee zu schütten, nämlich gar nicht. Länder in denen die Todesstrafe besteht(siehe USA)haben eine viel höhere Mordrate als Länder in denen es die Todesstrafe nicht gibt!Möp!
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Moral ist derjenige Ausschnitt aus dem Reich ethischer Werte (...), dessen Anerkennung und Verwirklichung bei jedem erwachsenen Menschen zunächst angenommen wird. Umfang und Inhalt dieses Ausschnittes ändern sich im Laufe der Zeit und sind bei den verschiedenen Völkern und Bevölkerungsschichten verschieden (Prinzip der Vielheit der Moralen und der Einheit der Ethik). Stets und überall handelt es sich bei der Moral um das was "gute Sitte" ist, was "sich schickt", was das Zusammenleben der Menschen dadurch ermöglicht, daß ein jeder die vollständige Verwirklichung der vitalen Werte (Nahrungstrieb, Geltungstrieb, Besitzstreben usw.) gewissermaßen eingeschränkt zugunsten der (wenigstens verstandesmäßig für richtig gehaltenen) Verwirklichung der Sozialwerte (Anerkennung der Rechte der fremden Persönlichkeit, Gerechtigkeit, Selbstbeherrschung, Wahrhaftigkeit, Zuverlässigkeit, Treue, Duldsamkeit, Höflichkeit usw.) (...). Zur geltenden Moral gehören bei allen Völkern und zu allen Zeiten außer den Sozialwerten auch die von der Religion als wertvoll bezeichneten Verhaltensweisen (Nächstenliebe, Mildtätigkeit, Gastlichkeit, Verehrung der Ahnen, Vollziehung religiöser Kulthandlungen usw.). Die Moral ist ein Bestandteil des persönlichen Mikrokosmos und mitbestimmend für das persönliche Weltbild
@ t`bel
..also Moral ist etwas höchst subjektives, nicht Gegenständliches, imanginär...also hat es nicht wirklich etwas mit dem Staat zu tun. Ein Staat hat andere Verpflichtungen gegenüber sein Bevölkerung, und er sollte als allerletztes Moralisch sin. Den wenn in einem Staat moraliche Grundfeste vorherschend sind, wird es Verhältnisse wie in islamisch regierten Ländern geben. Ist es das was Du willst?Julan'Tru
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@ Cu Chulainn
Originalnachricht erstellt von Defiant
...Desweiteren lese ich hier immer wieder, das die Todesstrafe nicht abschrecken würde - das soll sie auch gar nicht! Es ist eine Strafe, nicht mehr und nicht weniger. Jeder soll vorher wissen, welche konsequenzen er zu erwarten hat... .
Julan'Tru
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Wieso bewirken moralische Grundfeste Zustände wie in islamisch Geführten Ländern? Es kommt immer auf die Moral Vorstellungen an, die in diesen Ländern andere sind als bei uns nicht wahr?
EDIT:
Soweit ich weiß soll jede Form von Strafe auch abschrecken dies ist der Sinn der dahinter steckt. Wie du ja selber sagst sollte jeder die Konsequenzen seines Handels kennen. Wer diese Konsequenzen kennt und fürchtet wird die taten die zu den Konsequenzen führen sein lassen also schrecken die Strafen ab.»Ich habe nie eine Chance hastig vergeben, sondern lieber gemütlich vertändelt.« - Willi »Ente« Lippens
Läuft!
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...man kann dort aber sehr schön sehen, wohin es führen kann, wenn moraliche Grundfeste als Grundlage für Verfassung und Gesetzgebung genutzt werden. Es muß sich natürlich nicht dahingehend entwickeln, es kann aber...
Wenn Strafen abschrecken würeden, würde es kein Verbrechen geben...Nach der Logik schreckt keine Strafe ab, nicht bei Ladendiebstahl, nicht bei Betrug - wieso haben wir überhaupt Strafen?
Oder ganz ketzerisch gesagt: Es ist einfach das Preisschild - Du kannst vorher Kalkulieren und wenn unterm Strich noch wenigstens ne schwarze Null steht, wird es immer jemand geben, der es versucht.
Aber es steht schon in der Verfassung, daß das Leben das höchste gut ist, wenn dann einer dieses höchste gut einem anderen einfach wegnimmt, warum soll der sein höchstes gut behalten dürfen? Wenn ich Dir 1000,- DM wegnehme, Du zeigst mich an und ich werde überführt und bestraft, dann muß ich Dir die 1000,- DM wiedergeben, ich muß es wieder gut machen, jetzt sagt mir bitte, wie macht man ein genommenes Leben wieder gut? Es geht nicht, es ist eine Tat, die nicht wieder gutzumachen ist. Es fordert auch genau deshalb andere Strafen. Warum sollen für den Mörder andere Maßstäbe gelten, wie die, die er selber festsetzt?Zuletzt geändert von Defiant; 21.07.2001, 23:41.Julan'Tru
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