Ich finde die Todesstrafe sehr wohl mit lebenslanger Haft vergleichbar.
Schließlich nimmt man in beiden Fällen dem Täter sein Leben...
Es mag zwar richtig sein, daß in zweiterem Falle die Methode humaner ist - das hängt jedoch auch vom Strafvollzug ab.
Es macht für mich auch keinen Unterschied ob der Täter geisteskrank ist oder ob er sich seiner Tat voll bewußt war.
Natürlich ist es ein Unterschied ob man bewußt oder im Affet tötet. Aber das steht hier doch nicht zur Diskussion - ich spreche von der Todesstrafe für Mörder die ihre Tat weder bereuen noch zur Besserung gewillt sind.
All die zu Unrecht Verurteilten sind ein Problem der Rechtssprechung und nicht des Strafvollzuges!
Eine sanfte Strafe aufgrund der Möglichkeit eines Justizirrtums ist meiner Meinung nach der falsche Weg. Dann könnten wir ja gleich alle laufen lassen - es könnten ja immer noch Unschuldige sein (o.k. - ist extrem ausgedrückt, kommt aber meiner Meinung nahe)
Schließlich nimmt man in beiden Fällen dem Täter sein Leben...
Es mag zwar richtig sein, daß in zweiterem Falle die Methode humaner ist - das hängt jedoch auch vom Strafvollzug ab.
Es macht für mich auch keinen Unterschied ob der Täter geisteskrank ist oder ob er sich seiner Tat voll bewußt war.
Natürlich ist es ein Unterschied ob man bewußt oder im Affet tötet. Aber das steht hier doch nicht zur Diskussion - ich spreche von der Todesstrafe für Mörder die ihre Tat weder bereuen noch zur Besserung gewillt sind.
All die zu Unrecht Verurteilten sind ein Problem der Rechtssprechung und nicht des Strafvollzuges!
Eine sanfte Strafe aufgrund der Möglichkeit eines Justizirrtums ist meiner Meinung nach der falsche Weg. Dann könnten wir ja gleich alle laufen lassen - es könnten ja immer noch Unschuldige sein (o.k. - ist extrem ausgedrückt, kommt aber meiner Meinung nahe)
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