Strafen haben nunmal mehrere Funktionen. Es geht nicht nur darum, Vergeltung zu üben. Es geht eben auch um Schutz der Allgemeinheit und auch um die Resozialisierung des Täters. Ein resozialisierter Täter ist keine Gefahr mehr, was wiederum der Allgemeinheit dient. Besser, als ihn pauschal wegzusperren, denn das kostet - das Argument kam ja bereits.
Der Vergeltungsgedanke (bei dem es sich ja lediglich um juristisch kanalisierte Rache handelt) ist in meinen Augen ein vulgäres Überbleibsel aus der Kindergartenzeit der Menschheit. Die Vorstellung, dass man einem Verbrecher Leid zufügt, "um es ihm heimzuzahlen", d.h. weil es an sich gut ist, wenn ein Verbrecher leidet - diese Vorstellung hat in einer aufgeklärten und humanen Gesellschaft nichts zu suchen.
Und diese Vorstellung ist auch gar nicht nötig, um Strafe zu rechtfertigen: Die oben genannten drei Funktionen reichen vollkommen aus. Das gilt natürlich nur für ein maßvolles und humanes Strafsystem.
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