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Schlagen wir Schläger? Eher nicht, denn das führt ins Chaos
genau! wie ich hier schon mal gepostet habe, haben solche strafen bedenkliche auswirkungen auf die gesellschaft. mit der anwendung der todesstrafe signalisiert der staat der bevölkerung immerhin, dass das töten eines menschen ein legitimes mittel zur "bestrafung" ist. dass das auswirkungen auf die gewaltbereitschaft einer gesellschaft hat, ist statistisch nachweisbar.
übrigens ist in allen staaten, in denen die todesstrafe abgeschafft wurde, daraufhin die mordrate erheblich gesunken.
"Das Denken und die Methoden der Vergangenheit konnten die Weltkriege nicht verhindern,
aber das Denken der Zukunft muß Kriege unmöglich machen." (Albert Einstein)
Kann man kurz und schnell abhandeln !
Auf keinen Fall!
1. begibt sich der Strafende damit auf das Niveau des Täters hinab und Tötung aus Rache oder Vergeltung ist Mord aus niederen Beweggründen!
2. Schließe niemals einen Irrtum aus ! Sollte auch nur ein Fall eines unrechtmäßigen Todesurteils geschehen träte automatisch Punkt 1 in Kraft und zwar für alle Verantwortlichen und Befürworter... würde heißen Todesstrafe
Und das ein Irrtum im Tötungswahn der Racheengel schon mal vorkommen kann, zeigen ja die USA wo es zu mehr als einer Hinrichtung gekommen ist, die sich im Nachhinein als unrechtmäßig herausgestellt hat ...
Selbst nach 10 Jahren harter Zwangsarbeit könnte ein Fehlverurteilter noch wieder frei gelassen und entschädigt werden ... Versucht das mal mit einem Hingerichteten ...
Tötung aus Rache oder Vergeltung ist Mord aus niederen Beweggründen
Naja, rein juristisch muß das nicht unbedingt stimmen. Niedrig sind Beweggründe, die auf sittlich niedrigster Stufe stehen und als verachtenswürdig anzusehen sind. Vergeltung ist jedenfalls ein anerkannter Strafgrund, und es gibt einige Autoren, die in der Todesstrafe auch keinen Verstoß gegen die Menschenwürde sehen.
Das macht aber nichts, da das erste Argument sticht: Wer so straft, begibt sich auf das Niveau des Täters.
Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
-Peter Ustinov
Ich bin in ganz spezeillen Fällen für die Todesstrafe.
Bedenke bitte, dass die Todesstrafe gegen jegliches Grundrecht auf Leben verstößt.
Die Todesstrafe legitimiert den Rückgriff auf Gewalt als Mittel zur Lösung, ohne die Ursachen der Kriminalität anzugehen. Dabei kann die Todesstrafe niemals ein legitimes Mittel eines Rechtsstaates sein, da sie es einem Staat erlaubt, kaltblütig eine Person zu töten, die, da bereits inhaftiert, keinen weiteren Schaden mehr anrichten kann.
Die Todesstrafe ist zudem unfair. Es gibt keine absolute Gerechtigkeit. Jedes Strafrechtssystem ist fehlbar. Was, wenn ein unschuldiger zum Tode verurteilt und dieses Urteil vollstreckt wurde? Aus diesem Grunde garantiert die Todesstrafe auch keine Gerechtigkeit.
Die Todesstrafe ist auch keine Wiedergutmachung. Durch die kaltblütige Ermordnung von Straftätern werden die Rechte der Opfer in keinerlei Weise verteidigt. Denn ein begangenes Verbrechen kann niemals durch ein neues Verbrechen wiedergutgemacht werden. Genau das Gegenteil ist der Fall: Der Gewaltakt durch den Staat vermehrt die Anzahl der Opfer.
Als Gott die Welt erschuf, schickte er drei Lichter. Ein kleines für die Nacht, ein großes für den Tag, aber das schönste Licht legte er in Biancas Augen! - Als Sarah geboren wurde, war es ein regnerischer Tag, doch es regnete nicht wirklich, es war der Himmel, der weinte, weil er seinen schönsten Stern verloren hatte! - Als Emily geboren wurde, kamen alle Engel zusammen und streuten Mondstaub in ihr Haar und das Licht der Sterne in ihre wunderschönen Augen! Leonies Augen spiegeln das Blau des Meeres wieder und funkeln wie die Sterne am Nachthimmel!
Bedenke bitte, dass die Todesstrafe gegen jegliches Grundrecht auf Leben verstößt.
Tut mir leid, ist aber meiner Meinung nach Mord auch. Und einen Mörder sollte eine harte strafe verdienen...und nicht nach wenigen Jahren wieder auf freiem Fusse sein...sonst frag ich mich echt wegen unserm Rechtssystem!
Was, wenn ein unschuldiger zum Tode verurteilt und dieses Urteil vollstreckt wurde?
Ich sagte bereits, nur in ganz speziellen Fällen bin ich für die Todesstrafe und da müssten dann schon feste Beweise und ein Geständnis oder so was vorliegen!
Die Todesstrafe ist auch keine Wiedergutmachung.
Sag das mal Verwandten und Bekannten von Opfern eines Serienmörders! Eine "lebenslange" Freiheitsstrafe ist es genausowenig!
"Physik ist wie Sex: Es kann etwas Gutes dabei herauskommen, aber das ist nicht der Grund, warum wir es machen." Richard P. Feynman
Die Zeit heilt keine Wunden
Sie gewöhnt dich nur an den Schmerz!
Ja aber genau das hat ja ein Massenmörder auch gemacht und dann kommt er bloss ins Gefängnis. Er wird der Freiheit beraubt, hat Internetzugang, täglich drei Mahlzeiten, Aufenthaltsräume, Fernseher...das ist doch auch rausgeschmissenes Geld, wenn ich das mal gelich so hart sagen darf.
Ich bin in ganz spezeillen Fällen für die Todesstrafe. Aber eben echt nur Ausnahmen. WEnn einer weiss nicht wie viele aufs übelste abgeschlachtet hat und überhaupt keine Einsicht zeigt, den verbliebenen sogar noch ins Gesicht spuckt, weil er sich so überlegen fühlt...da ist sein Ableben eine Verbesserung der Allgemeinheit. Gibt auch den Verbliebenen eine gewisse Chance mit dem ganzen Abzuschliessen.
Ich weiss ich eck jetzt grad bei der Mehrheit hier an, aber das ist halt meine Meinung!
Und wenn sich herausstellt, daß der Massenmörder gar nicht der richtige war ??
abgesehen davon, würde ich auch eine Justiz befürworten, wo es nicht ganz so locker zu geht, dann würde die das "Kuscheljustiz" Argument auch nicht mehr ziehen
btw. eine kleine Lustigkeit im US-System :
Wenn ein zu verurteilender Todesstrafenkandidat Gesteht (ob es nun war oder nicht) bekommt er in der Regel Lebenslänglich, bleibt er dabei unschuldig zu sein, dann ist die Todesstrafe meist die sichere Folge ...
Das doch mal wirklich logisch
Bedenke bitte, dass die Todesstrafe gegen jegliches Grundrecht auf Leben verstößt.
...wobei das GG keinen absoluten Lebensschutz gewährleistet (vgl. Art. 2 II 3 GG) und auch Art. 102 GG (Verbot der Todesstrafe) nicht von der Ewigkeitsklausel erfasst ist, und somit abgeschafft werden könnte. Es gibt nicht unerhebliche Stimmen, die in der Todesstrafe auch keinen Verstoß gegen die Menschenwürde sehen und ihre Einführung daher zumindest als möglich ansehen.
Zitat von skitgubbe
Und einen Mörder sollte eine harte strafe verdienen...und nicht nach wenigen Jahren wieder auf freiem Fusse sein...sonst frag ich mich echt wegen unserm Rechtssystem!
Wie viele dieser Fälle kennst Du denn? Glaubst Du denn wirklich, daß die knapp 2100 einsitzenden "Lebenslangen" alle wieder auf freien Fuß kommen und einfach so weitermachen dürfen, wie bisher?
Zitat von skitgubbe
Sag das mal Verwandten und Bekannten von Opfern eines Serienmörders! Eine "lebenslange" Freiheitsstrafe ist es [Wiedergutmachung] genausowenig!
Dann sehe ich nicht, was sich durch die Todesstrafe aus Sicht der Verwandten eines Opfers verbessern würde, wenn so oder so keine Wiedergutmachung zu erwarten ist - dabei hast Du übrigens Recht: In keinem Fall wird einem der geliebte Mensch zurückgegeben.
Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
-Peter Ustinov
Sag das mal Verwandten und Bekannten von Opfern eines Serienmörders! Eine "lebenslange" Freiheitsstrafe ist es genausowenig!
der sinn einer lebenslangen freiheitsstrafe ist nicht in erster linie die "bestrafung", sondern dass der täter von der gesellschaft isoliert wird und so keine gefahr mehr darstellt.
wem bringt es was, wenn die gesellschaft sich am täter rächt? das macht das opfer nicht mehr lebendig. natürlich gibt es sicher einige angehörige von opfern, die sich mit rachegedanken tragen - ist absolut verständlich, aber das kann niemals der maßstab für eine gesellschaftsordnung sein. ich würde zumindest ein einer solchen gesellschaft nicht leben wollen.
Zitat von skitgubbe
Und einen Mörder sollte eine harte strafe verdienen...und nicht nach wenigen Jahren wieder auf freiem Fusse sein...
solche leute kommen aber nicht wieder frei. ich war mal zu besuch im hochsicherheitstrakt eines gefängnisses für abnorme rechtsbrecher - glaube mir, dort kommt keiner jemals wieder raus.
"Das Denken und die Methoden der Vergangenheit konnten die Weltkriege nicht verhindern,
aber das Denken der Zukunft muß Kriege unmöglich machen." (Albert Einstein)
...wobei das GG keinen absoluten Lebensschutz gewährleistet (vgl. Art. 2 II 3 GG) und auch Art. 102 GG (Verbot der Todesstrafe) nicht von der Ewigkeitsklausel erfasst ist, und somit abgeschafft werden könnte.
Das ist schon richtig. Ich hatte bei meinem Post aber nicht das bundesdeutsche Grundgesetz im Hinterkopf, sondern dachte dabei eher an die Grundrechtscharta der Europäischen Union und hier insbesondere an die Regelung in deren Artikel 2.
Als Gott die Welt erschuf, schickte er drei Lichter. Ein kleines für die Nacht, ein großes für den Tag, aber das schönste Licht legte er in Biancas Augen! - Als Sarah geboren wurde, war es ein regnerischer Tag, doch es regnete nicht wirklich, es war der Himmel, der weinte, weil er seinen schönsten Stern verloren hatte! - Als Emily geboren wurde, kamen alle Engel zusammen und streuten Mondstaub in ihr Haar und das Licht der Sterne in ihre wunderschönen Augen! Leonies Augen spiegeln das Blau des Meeres wieder und funkeln wie die Sterne am Nachthimmel!
Sag das mal Verwandten und Bekannten von Opfern eines Serienmörders! Eine "lebenslange" Freiheitsstrafe ist es genausowenig!
Was würde es denn den Verwandten und den Hinterbliebenen des Opfers bringen, wenn der Straftäter vom Staat ermordet würde?
Straftäter sollten IMHO in einer Art und Weise bestraft werden, die der Gesellschaft und der Opfer würdig ist, d. h. unter Wahrung ihrer Menschenrechte. Die Opfer und deren Familien müssen ihrerseits Anerkennung und Respekt erhalten, sowie Unterstützung durch den Staat.
Ein Staat, der das Töten für Unrecht hält, darf sich IMHO selbst dieses Mittels nicht bedienen.
Denke da bitte einmal darüber nach ...
Als Gott die Welt erschuf, schickte er drei Lichter. Ein kleines für die Nacht, ein großes für den Tag, aber das schönste Licht legte er in Biancas Augen! - Als Sarah geboren wurde, war es ein regnerischer Tag, doch es regnete nicht wirklich, es war der Himmel, der weinte, weil er seinen schönsten Stern verloren hatte! - Als Emily geboren wurde, kamen alle Engel zusammen und streuten Mondstaub in ihr Haar und das Licht der Sterne in ihre wunderschönen Augen! Leonies Augen spiegeln das Blau des Meeres wieder und funkeln wie die Sterne am Nachthimmel!
Ich hatte bei meinem Post aber nicht das bundesdeutsche Grundgesetz im Hinterkopf, sondern dachte dabei eher an die Grundrechtscharta der Europäischen Union und hier insbesondere an die Regelung in deren Artikel 2.
Jepp, allerdings ist die (wie der gesamte "Verfassungsvertrag") nicht rechtlich bindend in Kraft getreten. Viele Grüße nach Frankreich und Holland. Damit bleibt nur das Abstellen auf die EMRK, die aber nur im Rang eines einfachen Bundesgesetzes steht - damit bleibt eigentlich nur Art. 2 II GG als wirklich garantiertes "Grundrecht" auf Leben.
Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
-Peter Ustinov
damit bleibt eigentlich nur Art. 2 II GG als wirklich garantiertes "Grundrecht" auf Leben.
Zitat von Grundgesetz
Artikel 2
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Demnach dürfen diese Rechte durch Gesetze eingeschränkt oder entzogen werden. Verstehe ich das richtig?
Das heißt, dass das Recht auf Freiheit der Person in Deutschland z.B. durch Gefängnisstrafen aufgehoben werden kann. Demnach müsste es auch möglich sein (durch entsprechende Gesetzesänderungen Artikel 102 usw.) das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aufzuheben.
Ooh, and here, out of the mists of history, the legendary Esquilax, a horse with the head of a rabbit and the body of a rabbit.
"Wie? Kein Blut, keine Innereien? Und trotzdem führt ihr Krieg? - Diese sinnlose Verschwendung von Gewalt stimmt mich traurig..."
„Ich seh nix, Ich hör nix, Ich weiß nix! - gar nix!“
Demnach müsste es auch möglich sein (durch entsprechende Gesetzesänderungen Artikel 102 usw.) das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aufzuheben.
Jein. Jede Verfassungsänderung (hier Art. 102 GG) hat sich am Maßstab des Art. 79 III GG zu messen, wonach solche Änderungen unzulässig sind, die gegen die Menschenwürde verstoßen. In genau dem Punkt besteht, bezogen auf den Fall der Todesstrafe, Streit: Die Einen halten sie für zulässig, die Anderen (wohl die Mehrheit) halten sie für unvereinbar mit der Menschenwürde.
Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
-Peter Ustinov
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