Ich denke nicht, dass du meine Fragen beantwortet hast.
Wenn meine Tochter mit 30 Messerstichen ermordet würde, dann würde der Täter wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt werden.
Die maximale Freiheitsstrafe für Jugendlichge beträgt 10 Jahre. Ich glaube kaum, dass der Täter Playstation und PC in seiner Zelle hat, oder gar nebenbei studieren kann.
Wieso sollte Todesstrafe in dem Falle angebracht sein? Und ich wüsste auch nicht, was dagegen spricht, den Täter - sofern er "rehabilitiert" ist - nach Verbüßung seiner Freiheitsstrafe zu entlassen. Andernfalls würde doch nur ein weiteres Leben "weggeworfen" werden...
Wenn meine Tochter mit 30 Messerstichen ermordet würde, dann würde der Täter wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt werden.
Die maximale Freiheitsstrafe für Jugendlichge beträgt 10 Jahre. Ich glaube kaum, dass der Täter Playstation und PC in seiner Zelle hat, oder gar nebenbei studieren kann.
Wieso sollte Todesstrafe in dem Falle angebracht sein? Und ich wüsste auch nicht, was dagegen spricht, den Täter - sofern er "rehabilitiert" ist - nach Verbüßung seiner Freiheitsstrafe zu entlassen. Andernfalls würde doch nur ein weiteres Leben "weggeworfen" werden...
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