Todesstrafe - SciFi-Forum

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Todesstrafe

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Ich kann nur sagen: ich bin absolut dagegen!
    Es kann in keiner Weise gerechtfertigt werden, einen anderen Menschen umzubringen. Ich bin überzugter Pazifist und daher gab es für mich nur diese ein Option!

    Kommentar


      Dieter Riechmann

      Ich möchte hier mal auf einen deutschen Todestraktinsassen aufmerksam machen, der schon seit ca. 16 Jahren unschuldig im Todestrakt sitzt, nämlich Dieter Riechmann:


      Er wurde wegen Mordes an seiner Freundin Kerstin Kischnick, während eines Florida Urlaubs 1987 angeklagt und zum Tode verurteilt. Der Prozess war ungerecht, wie so oft in den USA...das Ansehen der Richter und ihre Chance auf eine Wiederwahl steigt eben, wenn sie Verbrecher verurteilen anstatt freizusprechen.
      Ein deutsches Gericht hätte auf Grund dieser "Beweislage" auf jeden Fall freigesprochen.

      Weitere Informationen zur Tat, den Ermittlungen und neuesten Erkenntnissen: http://www.dieter-riechmann.com/

      Trotz der neuen Erkenntnisse und dem Geständnis eines anderen, gibt es AFAIR noch keinen neuen Prozesstermin...

      EDIT:

      Weitere Links dazu:
      http://www.ndrtv.de/weltspiegel/20030209/usa.html
      http://www.todesstrafe.de/inhalt/tod...and/riechmann/
      Zuletzt geändert von C'est Moi; 27.04.2004, 18:26.
      Im vorzeitigen Ruhestand.

      Kommentar


        Todesstrafe, Strafsysteme und Urteile

        Einer meiner Professoren hat mal gesagt: "Der einzige plausible Grund, weshalb ich die Todesstrafe ablehnen kann, ist der, daß man nicht weiß, wo der Delinquent danach hinkommt und er vielleicht für seine Missetaten noch belohnt wird."

        Ein nachvollziehbarer Standpunkt, wenn man Gott beiseite läßt.

        Aber ist es wirklich so einfach?

        Darf ein Staat töten, der das Töten verbietet? Ich denke: nein.


        Was haltet Ihr von unserem Rechtssystem, unseren Strafen und all dem Rest?

        Kommentar


          Zunächst mal Hallo und wilkommen im Forum.
          Dann möchte ich anmerken, das ich deinen Nick etwas irritierend finde. "Blutrichter" war der Spitzname von Roland Freisler, einem der prominentesten und grausamsten Richter während der Nazi-Diktatur. Ich will dich damit jetzt keineswegs als Neonazi abstempeln, zumal du dich ja gegen die Todesstrafe ausgesprochen hast, was sowieso dagegen spricht, das du diesem politischen lager angehörst. Wäre aber interrerssant zu wissen, wie du auf diesen Namen kommst, vielleicht hat er ja noch eine andere, mir unbekannte Bedeutung.

          Zum Thema:

          Grundsätzlich teile ich deine Einstellung, ein Staat, der Töten verbietet, darf nicht selber töten. Ich habe dazu mal einen sehr passenden Satz aus den USA gelesen, weiß aber leider nicht mehr wo:

          Why do we kill people, who killed people, to show that killing people is wrong?
          Ich bin aber auch der Meinung, das sich der Staat das Recht vorbehalten muss, bei Individuen, die bewiesen haben, das sie nicht willens oder in der Lage sind, innerhalb einer zivilisierten Gesellschaft zu existieren, eine "Ultima Ratio" zu ziehen, sprich sie für immer von eben dieser Gesellschaft zu trennen.
          Ein Mörder oder Drogendealer hat kein Recht auf Resozialisierung, das ist meiner Meinung nach der größte Irrweg der Justiz in de letzten Jahrzehnten. Mir ist durchaus bewußt, das es soetwas wie eine Abschreckung und seien die Strafen auch noch so drakonisch, nicht gibt. Aber das Recht der Gesellschaft auf Schutz vor solchen Leuten wiegt meiner Meinung nach schwerer als die Persönlichkeitsrechte dieser Personen. Deswegen plädiere ich dafür, das lebenslange Haft auch genau das bedeutet, nämlich Gefängnis bis zum Tod und zwar für
          Mord
          Drogenhandel
          Vergewaltätigung
          Verrat
          Spionage
          sowie für jeden, der das fünfte mal für eine Straftat verurteilt wird.

          Kommentar


            @ Kopernikus: Den Satz hatte ich mal als Sig im FGH, aber ob du ihn da gelesen hast ist fraglich

            Ich finde, niemand hat einen Grund einen anderen Mesnchen zu töten, und was wird dadurch wirklich verbessert, oder vergolten?
            Für meine Königin, die so reich wäre, wenn es sie nicht gäbe ;)
            endars Katze sagt: “nur geradeaus” Rover Over
            Klickt für Bananen!
            Der süßeste Mensch der Welt terra.planeten.ch

            Kommentar


              Siehe auch hier

              Kommentar


                todesstrafe oder nicht, das ist die frage.
                persönlich bin ich für die todesstrafe,(oder schlimmeres) bei bestimmten verbrechen, wie massenmord, kindesmissbrauch, schwerer drogenhandel, und unverbesserliche notorisch kriminelle.
                warum?
                weil ich finde, wer sich bewusst auserhalb der gesellschaft stellt, hatt IMO KEIN recht nach den regeln dieser gesellschaft behandelt zu werden.

                wenn ich einen mord begehe und ihn ehrlich bereuhe z.b. mord im affekt oder totschlag, sollte die gesellschaft mir auch vergeben. wenn ich aber kaltblütig mordez.b. aus spass oder weil ich einfach nur das gefühl zu töten erleben will,sollte die gesellschaft mich wie ein tier erschiessen.

                wenn ich mir fälle wie schmökel & zuhrwede an sehe, da wird ein riesen aufwand betrieben die lebend zu fassen um sie anschliesend lebenslang einzusperren.

                Kommentar


                  Gradwanderung

                  Ich finde das ist eine sehr schwierige Gradwanderung.

                  Jeder denkt darüber anders, weil jeder Mensch andere Moralvorstellungen hat. Deshalb wird es darauf auch immer schier unendliche Antworten geben.

                  Die Frage die man sich stellen sollte ist die:" Macht uns die Gier nach Gerechtigkeit selbst zu Mördern?".

                  Wenn jetzt jemand ein kleines Kind umbringt ist der Schmerz der Familie sehr groß und wenn jeder nach dem Herzen gehen würde, hätte dieser Mensch die Todesstrafe verdient. Nun ist es aber so, dass es in unserer Gesellschaft regeln gibt, die für das Zusammenleben wichtig sind. Würde es diese Regeln nicht geben, könnten wir keine Gemeinschaften bilden. Würde dabei jeder danach gehen was sein Herz sagt, würde unsere Gesellschaft im Chaos untergehen.

                  Aus diesem Grunde bin ich für eine verschärfte Sicherheitsverwahrung bis ans Lebensende. Man sollte dem Täter nicht das physische Leben nehmen, allerdings sollte er aufgrund seiner Tat auch nicht mehr am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können. Im Falle einer Vergewaltigung würde ich sogar soweit gehen und den Täter "geschlechtslos" machen.

                  Jeder weis welche Regeln es gibt für ein geregeltes Zusammenleben. Wenn dieses Regeln nicht eingehalten werden, hat diese Person in besonders schweren Fällen nur noch das Recht am Leben zu bleiben, allerdings nur um über seine Taten nachzudenken.

                  Das Ganze klingt jetzt zwar sehr hart, aber ich denke das ist oder wäre die einzige "faire" Lösung für beide Seiten.



                  Ach und willkommen hier im Forum "blutrichter", wobei mich auch interessieren würde, wie du auf diesen Namen gekommen bist.
                  Just because it is the truth doesn't mean anyone wants to know about it.
                  Alle vier Jahre machen die Wähler ihr Kreuz. Und hinterher müssen sie's dann tragen. - Ingrit Berg-Khoshnavaz
                  Statt 'Gier' sagen wir 'Profitmaximierung', und schon wird aus der Sünde eine Tugend. - Ulrich Wickert

                  Kommentar


                    Ich bin gegen die Todesstrafe und zwar in jedem Fall. Die Todesstrafe ist einzig ein Akt der Vergeltung und die hat IMO nichts im Rechtssystem eines Staates zu suchen. Das Ziel der Freiheitsstrafe ist die Resozialisierung des Gefangenen, damit dieser künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen kann, sowie der Schutz vor der Allgemeinheit. (StVollzG § 2)

                    Mit dem deutschen Rechtssystem bin ich eigentlich recht zufrieden. Und wieso sollte man Menschen, die einen anderen Menschen getötet haben, nach evt. 20 Jahren nicht wieder freilassen, sofern diese ihre Tat zutiefst bereuen und das Hauptvollzugsziel erreicht worden ist. Den Menschen bis an sein Lebensende einzusperren, macht den Toten auch nicht wieder lebendig und kostet den Staat nur weiteres Geld. Und für äußert gefährliche Menschen, die auch weiterhin eine Bedrohung darstellen, haben wir in Deutschland ja die Sicherungsverwahrung.

                    Und jeder Mensch kann mal zum Mörder werden.
                    Im vorzeitigen Ruhestand.

                    Kommentar


                      wenn ein tollwütiges(gefährliches) tier nen menschen angreift, wird es erschossen. da spricht mann von tierschutz,da es grausam ist das tier für den rest seines lebens einzusperren, aber beim menschen ist es grausam ihn zu töten. das ist paradox! da herscht eine doppelmoral.
                      bevor jetzt jemand mit dem argument kommt:"was wenn der täter unschuldig ist?" wenn ich eindeutig überführt bin als täter, stellt sich die frage nicht. sollte es zweifel gegen, wird die todesstafe ausgesetzt, bis das geklärt ist. auserdem, bereuhe ich die tat ehrlich, sollte es sowieso "nur" ne haftstrafe geben. wenn ich resozialisierbar bin, ist es etwas anderes als wenn ich ein triebtäter bin.
                      @C'est moi: da du das thema geld anschneidest, ein tag haft kostet etwa 130-160€ ne kugel "nur" 1,50€. von der ersparniss können resozialisierungs projekte und die polizei finanziert werden.

                      das hört sich jetzt übel an, ist alles in allem aber "humaner", da auch die angehörigen des/der Opfer gerechtigkeit erhalten.

                      Kommentar


                        Ein Triebtäter ist einer Therapie zu überführen.
                        Wenn du den zu Hinrichtenden nicht nach der dem Gerichtsspruch unauffällig erstechen willst, sondern die Hinrichtung unter dem Deckmantel der Humanität durchführen willst, so kostet übrigens eine Exekution viel mehr, als die lebenslange Unterbringung des Delinquenten in einer Haftanstalt.

                        Und das was du "Gerechtigkeit" nennst, nenne ich Vergeltung und halte ich für falsch.
                        Im vorzeitigen Ruhestand.

                        Kommentar


                          Wenn du den zu Hinrichtenden nicht nach der dem Gerichtsspruch unauffällig erstechen willst, sondern die Hinrichtung unter dem Deckmantel der Humanität durchführen willst, so kostet übrigens eine Exekution viel mehr, als die lebenslange Unterbringung des Delinquenten in einer Haftanstalt
                          das hab ich nicht bedacht, es geht mir da eher um die verhältnissmäsigkeit von kosten für haft und hinrichtung.

                          Ein Triebtäter ist einer Therapie zu überführen
                          wenn er heilbar ist, ja, wenn er nicht therapierbar ist,nein.

                          Und das was du "Gerechtigkeit" nennst, nenne ich Vergeltung und halte ich für falsch
                          es kann aber nicht sein, dass täter milde strafen kriegen und dann noch im gerichtssaal das opfer verhönen,oder rache schwören. wenn einer sowas tut, sollte er gleich die doppelte stafe kriegen. da hab ich mich unglücklich und schlecht ausgedrückt.

                          Kommentar


                            Zitat von Anla'Shok
                            wenn ein tollwütiges(gefährliches) tier nen menschen angreift, wird es erschossen. da spricht mann von tierschutz,da es grausam ist das tier für den rest seines lebens einzusperren, aber beim menschen ist es grausam ihn zu töten. das ist paradox! da herscht eine doppelmoral.
                            Das Tier wird in diesem Fall nicht eingeschläfert, um ihm eine lange Haft zu ersparen. Wer hat dir das denn erzählt?
                            Der Grund liegt hier in der geringeren Wertkeit, die dem Leben von Tieren gegenüber dem Leben von Menschen zugesprochen wird. Das ist allerdings kein Grund, diese geringere Wertigkeit auf Menschen auszudehnen.

                            bevor jetzt jemand mit dem argument kommt:"was wenn der täter unschuldig ist?" wenn ich eindeutig überführt bin als täter, stellt sich die frage nicht. sollte es zweifel gegen, wird die todesstafe ausgesetzt, bis das geklärt ist.
                            Auch das ist widersprüchlich und unlogisch. Wenn es noch Zweifel gibt, kann es in einem Rechtsstaat gar nicht zu einer Verurteilung kommen. Oder wie stellst du dir das praktisch vor: "Der Angeklagte wird zu lebenslanger Haft verurteilt. Eigentlich wollten wir ihn zum Tode verurteilen, aber da wir begründete Zweifel an seiner Schuld haben, wählen wir nur lebenslange Haft."
                            Wenn es "begründete Zweifel" gibt, erfolgt ein Freispruch.
                            Dennoch kommt es immer wieder zu Fehlurteilen.
                            Setze dich doch vielleicht erstmal mit den Mechanismen eines Rechtsstaats auseinander, bevor du Vorschläge für Grundgesetzänderungen und massive Strafverschärfungen machst.
                            Republicans hate ducklings!

                            Kommentar


                              Zitat von endar
                              Das Tier wird in diesem Fall nicht eingeschläfert, um ihm eine lange Haft zu ersparen. Wer hat dir das denn erzählt?
                              Der Grund liegt hier in der geringeren Wertkeit, die dem Leben von Tieren gegenüber dem Leben von Menschen zugesprochen wird. Das ist allerdings kein Grund, diese geringere Wertigkeit auf Menschen auszudehnen.
                              mmh.., ich wollte damit sagen, dass wenn ein tier seinen wert verliert es getötet wird, ein mensch aber nicht. vergleiche mal so: solange das tier brav ist hatt es einen wert, sobald es böse ist, verliert es diesen wert. streiche tier und mensch und ersetze es durch dackel und dobermann. beide haben ihren wert, aber einer ist harmlos und der andere gefährlich.


                              Auch das ist widersprüchlich und unlogisch. Wenn es noch Zweifel gibt, kann es in einem Rechtsstaat gar nicht zu einer Verurteilung kommen. Oder wie stellst du dir das praktisch vor: "Der Angeklagte wird zu lebenslanger Haft verurteilt. Eigentlich wollten wir ihn zum Tode verurteilen, aber da wir begründete Zweifel an seiner Schuld haben, wählen wir nur lebenslange Haft."
                              Wenn es "begründete Zweifel" gibt, erfolgt ein Freispruch.
                              Dennoch kommt es immer wieder zu Fehlurteilen.
                              mit zweifel meinte ich, hatt der täter im affekt gehandelt? oder wars ein kaltblütiger mord? bereuht er seine tat, oder prahlt er damit? sollten da zweifel herschen, wird er eben nicht exekutiert sondern er wandert in den knast.

                              sorry,wenn ich´s schlecht erklärt habe, ich hab da teilweise schwierigkeiten die passenden worte zu finden. nicht dass ich dumm wär, aber ich komm halt nicht an die richtigen bzw. passenden infos ran.und entscheide mal welches die richtigen infos sind,um keine extreme politische richtung einzuschlagen da dann ist noch das problem zwischen theorie und realität.

                              Kommentar


                                In dubio pro reo - Im Zweifel für den Angeklagten

                                wenn er heilbar ist, ja, wenn er nicht therapierbar ist,nein.
                                Das kann man erst während einer Therapie herausfinden.

                                es kann aber nicht sein, dass täter milde strafen kriegen und dann noch im gerichtssaal das opfer verhönen,oder rache schwören. wenn einer sowas tut, sollte er gleich die doppelte stafe kriegen. da hab ich mich unglücklich und schlecht ausgedrückt.
                                Die doppelte Strafe? Wieso nicht gleich die dreifacheß Das ist doch willkürlich...
                                Wenn der Angeklagte während der Gerichtsverhandlung das Opfer verhöhnt, dann wirkt das sicherlich nicht strafmildernd und das wird im Urteil berücksichtigt. Und wenn dies nach der Urteilsverkündung passieren sollte, kann die Staatsanwaltschaft ja immer noch in Revision gehen. Die doppelte Strafe anzudrohen, ist erfreulicherweise nicht möglich, da es für jede Straftat einen Strafrahmen gibt, der nicht unter- bzw. überschritten werden darf.

                                EDIT:

                                Zitat von Anla'Shok
                                mmh.., ich wollte damit sagen, dass wenn ein tier seinen wert verliert es getötet wird, ein mensch aber nicht. vergleiche mal so: solange das tier brav ist hatt es einen wert, sobald es böse ist, verliert es diesen wert. streiche tier und mensch und ersetze es durch dackel und dobermann. beide haben ihren wert, aber einer ist harmlos und der andere gefährlich.
                                Also das verstehe ich nicht. Was ist ein böses Tier? Wieso verliert es seinen Wert? Was meinst du genau mit Wert? Etwa das Recht zu leben?

                                Zitat von Anla'Shok
                                mit zweifel meinte ich, hatt der täter im affekt gehandelt? oder wars ein kaltblütiger mord? bereuht er seine tat, oder prahlt er damit? sollten da zweifel herschen, wird er eben nicht exekutiert sondern er wandert in den knast.

                                sorry,wenn ich´s schlecht erklärt habe, ich hab da teilweise schwierigkeiten die passenden worte zu finden. nicht dass ich dumm wär, aber ich komm halt nicht an die richtigen bzw. passenden infos ran.und entscheide mal welches die richtigen infos sind,um keine extreme politische richtung einzuschlagen da dann ist noch das problem zwischen theorie und realität.
                                Wenn der Täter im Affekt gehandelt hat, dann ist das afaik nach deutschem Recht kein Mord, sondern Totschlag. Und ob der Täter im Affekt gehandelt hat, oder ob es ein kaltblütiger Mord war, ist in der Gerichtsverhandlung zu klären. Wenn nicht bewiesen werden kann, dass es ein kaltblütiger Mord war, sondern eine Affekttat, dann kann der Angeklagte auch nur wegen Totschlages verurteilt werden.

                                Auch ein Mörder ist übrigens noch ein Mensch.
                                Zuletzt geändert von C'est Moi; 24.07.2004, 17:52.
                                Im vorzeitigen Ruhestand.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X