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    Zitat von Normandy Beitrag anzeigen
    Dann hätte er deinem Beispiel nach einen Polizisen einfach umbringen müssen und dann auf Notwehr klagen müssen, weil er angeblich angegriffen wurde .
    Und der Notwehrparagraph gilt hal für alle. Gemacht ist er, um unvernünftige und unangemessene Notwehr zu verhindern, die über das Ziel hinausschießt (über die Vernuft dieses Paragraphen lässt sich jetzt streiten). Aber man sollte sich halt mit dem Gedanken anfreunden, dass Verbrecher keine rechtslosen Wilden sind.

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      Kommt doch mal weg von eindeutigen Fällen wie Gäfken. Was soll geschehen, wenn der Fall nicht so eindeutig ist? Wenn sich das Gericht der Schuld des Täters zwar sicher, dieser aber nicht geständig ist? Die Rechtsmittel verweigern und gleich zur Tat schreiten, damit der möglicherweise unschuldig Verurteilte gar nicht erst die Möglichkeit hat, für seine Unschuld zu kämpfen?

      Ihr macht euch etwas vor, wenn ihr eure "eindeutigen" Fälle her betet. Das kann nicht als Kriterium dienen, denn die meisten Fälle sind nicht so eindeutig, wie ihr glaubt. Wie ich schon sagte gibt es in Deutschland unzählige Fälle, in denen das Gericht zweifelsfrei und eindeutig von der Schuld des Täters überzeugt gewesen ist - anders kann auch kein Schuldspruch erfolgen - und am Ende war der Täter dann doch unschuldig.

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        Zitat von [OTG]Marauder Beitrag anzeigen
        Wenn man das System von anfang an "anders" gestaltet als in den USA wären die dortigen "Erfahrungswerte" auch schon wieder hinfällig..
        Du wünschst dir also ein System, in dem möglichst rasch über Menschenleben entschieden wird. Wenns also nach dir ginge, wäre die Berliner Arzthelferin schon hingerichtet worden. Und was schwebt dir so vor? Ein Galgen im Hof des Amtsgerichts?

        Selbstverständlich würden Prozesse in Deutschland, wenn die Todesstrafe gelten würde, weit aufwändiger sein als jetzt schon. Etwas anderes zu behaupten zeugt nur von Unkenntnis über unsere Justiz.

        Der Jurist möchte nämlich immer, dass die Sachen gut ausgehen und dem Recht genüge getan wurde. Das sieht man auch in dem von mir verlinkten Spiegelartikel. Einem unschuldig Verurteilten kann immer noch Wiedergutmachung geleistet werden, einem Toten nicht. [Die Nürnberger Richter waren deswegen sehr unzufrieden, als sich Göring das Leben nahm, bevor man ihn aufknüpfen konnte. Das Ergebnis war zwar dasselbe, aber dem Recht wurde nicht Genüge getan. So funktioniert Justiz.]

        Unser System ist übrigens schon deshalb anders, weil wir in der kontinentalen und nicht der anglo-amerikanischen Rechtstradition stehen.
        Republicans hate ducklings!

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          Zitat von Uriel Ventris Beitrag anzeigen
          Und der Notwehrparagraph gilt hal für alle. Gemacht ist er, um unvernünftige und unangemessene Notwehr zu verhindern, die über das Ziel hinausschießt (über die Vernuft dieses Paragraphen lässt sich jetzt streiten). Aber man sollte sich halt mit dem Gedanken anfreunden, dass Verbrecher keine rechtslosen Wilden sind.
          Falsch ,der Notwehrparagraph gilt ausrücklich NICHT gegenüber entsprechenden Staatsorganen,die für sich das recht des "unmittelbaren Zwanges" ausüben dürfen,also nicht gegen Pollizisten,Ordnungsbeamten oder auch Soldaten der Bundeswehr..
          "Angenommene Notwehr" gegen eines dieser Organe ist immer "Wiederstand gegen die Staatsgewalt" und wird entsprechend geandet..ganz so einfach ist es nicht wie mans sich gerne machen würde
          .>ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<

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            Zitat von endar Beitrag anzeigen
            Unser System ist übrigens schon deshalb anders, weil wir in der kontinentalen und nicht der anglo-amerikanischen Rechtstradition stehen.
            Und dafür danke ich dem Imperium Romanum jeden Tag.
            Einige hier würden sich wohl eher einen Schauprozess mit möglichst vielen Geschworenen und Kameras usw. wünschen...

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              Das mit der zweifelsfrei bewiesenen Schuld ist überhaupt der Knackpunkt an dem Argument von der zweifelsfrei bewiesenen Schuld: Hinter jedem Schuldspruch steht eine zweifelsfreie Überzeugung des Gerichts. Wer also sagt, dass "nur" die zweifelsfrei für schuldig befundenen Verurteilten hinzurichten sind, der muss alle Verurteilten hinrichten. Einen mit Zweifeln behafteten Schuldspruch des Gerichts, bei dem man sagen könnte "Na gut, den richten wir mal lieber nicht hin! Wer weiß, wer weiß!", den gibt es nicht. In einem solchen Falle müsste der Freispruch erfolgen.

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                Zitat von Rarehero Beitrag anzeigen
                Kommt doch mal weg von eindeutigen Fällen wie Gäfken. Was soll geschehen, wenn der Fall nicht so eindeutig ist? Wenn sich das Gericht der Schuld des Täters zwar sicher, dieser aber nicht geständig ist? Die Rechtsmittel verweigern und gleich zur Tat schreiten, damit der möglicherweise unschuldig Verurteilte gar nicht erst die Möglichkeit hat, für seine Unschuld zu kämpfen?

                Ihr macht euch etwas vor, wenn ihr eure "eindeutigen" Fälle her betet. Das kann nicht als Kriterium dienen, denn die meisten Fälle sind nicht so eindeutig, wie ihr glaubt. Wie ich schon sagte gibt es in Deutschland unzählige Fälle, in denen das Gericht zweifelsfrei und eindeutig von der Schuld des Täters überzeugt gewesen ist - anders kann auch kein Schuldspruch erfolgen - und am Ende war der Täter dann doch unschuldig.

                Das ist überhaupt der Knackpunkt: Hinter jedem Schuldspruch steht eine zweifelsfreie Überzeugung des Gerichts. Wer also sagt, dass "nur" die zweifelsfrei für schuldig befundenen Verurteilten hinzurichten sind, der muss alle Verurteilten hinrichten. Einen mit Zweifeln behafteten Schuldspruch des Gerichts, bei dem man sagen könnte "Na gut, den richten wir mal lieber nicht hin! Wer weiß, wer weiß!", den gibt es nicht.
                Warum so kompliziert?? Ist er Nicht geständig,ist die Beweisslage nicht 10000000000000% sicher,wird er halt nach grade vorherscherschender Rechtsprechung "weggeschlossen"...so wie mans jetzt auch grade macht..ist er geständig bzw.eindeutig überführt (zb.mit Gen test etc.) wird er umgelegt..
                warum was komplizierter machen als nötig??
                Dafür haben wir halt die Gerichte..ein Staatsanwalt mag dann im Prozess die Todestrafe forden (so wie er heute lebensänglich fordert bzw.max.fordern kann) und das Gericht endscheidet dann halt entsprechend..es gibt übribens sehr viel Urteile "wer weiss,wer weiss",wo Täter wegen Totschlags verurteilt werden,weil man ihnen den Mord noicht eindeutig nachweisen kann,warum sollte sich das dann ändern??
                .>ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<

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                  Zitat von [OTG]Marauder Beitrag anzeigen
                  Warum so kompliziert?? Ist er Nicht geständig,ist die Beweisslage nicht 10000000000000% sicher,wird er halt nach grade vorherscherschender Rechtsprechung "weggeschlossen"...so wie mans jetzt auch grade macht..ist er geständig bzw.eindeutig überführt (zb.mit Gen test etc.) wird er umgelegt..
                  warum was komplizierter machen als nötig??
                  Dafür haben wir halt die Gerichte..ein Staatsanwalt mag dann im Prozess die Todestrafe forden (so wie er heute lebensänglich fordert bzw.max.fordern kann) und das Gericht endscheidet dann halt entsprechend..es gibt übribens sehr viel Urteile "wer weiss,wer weiss",wo Täter wegen Totschlags verurteilt werden,weil man ihnen den Mord noicht eindeutig nachweisen kann,warum sollte sich das dann ändern??
                  Wer gesteht denn bitte eine Straftat, wenn ihm dafür die Todesstrafe droht? Es wird nie eine 100% Sicherheit geben, im Justizsystem, deswegen ist es gut, wenn man die Strafe später wieder rückgängig machen kann.
                  “Sag mir, wer dich lobt, und ich sage dir, worin dein Fehler besteht.” - Lenin

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                    Zitat von HerrHorst Beitrag anzeigen
                    Wer gesteht denn bitte eine Straftat, wenn ihm dafür die Todesstrafe droht? Es wird nie eine 100% Sicherheit geben, im Justizsystem, deswegen ist es gut, wenn man die Strafe später wieder rückgängig machen kann.
                    Höö

                    Warum hat dann ein Gäffgen gestanden und XY andere per Gen Test etc.überführte Mörder/Kinderschänder??
                    Vielleicht weil ihnen keine andere Ausrede mehr eingefallen ist??
                    letzten endes ist das doch nur ein "Ansporn" für die Ermittlungsbehörden ihre "Beweise" noch genauer,noch besser,noch akribischer und unangreifbarer zu sichern..
                    .>ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<

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                      Zitat von [OTG]Marauder Beitrag anzeigen
                      Warum so kompliziert?? Ist er Nicht geständig,ist die Beweisslage nicht 10000000000000% sicher,wird er halt nach grade vorherscherschender Rechtsprechung "weggeschlossen"...so wie mans jetzt auch grade macht..ist er geständig bzw.eindeutig überführt (zb.mit Gen test etc.) wird er umgelegt..
                      warum was komplizierter machen als nötig??
                      Dafür haben wir halt die Gerichte..ein Staatsanwalt mag dann im Prozess die Todestrafe forden (so wie er heute lebensänglich fordert bzw.max.fordern kann) und das Gericht endscheidet dann halt entsprechend..es gibt übribens sehr viel Urteile "wer weiss,wer weiss",wo Täter wegen Totschlags verurteilt werden,weil man ihnen den Mord noicht eindeutig nachweisen kann,warum sollte sich das dann ändern??
                      Was du hier vorschlägst, ist eine reine Willkürjustiz. Der Fachausdruck heißt "arbiträre Strafen". Mörder, die nicht gestehen, sollte man als Totschläger verurteilen - falls es sich herausstellt, dass sie unschuldig sind? Ganz abgesehen davon, dass das zwei völlig unterschiedliche Sachen sind, wäre Gäfken heute sicherlich kein Mörder, sondern Tötschläger. Er hätte ja nur sein Geständnis zurücknehmen brauchen und deinem eigenen "Rat" zufolge hätte das Gericht nicht die Höchsstrafe aussprechen dürfen. Geständige, weil bereuende Mörder, werden hingerichtet, aber die dreisten Leugner belohnst du mit der Abqualifizierung der Straftat?

                      Es zeigt auch, dass du null auf Beiträge eingehst. Gerade erst hat rarehero etwas sehr eindeutiges in den Raum geworfen, nämlich "Im Zweifel für den Angeklagten". Auch das mit den Kosten hast du wohl überlesen, was?
                      Republicans hate ducklings!

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                        Ist er Nicht geständig,ist die Beweisslage nicht 10000000000000% sicher,wird er halt nach grade vorherscherschender Rechtsprechung "weggeschlossen"
                        Nach vorherrschender Rechtsprechung muss in diesem Falle der Freispruch gemäß "in dubio pro reo" erfolgen.

                        Nochmal: Es gibt im Schuldspruch keine "Schuld mit Fragezeichen" oder "Schuld mit Ausrufezeichen". Entweder wird der Angeklagte für schuldig befunden, dann erfolgt ein Schuldspruch und gemäß eurer Forderungen eine Hinrichtung, oder der Angeklagte wird mindestens aus Zweifeln an der Schuld frei gesprochen.

                        ist er geständig bzw.eindeutig überführt (zb.mit Gen test etc.) wird er umgelegt..
                        1. Wenn der Täter nicht gerade einen Todeswunsch hat, wird er für seine Unschuld plädieren und bemüht sein, Zweifel an seiner Schuld zu streuen (und die Justiz durch alle Instanzen zu jagen). Im Übrigen werden Geständnisse meist nicht des Anstandes wegen abgelegt, sondern weil man sich Straferleichterung verhofft, die aber weg fällt, wenn man weiß, dass bei einem Geständnis die Todesstrafe droht - oder weil man entsprechend gefoltert wird.
                        2. Auch der Gen-Test muss kein eindeutiger Beweis sein.


                        ein Staatsanwalt mag dann im Prozess die Todestrafe forden (so wie er heute lebensänglich fordert bzw.max.fordern kann) und das Gericht endscheidet dann halt entsprechend
                        Was soll der Staatsanwalt auch sonst fordern, wenn ihm gemäß eurer Forderungen nur die Todesstrafe zur Verfügung stünde?

                        es gibt übribens sehr viel Urteile "wer weiss,wer weiss",wo Täter wegen Totschlags verurteilt werden,weil man ihnen den Mord noicht eindeutig nachweisen kann,warum sollte sich das dann ändern??
                        Klär mich auf, vielleicht bin ich ja wirklich unwissend. Welchen Fall gibt es in unserer Justiz, in der ohne eindeutig bewiesene Schuld ein Schuldspruch erfolgen kann, und wann hat jemals ein Richter einen Angeklagten im Rahmen der Regeln der Justiz (nicht dass mir jetzt jemand mit einem korrupten Richter kommt) für schuldig befunden, ohne von der Schuld des Angeklagten überzeugt gewesen zu sein. Mögliche Zweifel der Öffentlichkeit spielen an der Stelle keine Rolle.

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                          Zitat von endar Beitrag anzeigen
                          Aber deswegen wollen wir doch nicht gleich das Kind mit dem Baade ausschütten und die Folter erlauben.
                          Nein, natürlich nicht. Kein normaler Mensch kann das wollen. Aber man kann sie in gewissen Fällen nachträglich und als Folge sorgsamer Überprüfung des Einzelfalles als Nothilfe einstufen.

                          Es ist halt nun mal ein Unterschied, ob man jemanden foltert um ihn zu foltern und zu demütigen (die Folter also Selbstzweck ist) oder ob man jemandem Gewalt androht oder zufügt, um ihn davon abzuhalten, ein großes Unrecht zu begehen.

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                            Zitat von [OTG]Marauder Beitrag anzeigen
                            Höö

                            Warum hat dann ein Gäffgen gestanden und XY andere per Gen Test etc.überführte Mörder/Kinderschänder??
                            Vielleicht weil ihnen keine andere Ausrede mehr eingefallen ist??
                            letzten endes ist das doch nur ein "Ansporn" für die Ermittlungsbehörden ihre "Beweise" noch genauer,noch besser,noch akribischer und unangreifbarer zu sichern..
                            Gäffgen drohte für sein Geständnis, aber nicht die Hinrichtung. Im Gegenteil ein Geständnis wird im Urteil positiv gewürdigt. Niemand wird gestehen, wenn es ihm persönlich Nachteile bringt.
                            “Sag mir, wer dich lobt, und ich sage dir, worin dein Fehler besteht.” - Lenin

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                              Zitat von endar Beitrag anzeigen
                              Was du hier vorschlägst, ist eine reine Willkürjustiz. Der Fachausdruck heißt "arbiträre Strafen". Mörder, die nicht gestehen, sollte man als Totschläger verurteilen - falls es sich herausstellt, dass sie unschuldig sind? Ganz abgesehen davon, dass das zwei völlig unterschiedliche Sachen sind, wäre Gäfken heute sicherlich kein Mörder, sondern Tötschläger. Er hätte ja nur sein Geständnis zurücknehmen brauchen und deinem eigenen "Rat" zufolge hätte das Gericht nicht die Höchsstrafe aussprechen dürfen. Geständige, weil bereuende Mörder, werden hingerichtet, aber die dreisten Leugner belohnst du mit der Abqualifizierung der Straftat?

                              Es zeigt auch, dass du null auf Beiträge eingehst. Gerade erst hat rarehero etwas sehr eindeutiges in den Raum geworfen, nämlich "Im Zweifel für den Angeklagten". Auch das mit den Kosten hast du wohl überlesen, was?
                              Daran zeigt sich auch die Unlogik des Arguments "Nur wenn die Schuld 100 % feststeht". Als ob ein Gericht jemanden verurteilen dürfte, wenn es sich nicht sicher ist, dass der Betreffende die Tat begangen hat. Das viele Gerichte sich bereits fälschlich sicher waren beweisen ja die Beispiele, die du und andere vorgelegt haben.

                              Für mich ist und bleibt die Todesstrafe keine akzeptable Option. Weder für Mörder noch für sonstwen. Nicht mal für Terroristen. In einen harten Knast werfen: Ja. Nie mehr rauslassen, wenn die Tat furchtbar abscheulich war? Ja. Umbringen? Nein, niemals!


                              .
                              EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

                              Oliver Hansen schrieb nach 2 Minuten und 4 Sekunden:

                              Zitat von HerrHorst Beitrag anzeigen
                              Gäffgen drohte für sein Geständnis, aber nicht die Hinrichtung. Im Gegenteil ein Geständnis wird im Urteil positiv gewürdigt. Niemand wird gestehen, wenn es ihm persönlich Nachteile bringt.
                              Bei Mord kann ein Geständnis nicht positiv gewürdigt werden. Auf Mord gibt es nur lebenslange Freiheitsstrafe und keine Milderungsmöglichkeiten. Ergo gibt es auch für ein Geständnis kein Jahr weniger Haft. Das Gericht hat sogar die besondere Schwere der Schuld festgestellt, womit für Gäfgen eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen ist. Der wird eher 20, vielleicht sogar 25 Jahre sitzen.
                              Zuletzt geändert von Oliver Hansen; 04.08.2011, 20:33. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!

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                                Naja, Pispers hat zwar schon recht, aber eine Lösung kann auch er nicht liefern. Rache und Sühne sind bzgl. des Menschen, sehr emotionale Begriffe. Wenn ich z.B. aus Rache den Mörder meines Kindes töten würde, würde dann evtl. der Sohn des Mörders meines Kindes das auch als Ausgleich sehen, oder würde der Sohn des Mörders mich ebenfalls töten wollen? Die menschliche Geschichte ist voll von Blutsfehden... da sind wir aber schon weiter.

                                Dass die Todesstrafe niemanden abschreckt, sollte aber doch jeden klar sein, oder? Die Härte ist nicht so entscheidend wie die Tatsäche erwischt zu werden. Aber selbst dann gibt es immernoch Straftaten, die aus emotionalen, irrationalen Beweggründen verübt werden... Rache gehört z.B. ebenfalls dazu.

                                Es gibt für mich nur einen positiven Aspekt an der Todesstrafe z.B. für Triebtäter: Man müsste sich nicht mehr mit diesen Menschen beschäftigen. Dieses ewige Rumgeeiere kostet Nerven und Geld... und davon jede Menge. 5 Jahre sollte so ein Triebtäter maximal einsitzen, um nochmals gründlich alles prüfen zu können. Nach dieser Zeit sollte dieser Mensch (ist immer noch einer) einfach beseitig werden, ohne großes Tamtam. Aber dafür müsste unsere Gesellschaft zunächst etwas an der heuchlerischen Einstellung zum Tod ändern. Der Tod gehört nunmal zum Leben dazu und wir sollten diesen nicht als etwas immerböses betrachten, sondern als die Schlussphase unseres Lebens.

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