Zitat von raveneye
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HarryKimVoyager vertritt nun einmal den Standpunkt, dass es aus ethischen Gründen heraus falsch ist, denjenigen, der einen Mord begeht, um seine andere Straftat zu verdecken, geringer bestraft werden sollte, als jemand der seinen geplanten Mord in die Tat umsetzt, weil, so seine Worte "weil man nämlich einfach einsehen muss, dass eine Panikreaktion nicht mit einer geplanten Tat vergleichbar ist.."
Dabei berücksichtigt der Gesetzgeber und auch die Rechtsprechung diese Umstände, wie ich hier nun mehrfach aufgezeigt habe.
Zitat von HarryKimVoyager:
Auch an dich: Du beantwortest meine Frage nicht. Aber um darauf einzugehen: Das Beispiel mit "Man kann auch spontan einen Menschen töten, der einen bei einer Straftat erwischt hat und damit schon das Mordmerkmal "um eine andere Straftat zu verdecken" erfüllen" ist schon mal recht gut. Denn genau das meine ich. Gerecht wäre es nämlich, diesen Verdeckungstäter anders zu bestrafen als den, der den Tod seines Opfers von vorneherein geplant hat. Weil man nämlich einfach einsehen muss, dass eine Panikreaktion nicht mit einer geplanten Tat vergleichbar ist.
Auch an dich: Du beantwortest meine Frage nicht. Aber um darauf einzugehen: Das Beispiel mit "Man kann auch spontan einen Menschen töten, der einen bei einer Straftat erwischt hat und damit schon das Mordmerkmal "um eine andere Straftat zu verdecken" erfüllen" ist schon mal recht gut. Denn genau das meine ich. Gerecht wäre es nämlich, diesen Verdeckungstäter anders zu bestrafen als den, der den Tod seines Opfers von vorneherein geplant hat. Weil man nämlich einfach einsehen muss, dass eine Panikreaktion nicht mit einer geplanten Tat vergleichbar ist.
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