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    In meinem Fall plädiere ich auf minder schweren Fall, Herr Jurist!
    tempus fugit

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      Zitat von peterpan Beitrag anzeigen
      Es wäre tatsächlich ein in Selbstjustiz ausgeführter Totschlag, dessen Tatbestandsmerkmale in § 212 StGB enthalten sind. Der Gesetzgeber unterscheidet dann noch den besonders schweren Fall des Totschlags und den minder schweren Fall des Totschlags (§ 213 StGB).
      Auch auf die Gefahr hin mich unbeliebt zu machen: Wieso legt man eigentlich nicht Mord und Totschlag zusammen und regelt hier einen minderschweren Fall? Teilweise sind schon Leute wegen Affekttaten verurteilt worden, weil man ihnen Heimtücke konstruieren konnte.

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        Zitat von HarryKimVoyager Beitrag anzeigen
        Wieso legt man eigentlich nicht Mord und Totschlag zusammen ...
        Weil der Gesetzgeber für beide Straftatbestände unterschiedliche Straftatsbestandmerkmale geschaffen hat ...

        Vielleicht wird Dir das nach der Lektüre des nachstehend verlinkten Beitrages verständlicher.

        Mord und Totschlag Beliebte Rechtsirrtümer Unterhaltung 123recht.net
        Als Gott die Welt erschuf, schickte er drei Lichter. Ein kleines für die Nacht, ein großes für den Tag, aber das schönste Licht legte er in Biancas Augen! - Als Sarah geboren wurde, war es ein regnerischer Tag, doch es regnete nicht wirklich, es war der Himmel, der weinte, weil er seinen schönsten Stern verloren hatte! - Als Emily geboren wurde, kamen alle Engel zusammen und streuten Mondstaub in ihr Haar und das Licht der Sterne in ihre wunderschönen Augen! Leonies Augen spiegeln das Blau des Meeres wieder und funkeln wie die Sterne am Nachthimmel!

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          Zitat von peterpan Beitrag anzeigen
          Weil der Gesetzgeber für beide Straftatbestände unterschiedliche Straftatsbestandmerkmale geschaffen hat ...

          Vielleicht wird Dir das nach der Lektüre des nachstehend verlinkten Beitrages verständlicher.

          Mord und Totschlag Beliebte Rechtsirrtümer Unterhaltung 123recht.net
          Das ist eine ganz andere Frage. Ich frage aus anderem Grund. Nämlich deshalb, weil teilweise Affekttaten - also Taten aus einer bestimmten Situation heraus - als Mord qualifiziert werden, und zwar nur deshalb, weil meist das Mordmerkmal "Heimtücke" hinzugetreten ist.

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            Zitat von HarryKimVoyager Beitrag anzeigen
            Das ist eine ganz andere Frage. Ich frage aus anderem Grund. Nämlich deshalb, weil teilweise Affekttaten - also Taten aus einer bestimmten Situation heraus - als Mord qualifiziert werden, und zwar nur deshalb, weil meist das Mordmerkmal "Heimtücke" hinzugetreten ist.
            Was bitte möchtest Du wissen?

            Ob eine im Affekt begangene Tötung eines Menschen Mord sein kann? Ja, kann sie, wenn die Voraussetzungen des § 211 II StGB gegeben sind.

            Totschlag hingegen bedeutet die Tötung eines Menschen ohne die Erfüllung eines der in § 211 II StGB genannten Tatbestandsvoraussetzungen (laienhaft auch Mordmerkmale genannt). Nichtjuristen vertreten leider die Auffassung, dass ein Totschlag im Affekt geschieht, während ein Mord geplant ist. Dem ist aber nicht so: Nicht jeder Totschlag passiert im Affekt und nicht jede Affekttat ist auch Totschlag. Man kann auch spontan einen Menschen töten, der einen bei einer Straftat erwischt hat und damit schon das Mordmerkmal "um eine andere Straftat zu verdecken" erfüllen.
            Zuletzt geändert von peterpan; 11.06.2009, 18:27. Grund: Rechtschreibfehler korrigiert.
            Als Gott die Welt erschuf, schickte er drei Lichter. Ein kleines für die Nacht, ein großes für den Tag, aber das schönste Licht legte er in Biancas Augen! - Als Sarah geboren wurde, war es ein regnerischer Tag, doch es regnete nicht wirklich, es war der Himmel, der weinte, weil er seinen schönsten Stern verloren hatte! - Als Emily geboren wurde, kamen alle Engel zusammen und streuten Mondstaub in ihr Haar und das Licht der Sterne in ihre wunderschönen Augen! Leonies Augen spiegeln das Blau des Meeres wieder und funkeln wie die Sterne am Nachthimmel!

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              Zitat von peterpan Beitrag anzeigen
              Was bitte möchtest Du wissen?

              Ob eine im Affekt begangene Tötung eines Menschen Mord sein kann? Ja, kann sie, wenn die Voraussetzungen des § 211 II StGB gegeben sind.

              Totschlag hingegen bedeutet die Tötung eines Menschen ohne die Erfüllung eines der in § 211 II StGB genannten Tatbestandsvoraussetzungen (laienhaft auch Mordmerkmale genannt). Nichtjuristen vertreten leider die Auffassung, dass ein Totschlag im Affekt geschieht, während ein Mord geplant ist. Dem ist aber nicht so: Nicht jeder Totschlag passiert im Affekt und nicht jede Affekttat ist auch Totschlag. Man kann auch spontan einen Menschen töten, der einen bei einer Straftat erwischt hat und damit schon das Mordmerkmal "um eine andere Straftat zu verdecken" erfüllen.
              Du hast hier aber etwas zu fahrlässiger Tötung verlinkt. Ein anderer Tatbestand. Und ja: Ich denke, dass Affekttaten stets anderes behandelt gehören als geplante Taten. Einfach deshalb, weil man Affekt und Planung nicht gleichsetzen kann.

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                Zitat von HarryKimVoyager Beitrag anzeigen
                Du hast hier aber etwas zu fahrlässiger Tötung verlinkt. Ein anderer Tatbestand. Und ja: Ich denke, dass Affekttaten stets anderes behandelt gehören als geplante Taten. Einfach deshalb, weil man Affekt und Planung nicht gleichsetzen kann.
                Wenn Du mit der Maus über die in der Schriftfarbe blau gehaltenen Begriffe fährst, bekommst Du Erläuterungen zu Mord, Totschlag und so weiter und so fort.
                Als Gott die Welt erschuf, schickte er drei Lichter. Ein kleines für die Nacht, ein großes für den Tag, aber das schönste Licht legte er in Biancas Augen! - Als Sarah geboren wurde, war es ein regnerischer Tag, doch es regnete nicht wirklich, es war der Himmel, der weinte, weil er seinen schönsten Stern verloren hatte! - Als Emily geboren wurde, kamen alle Engel zusammen und streuten Mondstaub in ihr Haar und das Licht der Sterne in ihre wunderschönen Augen! Leonies Augen spiegeln das Blau des Meeres wieder und funkeln wie die Sterne am Nachthimmel!

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                  Zitat von peterpan Beitrag anzeigen
                  Wenn Du mit der Maus über die in der Schriftfarbe blau gehaltenen Begriffe fährst, bekommst Du Erläuterungen zu Mord, Totschlag und so weiter und so fort.
                  Ich habe im Zuge meiner Ausbildung 2 Jahre Recht genossen. Mir ist die Unterscheidung geläufig, wie ich bereits sagte. Ich halte die Unterscheidung aber für falsch. Wenn z. B. jemand bei einer Straftat ertappt wird und in spontaner Panik den einzigen Zeugen umbringt, ist das einfach etwas anderes als wenn ein anderer bei einer Straftat ertappte bereits die Tötung seines Opfers geplant hat.

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                    Zitat von HarryKimVoyager Beitrag anzeigen
                    Ich habe im Zuge meiner Ausbildung 2 Jahre Recht genossen. Mir ist die Unterscheidung geläufig, wie ich bereits sagte. Ich halte die Unterscheidung aber für falsch. Wenn z. B. jemand bei einer Straftat ertappt wird und in spontaner Panik den einzigen Zeugen umbringt, ist das einfach etwas anderes als wenn ein anderer bei einer Straftat ertappte bereits die Tötung seines Opfers geplant hat.
                    Auch wenn Du die Unterscheidung für falsch hälst, wird sie doch in der Bundesrepublik Deutschland praktiziert. Aber wir werden hier offtopic ...
                    Als Gott die Welt erschuf, schickte er drei Lichter. Ein kleines für die Nacht, ein großes für den Tag, aber das schönste Licht legte er in Biancas Augen! - Als Sarah geboren wurde, war es ein regnerischer Tag, doch es regnete nicht wirklich, es war der Himmel, der weinte, weil er seinen schönsten Stern verloren hatte! - Als Emily geboren wurde, kamen alle Engel zusammen und streuten Mondstaub in ihr Haar und das Licht der Sterne in ihre wunderschönen Augen! Leonies Augen spiegeln das Blau des Meeres wieder und funkeln wie die Sterne am Nachthimmel!

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                      Um die Kurve wieder zur Todesstrafe zu kriegen:

                      Aus Sicht des Opfers ist das Ergebnis immer dasselbe, egal ob es geplanter Mord, eine Affekttat oder eine Exekution war, und es ist endgültig. Niemand kann den Fehler korrigieren.
                      Was will man mit der Todesstrafe erreichen? Dass der Täter dieselbe Tat nie wieder tut? Das erreicht man mit lebenslanger Haft auch, es kostet wohl nur viel mehr. Meistens versucht man die Täter aber wieder in die Gesellschaft einzugliedern, was ja auch eine humane Einstellung ist, aber für mich reicht schon eine Wiederholungstat eines Mörders oder Kinderschänders aus, um (für mich) zu dem Urteil zu kommen, dass das System gescheitert ist.
                      Dabei versetze ich mich immer in die Lage der Opfer und deren Anghörige und das führt dazu, dass man beginnt Strafe und Rache gleichzusetzen.
                      Eigentlich ist es doch ganz gut, dass die Rechsprechung weitgehend unabhängig von "Volkes Zorn" entscheidet.
                      Ich bin durchaus nicht zynisch, ich habe nur meine Erfahrungen, was allerdings ungefähr auf dasselbe hinauskommt

                      Oscar Wilde

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                        Zitat von peterpan Beitrag anzeigen
                        Auch wenn Du die Unterscheidung für falsch hälst, wird sie doch in der Bundesrepublik Deutschland praktiziert. Aber wir werden hier offtopic ...
                        Mir ist bewusst, dass es praktiziert wird. Das ändert nichts daran, dass es falsch ist.

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                          Zitat von HarryKimVoyager Beitrag anzeigen
                          Mir ist bewusst, dass es praktiziert wird. Das ändert nichts daran, dass es falsch ist.
                          Nur weil ein Gesetz nicht so umgesetzt wird, wie Du es gerne für Dich möchtest, muss es nicht falsch sein.

                          Aber Du hast Deinen Standpunkt kundgetan und ich schlage vor, dass wir es jetzt in diesem Thread auch dabei belassen.

                          Zitat von Zenturio:
                          ... es kostet wohl nur viel mehr ...
                          Ich meine mich daran erinnern zu können, dass es in diesem Thread hier auch einen Post zu den Kosten von Hinrichtungen in den USA gibt. So gering sind die Kosten hierfür nicht ...
                          Als Gott die Welt erschuf, schickte er drei Lichter. Ein kleines für die Nacht, ein großes für den Tag, aber das schönste Licht legte er in Biancas Augen! - Als Sarah geboren wurde, war es ein regnerischer Tag, doch es regnete nicht wirklich, es war der Himmel, der weinte, weil er seinen schönsten Stern verloren hatte! - Als Emily geboren wurde, kamen alle Engel zusammen und streuten Mondstaub in ihr Haar und das Licht der Sterne in ihre wunderschönen Augen! Leonies Augen spiegeln das Blau des Meeres wieder und funkeln wie die Sterne am Nachthimmel!

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                            Zitat von peterpan Beitrag anzeigen
                            Nur weil ein Gesetz nicht so umgesetzt wird, wie Du es gerne für Dich möchtest, muss es nicht falsch sein.

                            Aber Du hast Deinen Standpunkt kundgetan und ich schlage vor, dass wir es jetzt in diesem Thread auch dabei belassen.



                            Ich meine mich daran erinnern zu können, dass es in diesem Thread hier auch einen Post zu den Kosten von Hinrichtungen in den USA gibt. So gering sind die Kosten hierfür nicht ...
                            Ist es richtig, eine Panikreaktion genauso zu behandeln wie eine geplante Tat?

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                              Zitat von HarryKimVoyager Beitrag anzeigen
                              Ist es richtig, eine Panikreaktion genauso zu behandeln wie eine geplante Tat?
                              Ich glaube es gibt (leider) einen Unterschied! Bei einer sogenannten Panikreaktion, also der sofortigen Racheaktion, wird wahrscheinlich nich so gross bestraft als wie eine geplante Tat! Bei der geplanten Tat bist du nämlich immer mit deinem totalen Verstand anwesend, also wirst du auch bestraft! Aber bei einer "Panikreaktion" hast du nich immer durchgehend Verstand vorhanden, (oder is vorhanden) und dann gibt es dadurch mildernde Umstände die auf die Strafe sich auswirken!
                              Ich hab da ein ganz mieses Gefühl!!!!
                              Magierin: Ich sleudere den Fffeuerball dem Drachen entgegen
                              There's a Rainbow inside my Mind
                              Trippin' on Sunshine

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                                Zitat von AndyFo4rSe7eN Beitrag anzeigen
                                Ich glaube es gibt (leider) einen Unterschied! Bei einer sogenannten Panikreaktion, also der sofortigen Racheaktion, wird wahrscheinlich nich so gross bestraft als wie eine geplante Tat! Bei der geplanten Tat bist du nämlich immer mit deinem totalen Verstand anwesend, also wirst du auch bestraft! Aber bei einer "Panikreaktion" hast du nich immer durchgehend Verstand vorhanden, (oder is vorhanden) und dann gibt es dadurch mildernde Umstände die auf die Strafe sich auswirken!
                                Wie meinst du das "leider", Andy?
                                Peterpan hatte doch gesagt, dass beides nicht gleich behandelt wird, oder?
                                tempus fugit

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