Verurteilter Mörder Gäfgen will Schadenersatz - SciFi-Forum

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verurteilter Mörder Gäfgen will Schadenersatz

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #31
    Zitat von blueflash
    Die Ausnahmen von dieser Regel wurden insbesondere durch Notwehr (Gefahrenabwehr von sich, Kameraden oder noch anderen) und durch §127 (ich glaub das war der Jedermannsparagraph) geregelt.
    Das mit diesen Ausnahmen ist aber so eine Sache... Der Soldat/Polizist/Hoheitsträger im Allgemeinen ist eben nach vielen Ansichten nicht per se notwehrberechtigt. Wie gesagt: Die Notwehr stellt eine Ausnahme vom staatlichen Gewaltmonopol dar, da dem Einzelnen hier gestattet wird, sich gegen einen rechtswidrigen Angriff zu erwehren. Das macht insoweit Sinn, als die dazu an sich berufenen Hoheitsträger nicht immer und rechtzeitig zur Stelle sein können. Würde man dem Hoheitsträger (der sowieso an ganz andere Prinzipien, insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit) gebunden ist, diese Rechte einfach so zusprechen, wären die entsprechenden Regelungen aus zB den Vollstreckungs- bzw. Polizeigesetzen hinfällig.

    Wie Du ja selbst sagst: Die Notwehr geht wesentlich weiter als die Vollstreckungsgesetze. Das Ganze wird zB auch sehr schön am Beispiel des § 127 StPO für den Bereich der Strafverfolgung deutlich: Dort gibt es in Absatz 1 den sog. "Jedermannparagraphen", in Absatz 2 aber die explizite Regelung für bestimmte Hoheitsträger - der Gesetzgeber differenziert also.

    Zitat von blueflash
    Man hatte als BW-Soldat also durchaus das Recht zB einen Brandstifter ohne Warnung niederzuschießen, wenn der gerade dabei war einen Wohnblock anzuzünden, wenn die Gefahr groß genug war.
    Grundsätzlich ja, aber pauschalisieren kann man das nicht. Ich will nicht ins Detail gehen, aber zu diesem Thema werden allein in der Literatur mindestens vier Lehrmeinungen vertreten.

    Selbst wenn man aber die Notwehr (bzw. Nothilfe) durch den Polizisten bejaht, fehlt es immer noch an der Notwehrlage. Im Ergebnis kann er daher nicht gerechtfertigt sein, das hilft mithin nicht wirklich weiter.
    Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
    -Peter Ustinov

    Kommentar


      #32
      Zitat von QDataseven
      ICH kann nicht akzeptieren das der Mörder, rechte bekommt NEIN.
      jeder hat seine meinung dazu, ich habe meine und ich habe nicht das recht jemmanden zu töten will ich auch nicht, auch nicht meine meinung in die tat umsetzten auch wenn ich dafür bin in solchen fällen für die todesstrafe, aber dafür gibt es gesetze dafür gib es menschen die geschult sind und ihren "job" machen.
      aber leider zweifel ich sehr oft was da für urteiel geällt werden, bzw was solchen tätern für rechte gegeben werden, das ist abartig und entwürdeigend für die opfer bzw die hinterbliebenen, es MUSS klar sein das der mörder still in der zelle verreckt, kein ausgang, keine rechte kein angehnemes leben.
      hab vermutlich vergessen noch einen satz hinzuzuschreiben.. ich befürworte
      die aktion der polizei, wenn zu diesem zeitpunkt schon feststand ob er der entführer ist.

      Zitat von HMS Fearless
      Kann man Folter bei Verhören rechtfertigen?
      Der Polizist versuchte das Leben eines Kindes zu retten. Nach unserem Moralverständniss ist damit die Folter des Verdächtigen gerechtfertigt.
      ABER:
      Jedes mal wenn eine Folter - egal aus welchen Gründen - geschieht, und erstnoch gebilligt wird, sinkt die Hemmschwelle gegenüber der Anwendung von Folter wieder ein bisschen.
      Und das gefärdet das Fundament des Rechststaates.
      Desshalb ist es wichtig, den "Folterer", so ungerecht das auch sein mag, für seine Handlung zur Rechenschaft zu ziehen.
      unser RECHTSSTAAT. naja das bleibt mal dahingestellt.
      ich wäre dafür das folterer (blödes wort, aber ihr wisst wen ich meine) eine gewisse immunität bekommen. weil in solchen fällen sind diese aktionen absolut gerechtfertigt.
      "Und er bürdete dem Buckel des weissen Wales, die Summe der Wut und des Hasses der ganzen Menschheit auf. Wäre sein Leib eine Kanone, so hätte er sein Herz auf ihn geschossen."

      Kommentar


        #33
        Ich kann durchaus verstehen warum der Polizist Folter angedroht hat. Und sooo schlimm ist die Androhung alleine ja wohl auch nicht. Sicher verstößt das gegen ein Gesetz aber wenn es darum geht ein Menschenleben zu retten sollten auch mal Ausnahmen gemacht werden können.

        Das Gäfgen Schadensersatz fordert finde ich total abgebrüht. Und außerdem glaube ich ihm das mit dem Trauma nicht. Wer so kaltblütig eine Entführung mit Lösegelderpessung durchführt und ein Kind umbringt, dem machen ein paar Worte auch nichts mehr aus.

        Naja, ich hoffe das Richter seine Klage abweisen und er für immer weggesperrt kommt.

        Kommentar


          #34
          Zitat von Skymarshall
          Das Gäfgen Schadensersatz fordert finde ich total abgebrüht. Und außerdem glaube ich ihm das mit dem Trauma nicht. Wer so kaltblütig eine Entführung mit Lösegelderpessung durchführt und ein Kind umbringt, dem machen ein paar Worte auch nichts mehr aus.
          ich denke nicht, dass da nur worte im spiel waren.
          nur wegen einer androhung zur folterung verurteilt dich kein gericht, mal nicht unter diesen umständen..
          "Und er bürdete dem Buckel des weissen Wales, die Summe der Wut und des Hasses der ganzen Menschheit auf. Wäre sein Leib eine Kanone, so hätte er sein Herz auf ihn geschossen."

          Kommentar


            #35
            Zitat von chief1984
            ich denke nicht, dass da nur worte im spiel waren.
            nur wegen einer androhung zur folterung verurteilt dich kein gericht, mal nicht unter diesen umständen..


            § 136a StPO


            (1) Die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten darf nicht beeinträchtigt werden durch Mißhandlung, durch Ermüdung, durch körperlichen Eingriff, durch Verabreichung von Mitteln, durch Quälerei, durch Täuschung oder durch Hypnose. Zwang darf nur angewandt werden, soweit das Strafverfahrensrecht dies zuläßt. Die Drohung mit einer nach seinen Vorschriften unzulässigen Maßnahme und das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils sind verboten.

            Hier mal ein Auszug aus der StPO.
            Ein Richter kann also sehr wohl für die Androhung der Folter verurteilen.
            Es ist nun mal so, der Vernehmende Beamte muss die Rechte auch von so einem Verbrecher beachten. Auch wenns schwer fällt.
            Sage mir was du von mir hälst und ich sage dir was du mich kannst

            Kommentar


              #36
              Zitat von thor-konnat
              Hier mal ein Auszug aus der StPO.
              Ein Richter kann also sehr wohl für die Androhung der Folter verurteilen.
              Es ist nun mal so, der Vernehmende Beamte muss die Rechte auch von so einem Verbrecher beachten. Auch wenns schwer fällt.
              das ist alles theorie.. in der praxis gelten die gesetze anders.. da werden sie
              mit herz umgesetzt. verdammt, ich weiß es. ich erlebe es tagtäglich. zu meinen vorteilen und nachteilen.
              "Und er bürdete dem Buckel des weissen Wales, die Summe der Wut und des Hasses der ganzen Menschheit auf. Wäre sein Leib eine Kanone, so hätte er sein Herz auf ihn geschossen."

              Kommentar


                #37
                Daschner kommt mit "blauem Auge" davon

                Die Folterdrohungen im Entführungsfall Jakob von Metzler bleiben für den Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner ohne disziplinarische Folgen. Nach seiner straffreien Verurteilung wegen Nötigung wurden per Gerichtsurteil auch die beamten- und disziplinarrechtlichen Ermittlungen gegen den 62-Jährigen eingestellt. Allerdings kehrt er nicht mehr auf seinen alten Posten zurück, sondern übernimmt die kommissarische Leitung des Präsidiums für Technik, Logistik und Verwaltung in Wiesbaden, der zentralen Dienststelle für polizeiliche Ausrüstung und Kommunikationstechnik.


                Blick zurück

                Daschner wurde für die von ihm angeordnete Gewaltandrohung gegen Magnus Gäfgen zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt. Gäfgen hatte den Bankierssohn Jakob von Metzler entführt, Lösegeld gefordert und ermordet. Die Beamten versuchten Gäfgen zu Preisgabe des Verstecks des Jungen zu überreden, da sie ihn noch am Leben glaubten. Als das nicht gelangt, griffen sie zu dem umstrittenen Mittel der Gewaltandrohung, die ein Polizist vornahm. Das Frankfurter Landgericht entschied, dass Daschner den untergebenen Beamten zur schweren Nötigung verleitet hatte. Daschners Urteil lautet auf eine Geldstrafe von 10.800 Euro, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Der Vernehmungsbeamte wurde zu 3.600 Euro, ebenfalls auf Bewährung, verurteilt.

                Wolfgang Daschner, der frühere Frankfurter Polizeivizepräsident und Ermittlungsleiter im Fall von Metzler, glaubt sich weiterhin im Recht. Die Gewaltdrohung durch die Polizei gegen den Metzler-Entführer Magnus Gäfgen ist seiner Meinung nach keine Folter gewesen, sondern "unmittelbarer Zwang", der der Polizei als letztes Mittel erlaubt sei. Das sagte der 61-Jährige am 6.12 vor dem Frankfurter Landgericht in seinem Schlusswort nach dem Abschluss der Beweisaufnahme. Das Gericht will am 20. Dezember sein Urteil sprechen.

                Magnus Gäfgen, Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler, hatte Wolfgang Daschner vor Gericht schwer belastet. Gäfgen wurde als Zeuge im Prozess gegen Daschner vorgeladen, in dem es um die Abklärung der Gewaltandrohung ging, mit der der damalige Ermittlungsleiter das Opfer finden wollte. Der verurteilte Mörder sagte nun aus, er sei damit bedroht worden, von "zwei großen fetten Negern" missbraucht zu werden. Zudem sei ihm Schmerz angedroht worden, den ein Spezialist ohne Spuren zu hinterlassen erzeugen werde.

                Am zweiten Verhandlungstag vor dem Frankfurter Landgericht waren weitere Details bezüglich der Folterandrohung gegen Magnus Gäfgen ans Licht gekommen. So soll der angeklagte ehemalige stellvertretender Frankfurter Polizeichef und Leiter der Ermittlungen, Wolfgang Daschner, nach Zeugenaussagen die Gewaltandrohung im Alleingang und gegen den Willen des Führungsstabes durchgesetzt haben.

                Wie die „taz“ berichtet hatte, habe der Leiter der SoKo "Louisa" am Morgen des 1. Oktober 2002 in Absprache mit Kollegen zunächst eine Anordnung Daschners ignoriert und stattdessen das vorbereitete Konzept weiterverfolgt, nach dem der Verdächtige mit den Angehörigen des entführten Bankiersohns Jakob von Metzler konfrontiert werden sollte. Weiterhin soll Daschner auf eigene Faust den Beamten gesucht haben, der die Drohungen ankündigen sollte, so der Soko-Chef im „taz“-Zitat.

                Der damalige stellvertretende Polizeichef von Frankfurt habe sein Vorgehen mit der polizeilichen Aufgabe der Gefahrenabwehr begründet und sich auf einen übergesetzlichen Notstand berufen. Hier habe er Vorbehalte gehabt und rechtliche Bedenken geäußert, so der Zeuge. Der ebenfalls als Zeuge geladene SEK-Chef habe es jedoch laut „taz“ aus Fürsorgegründen abgelehnt, einen seiner Beamten mit Gewalttaten zu beauftragen.


                Chronologie:

                Der ehemalige stellvertretende Frankfurter Polizeichef Wolfgang Daschner steht seit dem 18. November vor Gericht. Daschner hatte dem mittlerweile verurteilten Täter im Mordfall von Metzler, Markus Gäfgen, von einem Kriminalbeamten Gewalt angedroht für den Fall, dass er keine Aussage zum verbleib des Jungen mache. Das Landgericht hatte inzwischen eine diesbezügliche Klage der Staatsanwaltschaft zugelassen. Am ersten Prozesstag wies nun Daschner alle Vorwürfe zurück. Es sei nicht um Folter gegangen. Die Drohung mit Gewalt sei durch Notwehr gedeckt. Die ebenfalls angeklagte ausführende Kriminalbeamte äußerte sich im gleichen Sinne.

                Daschner soll einen den Beamten angewiesen haben, mittels der Gewaltandrohung Gäfgen zur Aussage zu veranlassen. Zum Zeitpunkt des Verhörs galt das Opfer noch als lebend. Daschner hatte nach der Aufklärung des Falls sofort Bericht über seine Vorgehensweise abgelegt. Nun ist er wegen Nötigung unter Missbrauch seiner Amtsbefugnisse vor Gericht, zusammen mit dem Mann, der die Drohung aussprach. Bei einer Verurteilung drohen den Angeklagten zwischen 6 Monaten und fünf Jahre Haft.

                "Offensichtlich unbegründet"

                Das Urteil gegen den Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler ist rechtskräftig. Das bestätigte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Der zu lebenslanger Haft verurteilte Jura-Student Magnus Gäfgen war in Revision gegangen, nachdem er der Polizei in Frankfurt/Main Folterdrohungen vorwarf. Nach Medienberichten wurden diese jedoch, nachdem Gäfgen sein Geständnis im Prozess wiederholt hatte, als "offensichtlich unbegründet" zurückgewiesen.

                Das Urteil ist gesprochen

                Im Mordfall Jakob von Metzler ist das Urteil gesprochen wurden: lebenslange Haft für Magnus Gäfgen Das Frankfurter Landgericht befand den 28-Jährigen schuldig, den kleinen Jakob von Metzler im September 2002 entführt und getötet zu haben. In der Urteilsbegründung hieß es, Magnus Gäfgen habe den Tod Jakobs nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern ihn gewollt.

                Vorzeitige Freilassung ausgeschlossen

                Da die Richter eine besondere Schwere der Tat feststellten, ist eine vorzeitige Freilassung nach 15 Jahren ausgeschlossen, wie es bei einem 'normalen' lebenslänglich der Fall gewesen wäre. Einem Bericht des "Focus" zufolge hatte G.s Verteidiger bereits vor der Urteilsverkündung Verfassungsbeschwerde für diesen Fall angedroht. "Sollte Karlsruhe mir Recht geben, ist Magnus in drei Jahren frei und hat Anspruch auf Haftentschädigung", so Endres. Die Verteidigung stützt sich in ihrer Begründung darauf, dass G. bei den Vernehmungen durch die Polizei mit Folter gedroht worden war.


                Magnus G. bittet um Gnade

                Der Täter nahm das Urteil regungslos entgegen. Zuvor hatte er betont, dass es das, was er getan habe, bereue und sich abgrundtief dafür schäme. In seinem letzten Wort vor dem Landgericht hatte er um eine Strafe gebeten, "die mich hart anfasst, aber nicht vernichtet".

                Kaum vorstellbar, dass diese Worte gerade vom Peiniger und Mörder des elfjährigen Jakob stammen. Der frühere Jura-Student hatte den Bankierssohn nach einem Monate zuvor gefassten Plan am 27. September 2002 auf dem Heimweg von der Schule in seine Wohnung gelockt. Anschließend erstickte er ihn. Danach erpresste Gäfgen eine Million Euro von den Eltern des Jungen




                Magnus Gaefgen gesteht Mordabsicht

                Noch ein Polizeiskandal?

                Prozess eröffnet

                Entführer mit Gewaltandrohung erpresst?

                Frankfurter Polizeipräsident zum Erpressungsvorwurf

                Gutachten haben großen Einfluss

                Anklage erhoben

                Was trieb Magnus G. zu dieser Tat?

                Jurastudent gesteht Mord an Bankierssohn


                Qualle

                Kommentar


                  #38
                  Zitat von chief1984
                  das ist alles theorie.. in der praxis gelten die gesetze anders.. da werden sie
                  mit herz umgesetzt.
                  Daschner wurde verurteilt, wie auch einer der Beamten, die ihn unterstützt haben. So gesehen ist das eben keine Theorie, denn dann wäre das unter den Tisch gekehrt worden.
                  Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
                  -Peter Ustinov

                  Kommentar


                    #39
                    Zitat von Sandswind
                    Daschner wurde verurteilt, wie auch einer der Beamten, die ihn unterstützt haben. So gesehen ist das eben keine Theorie, denn dann wäre das unter den Tisch gekehrt worden.
                    Naja, die Strafen halten sich in Grenzen und tun ihm wohl nicht weh. Jetzt beschäftigt er sich lieber mit Objekten als mit Subjekten.

                    Es ist schon richtig das man im Rechtsstaat auch die Rechte des Täters waren sollte. Aber in speziellen Situationen wie dieser kann ich das nachvollziehen.

                    Andererseits muß ich mit dem Kopf schütteln was man so über die Polizei in (speziell)Köln mitbekommt. Da gab es schon heftige Mißhandlungen einschließlich Todesfälle. Ging u.a. auf die Kappe vom SEK.

                    Einmal wurde ein Mann tot geschlagen weil er sich irgendwie alkoholisiert der Festnahme wiedersetzte. Dann wurde ein älterer Mann grundlos aus dem Auto gezogen und vom SEK zum Invaliden geprügelt.

                    Sowas ist für mich sehr bedenklich!

                    Vor allem weil dann noch die Verfahren eingestellt wurden weil die Beamten sich an nichts erinnern konnte.

                    Kürzlich ist ein Italiener irgendwo in Deutschland(sah ich im Fernsehen) von Polizeibeamten in seiner Zelle erstickt worden.

                    Solche Fälle finde ich übel und nicht eine "Androhung von Folter" um ein Menschenleben zu schützen. Besonders wenn die Verantwortlichen nicht bestraft, oder wenn überhaupt, einfach versetzt werden.

                    Kommentar


                      #40
                      selbst wenn der Beamte verurteilt wird er wird seine Strafe mit dem Wissen absitzen dass er versucht hat das Leben ienes Kindes zu retten und ich denke dass man dann seine Strafe gern absitzt

                      Kommentar


                        #41
                        Der Beamte hat eine Geldstrafe ohne Bewährung bekommen. Mehr nicht!

                        Kommentar


                          #42
                          Zitat von Skymarshall
                          Naja, die Strafen halten sich in Grenzen und tun ihm wohl nicht weh.
                          Das war ja wahrscheinlich auch die Intention des Gerichts: Wir können Deine Vorgehensweise nicht billigen, sie ist aber nachvollziehbar.

                          Tatsache ist aber eben, und darauf bezog ich mich, daß das Gericht nicht von einer Verurteilung abgesehen hat und die Sache eben nicht mit der Kluft zwischen angeblicher Theorie (= Gesetzestext) und Praxis (= tatsächliche Handlungen der Polizeit) zu erklären ist.
                          Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
                          -Peter Ustinov

                          Kommentar


                            #43
                            Zitat von Sandswind
                            Daschner wurde verurteilt, wie auch einer der Beamten, die ihn unterstützt haben. So gesehen ist das eben keine Theorie, denn dann wäre das unter den Tisch gekehrt worden.
                            nicht wenn die öffentlichkeit so involviert ist. irgendwo gibt es eine grenze des deckbaren bereiches.

                            aber ich denke nicht, das die beamten die geldstrafe selbst bezahlen müssen.
                            das steht nur in der öffentlichkeit, damit man einen buhmann hat. euer rechtssystem sollte nach aussen hin unfehlbar sein.

                            so gesehen praxisverhalten.. unsereins wäre sicher mit einer haftstrafe verurteilt worden, wenn wir jemand foltern.
                            "Und er bürdete dem Buckel des weissen Wales, die Summe der Wut und des Hasses der ganzen Menschheit auf. Wäre sein Leib eine Kanone, so hätte er sein Herz auf ihn geschossen."

                            Kommentar


                              #44
                              Zitat von chief1984
                              aber ich denke nicht, das die beamten die geldstrafe selbst bezahlen müssen.
                              das steht nur in der öffentlichkeit, damit man einen buhmann hat. euer rechtssystem sollte nach aussen hin unfehlbar sein.
                              Das denke ich eher weniger, das grenzt ja schon wieder an irgendwelche Verschwörungstheorien. Wer sollte denn auch die Strafe bezahlen? Ganz abgesehen davon: Unser Rechtssystem wirkt ja in den Augen der Mehrheit in diesem Punkt sehr fehlerhaft, denn die meisten Bürger haben (wie man auch hier sehen kann) Verständnis für die Polizisten geäußert.

                              Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, wurden die Beamten lediglich mit Strafvorbehalt verwarnt, die Geldstrafe wurde also sowieso gar nicht eingetrieben.
                              Zuletzt geändert von Sandswind; 07.05.2006, 13:22.
                              Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
                              -Peter Ustinov

                              Kommentar


                                #45
                                Zitat von Sandswind
                                Unser Rechtssystem wirkt ja in den Augen der Mehrheit in diesem Punkt sehr fehlerhaft, denn die meisten Bürger haben (wie man auch hier sehen kann) Verständnis für die Polizisten geäußert.
                                finde ich nicht so, wo soll man den die grenze ziehen ob folter erlaubt ist oder nicht. da fände ich die lösung mit meiner "verschwörungstheorie" IMO ganz gut.

                                und außerdem, nicht wer soll die strafe zahlen? ich sage NIEMAND zahlt die strafe. die existiert in meinen augen nur auf papier für die öffentlichkeit.
                                "Und er bürdete dem Buckel des weissen Wales, die Summe der Wut und des Hasses der ganzen Menschheit auf. Wäre sein Leib eine Kanone, so hätte er sein Herz auf ihn geschossen."

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X