Zitat von picard2893
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Das ist in Deutschland alles nicht so einfach und wohl ganz bewusst noch nicht gesetzliche geregelt worden.
Was es eben gibt ist der V-Fall (Verteidigungsfall) was einhergeht mit dem bestehen eines Kriegszustandes.
Was aber die Ausrufung des V-Falls rechtfertigt ist unklar. Im Normalfall wird er vom Bundestag und dem Bundesrat bzw. vom gemeinsamen Ausschuss beschlossen.
Ist aber ein Angriff bereits im Gange und sind die zuständigen Organe nicht in der Lage rechtzeitig zu handeln (was bei einer Terrorattacke ala 11.09 sehr wahrscheinlich) ist gilt der V-Fall aber ab dem Beginn des Angriffs als beschlossen. Das ist die fiktive Feststellung nach Art. 115a Abs. 4 GG.
Es ist aber halt umstritten inwieweit eine Terrorattacke als ein Angriff auf das Bundesgebiet mit Waffengewalt angesehen werden kann.
Das müsste man mal genauer Regeln.
Und was dann gilt ist das Kriegsvölkerrecht (+ die ergänzenden Vollmachten des GG). Aber das gilt nur dann. Der Verteidigungsfall muss festgestellt werden, bzw. die feindliche Aktion muss als Angriff mit Waffengewalt auf das Bundesgebiet angesehen werden um das fiktive Bestehen des V-Falls annehmen zu können.
Und dann kann man im Rahmen des Völkerrechts abseits der Garantien des GGs und anderer Deutscher Gesetze so ziemlich schalten und walten wie man will.
Zitat von picard2893
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Man hätte ja schon das Problem, das bei der Annahme des bestehen des V-Falls nicht der Verteidigungsminister sonder der Bundeskanzler den Einsatzbefehl geben müsste. Allerdings kann man das wohl durch vorab beschlossene Regelungen klären.
Zitat von picard2893
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Und wenn man schießt schreien alle das man geschossen hat.
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