Benedikt XVI. hat einen neuen Erlass herausgebracht, nach dem bei Priesterkandidaten zwischen Anwärtern mit homosexuellen Tendenzen und praktizierenden Homosexuellen unterschieden werden soll. Wer seine Homosexualität frei auslebt, oder innerhalb der letzten 3 Jahren ausgelebt hat (sprich: wer Verkehr hatte) oder sich öffentlich zu seiner Homosexualität bekennt ohne sie zu praktizieren darf nicht zur Priesterweihe zugelassen werden.
Dagegen darf ein Priester, der homosexuelle Tendenzen aufweist, diese aber nicht auslebt sehr wohl geweiht werden. Seine Tendenzen sind dann einfach als persönliche Prüfung Gottes für diesen Kandidaten anzusehen.
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Dagegen darf ein Priester, der homosexuelle Tendenzen aufweist, diese aber nicht auslebt sehr wohl geweiht werden. Seine Tendenzen sind dann einfach als persönliche Prüfung Gottes für diesen Kandidaten anzusehen.
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