Am 07.11. findet in Halberstadt ein Prozess gegen einen Flüchtling statt. Ihm wird vorgeworfen gegen die sog. Residenzpflicht verstoßen zu haben.
- Kurzfassung -
Für die sofortige Aufhebung der Residenzpflicht sowie jeglicher Aufenthaltsbeschränkungen für Flüchtlinge
Amtsgericht Halberstadt, Wagnerstraße (ca. 5 Minuten vom Bahnhof)
Termin 07.11.05
ab 11 Uhr
Im Amtsgericht Halberstadt soll am 7.11.05 ein Mensch angeklagt werden, der angeblich gegen die sogenannte Residenzpflicht verstoßen haben soll. Ein Mensch fährt von Halberstadt nach Aschersleben. Dort will er vielleicht einkaufen, eine Freundin besuchen oder einfach nur spazierengehen. Nichts besonderes, nichts außergewöhnliches könnte mensch glauben, würde es sich hier um Menschen handeln, der die Staatsbürgerschaft der BRD besitzt. Anders
wenn dieser Mensch ein Flüchtling ist.
In den vielfältigen Sondergesetzen, mit denen die Flüchtlinge zu sicherheits -und ordnungspolitischen Verwaltungsakten gemacht wurden, spielt die sogenannte Residenzpflicht eine besondere Rolle. Das Residenzpflichtgesetz ist ein Gesetz, das nur für die Flüchtlinge in der
BRD gilt, die sich noch in ihrem Asylverfahren befinden. In Europa ist es einmalig. Es besagt, daß sich die Flüchtlinge nur in dem Landkreis, in dem sich ihre zuständige Ausländerbehörde befindet, aufhalten dürfen. Es gilt seit 1982.
Für Flüchtlinge deren Asylantrag abgelehnt wurden, die jedoch eine Duldung haben, gelten ebenfalls Aufenthaltsbeschränkungen auf anderen rechtlichen Grundlagen. Allerdings beruhen diese auf den gleichen Grundgedanken: Den betroffenen Ausländern soll vor Augen gestellt werden, daß sie kein richtiges Aufenthaltsrecht in Deutschland haben. Außerdem soll "eine ihre spätere Entfernung aus dem Bundesgebiet möglicherweise hindernde soziale Integration vermieden werden," wie es dazu in einer höchstrichterlichen Entscheidung heißt. Es geht auch um die Abschreckung anderer Flüchtlinge.
Zum Verlassen des Landkreises bzw. des Ortes, der dem Flüchtling zugewiesen wurde, muß eine Reiseerlaubnis von der Ausländerbehörde beantragt werden, auch wenn es sich nur um 5 Meter handelt. Für die Erteilung der Reiseerlaubnis gibt es keine nachvollziehbaren Regeln, deshalb
ist den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der sogenannten Ausländerbehörden, die in der Regel im Ordnungsamt integriert sind, jede Form von Willkür möglich.
Im konkreten Fall geht es, rechtlich vor allem um die Frage, ob außer dem jüngsten Verstoß gegen die Aufenthaltsbeschränkung, der nicht zu bestreiten ist, dem Menschen auch ein Verstoß im letzten November zur Last gelegt werden kann. Erst der zweite Verstoß kann als Straftat geahndet werden; sonst ist es nur eine Ordnungswidrigkeit. Im November wurde er aber lediglich im Bahnhof Halberstadt beim Besteigen eines Zuges angetroffen. Als Zeugin der Anklage wird, wie kann es anders sein, eine Beamtin der Ausländerbehörde auftreten.
Wir fordern die sofortige Einstellung des Verfahrens !
Wir fordern die sofortige Abschaffung der Residenzpflicht !
Erscheint zahlreich zum Prozeß !
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Ich habe mir einfach mal die Frechheit erlaubt, diesen Aufruf hier reinzustellen.
Eure Meinung?
- Kurzfassung -
Für die sofortige Aufhebung der Residenzpflicht sowie jeglicher Aufenthaltsbeschränkungen für Flüchtlinge
Amtsgericht Halberstadt, Wagnerstraße (ca. 5 Minuten vom Bahnhof)
Termin 07.11.05
ab 11 Uhr
Im Amtsgericht Halberstadt soll am 7.11.05 ein Mensch angeklagt werden, der angeblich gegen die sogenannte Residenzpflicht verstoßen haben soll. Ein Mensch fährt von Halberstadt nach Aschersleben. Dort will er vielleicht einkaufen, eine Freundin besuchen oder einfach nur spazierengehen. Nichts besonderes, nichts außergewöhnliches könnte mensch glauben, würde es sich hier um Menschen handeln, der die Staatsbürgerschaft der BRD besitzt. Anders
wenn dieser Mensch ein Flüchtling ist.
In den vielfältigen Sondergesetzen, mit denen die Flüchtlinge zu sicherheits -und ordnungspolitischen Verwaltungsakten gemacht wurden, spielt die sogenannte Residenzpflicht eine besondere Rolle. Das Residenzpflichtgesetz ist ein Gesetz, das nur für die Flüchtlinge in der
BRD gilt, die sich noch in ihrem Asylverfahren befinden. In Europa ist es einmalig. Es besagt, daß sich die Flüchtlinge nur in dem Landkreis, in dem sich ihre zuständige Ausländerbehörde befindet, aufhalten dürfen. Es gilt seit 1982.
Für Flüchtlinge deren Asylantrag abgelehnt wurden, die jedoch eine Duldung haben, gelten ebenfalls Aufenthaltsbeschränkungen auf anderen rechtlichen Grundlagen. Allerdings beruhen diese auf den gleichen Grundgedanken: Den betroffenen Ausländern soll vor Augen gestellt werden, daß sie kein richtiges Aufenthaltsrecht in Deutschland haben. Außerdem soll "eine ihre spätere Entfernung aus dem Bundesgebiet möglicherweise hindernde soziale Integration vermieden werden," wie es dazu in einer höchstrichterlichen Entscheidung heißt. Es geht auch um die Abschreckung anderer Flüchtlinge.
Zum Verlassen des Landkreises bzw. des Ortes, der dem Flüchtling zugewiesen wurde, muß eine Reiseerlaubnis von der Ausländerbehörde beantragt werden, auch wenn es sich nur um 5 Meter handelt. Für die Erteilung der Reiseerlaubnis gibt es keine nachvollziehbaren Regeln, deshalb
ist den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der sogenannten Ausländerbehörden, die in der Regel im Ordnungsamt integriert sind, jede Form von Willkür möglich.
Im konkreten Fall geht es, rechtlich vor allem um die Frage, ob außer dem jüngsten Verstoß gegen die Aufenthaltsbeschränkung, der nicht zu bestreiten ist, dem Menschen auch ein Verstoß im letzten November zur Last gelegt werden kann. Erst der zweite Verstoß kann als Straftat geahndet werden; sonst ist es nur eine Ordnungswidrigkeit. Im November wurde er aber lediglich im Bahnhof Halberstadt beim Besteigen eines Zuges angetroffen. Als Zeugin der Anklage wird, wie kann es anders sein, eine Beamtin der Ausländerbehörde auftreten.
Wir fordern die sofortige Einstellung des Verfahrens !
Wir fordern die sofortige Abschaffung der Residenzpflicht !
Erscheint zahlreich zum Prozeß !
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Ich habe mir einfach mal die Frechheit erlaubt, diesen Aufruf hier reinzustellen.
Eure Meinung?
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