Bei einer Klassenfahrt legte ein Schüler Musik des umstrittenen HipHop-Labels "Aggro Berlin" auf. Die Texte der Rüpel-Rapper fand ein Lehrer sexistisch und rassistisch. Er zog die CD ein, der 14-Jährige erhielt einen Verweis - zu Unrecht, wie Berliner Richter entschieden.
Auf ihrem Zimmer hatten mehrere Schüler der Flatow-Oberschule in Berlin-Köpenick die "Aggro"-Songs bei der Klassenfahrt gehört. Der Lehrer nahm die CD wegen der seiner Ansicht nach rassistischen und sexistischen Texte und fand im Zimmer auch eine CD der rechtsextremen Band "Landser". Später erteilte die Klassenkonferenz einem 14-jährigen Schüler einen schriftlichen Verweis; außerdem sollte er im Musikunterricht einen Vortrag über HipHop und die ideologische Seite der Texte halten.
Gegen den Verweis wehrte sich der Schüler vor dem Berliner Verwaltungsgericht. Und bekam Recht. Zwar hatte sich auch die Senatsverwaltung für Bildung hinter den Verweis gestellt und beurteilte die "Aggro"-Texte ebenfalls als pornografisch, sexistisch, drogenverharmlosend, gewaltverherrlichend und frauenverachtend. Das Gericht aber fand das Verhalten des Schülers nicht ausreichend für einen schriftlichen Verweis.
Zum Zeitpunkt der Klassenfahrt sei die CD, die der Schüler auf der Fahrt aufgelegt hatte, noch frei im Handel erhältlich gewesen. Außerdem könne der Schüler nicht gewusst haben, dass er gegen eine Regel verstoße, denn ein Verbot von Musik des Labels habe an der Schule damals noch nicht existiert, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Schule müsse konkret begründen, inwiefern die Unterrichts- und Erziehungsarbeit beeinträchtigt werde. Andernfalls sei die Ordnungsmaßnahme nicht gerechtfertigt (Aktenzeichen VG 3 A 152.03).
Das "Aggro"-Label hat unter anderem die deutschen Rapper Sido (Kürzel für "Superintelligentes Drogenopfer"), Bushido und Fler unter Vertrag. Inzwischen hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zwei "Aggro"-Sampler und eine Bushido-CD auf den Index gesetzt; sie dürfen nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Die Rapper verletzten in hohem Maße die Würde der Frau und zeichneten ein menschenverachtendes Bild, so die Prüfstelle.
Auf ihrem Zimmer hatten mehrere Schüler der Flatow-Oberschule in Berlin-Köpenick die "Aggro"-Songs bei der Klassenfahrt gehört. Der Lehrer nahm die CD wegen der seiner Ansicht nach rassistischen und sexistischen Texte und fand im Zimmer auch eine CD der rechtsextremen Band "Landser". Später erteilte die Klassenkonferenz einem 14-jährigen Schüler einen schriftlichen Verweis; außerdem sollte er im Musikunterricht einen Vortrag über HipHop und die ideologische Seite der Texte halten.
Gegen den Verweis wehrte sich der Schüler vor dem Berliner Verwaltungsgericht. Und bekam Recht. Zwar hatte sich auch die Senatsverwaltung für Bildung hinter den Verweis gestellt und beurteilte die "Aggro"-Texte ebenfalls als pornografisch, sexistisch, drogenverharmlosend, gewaltverherrlichend und frauenverachtend. Das Gericht aber fand das Verhalten des Schülers nicht ausreichend für einen schriftlichen Verweis.
Zum Zeitpunkt der Klassenfahrt sei die CD, die der Schüler auf der Fahrt aufgelegt hatte, noch frei im Handel erhältlich gewesen. Außerdem könne der Schüler nicht gewusst haben, dass er gegen eine Regel verstoße, denn ein Verbot von Musik des Labels habe an der Schule damals noch nicht existiert, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Schule müsse konkret begründen, inwiefern die Unterrichts- und Erziehungsarbeit beeinträchtigt werde. Andernfalls sei die Ordnungsmaßnahme nicht gerechtfertigt (Aktenzeichen VG 3 A 152.03).
Das "Aggro"-Label hat unter anderem die deutschen Rapper Sido (Kürzel für "Superintelligentes Drogenopfer"), Bushido und Fler unter Vertrag. Inzwischen hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zwei "Aggro"-Sampler und eine Bushido-CD auf den Index gesetzt; sie dürfen nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Die Rapper verletzten in hohem Maße die Würde der Frau und zeichneten ein menschenverachtendes Bild, so die Prüfstelle.
Das Urteil finde ich auch gerecht. Der Schüler wußte das ja eben nicht und es bestand keine eindeutige Regel. Außerdem ist er erst 14. Da denkt man gar nicht so über die Texte nach.
Darüber hinaus gehen mir diese Typen wie Bushido & Co auf die Nerven und begrüße es das die Cd´s auf den Index gekommen sind.
Nichts gegen Hip-Hop. Aber solche Typen kann ich nicht ab.
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