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    Bafäg/Wohngeld

    Hi

    Soweit ich weiss (laut einem Onlinebafögrechner) steht mir kein Bafög zu, weil meine eltern wohl mehr verdienen als der Grenzwert, und ich zuhause wohne.
    Nun hab ich mal gehört, das man automatisch(also wenn man es beantragt) wohngeld bekommt, wenn man eine eigene Wohnung hat.
    Ist da was dran?
    Würde ich nun Wohngeld bekommen wenn ich in meiner eigenen Wohnung wohnen würde, obwohl ich momentan, bei meinen Eltern wohnend, kein Anspruch auf Bafög hab?
    "Wissenschaft ist die einzige Wahrheit, die reinste Wahrheit"

    #2
    Nun also bei mir ist es so, das ich fürs nächste Semester angebe bei meinem Bafög-Antrag, dass ich eine eigene Wohnung habe und den Mietvertrag nachreiche.
    Bei mir ist es so, das ich deutlich mehr Bafög kriege, wenn ich alleine wohne. Im Moment kriege ich nur 6,50 Euro und wohne bei den Eltern.

    Kann mir also gut vorstellen, das du auch was bekommst, würds einfach mal auf nen Versuch drauf ankommen lassen.
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      #3
      geht das denn nur ab dem nächsten semester? Also wenn man seinen Status ändern will.
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        #4
        Zitat von FirstBorg


        Würde ich nun Wohngeld bekommen wenn ich in meiner eigenen Wohnung wohnen würde, obwohl ich momentan, bei meinen Eltern wohnend, kein Anspruch auf Bafög hab?
        Also soweit ich weiß, bekommt man nur Wohngeld bzw. die KDU, wenn man deutlich BaFög berechtigt ist, bzw. wenn deine Eltern dir keine Wohnung finanzieren können, bzw. du Hilfe zum Lebensuntehalt bekommst ("Sozialhilfe").

        @Mods
        passt besser zu mir ins Off, oder?
        Möp!

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          #5
          Nun, Bafög ist nicht meine Stärke , aber AFAIK ist es so , dass man, wenn kein Anspruch auf BaFöG besteht, Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) beantragen kann und dort auch Anspruch hat.

          Da würden dann Kosten der Unterkunft in angemessener Höhe übernommen und zusätzlich würdest du 345 e Regelleistung bekommen.
          “Are these things really better than the things I already have? Or am I just trained to be dissatisfied with what I have now?”― Chuck Palahniuk, Lullaby
          They have nothing in their whole imperial arsenal that can break the spirit of one Irishman who doesn't want to be broken - Bobby Sands
          Christianity makes everyone have this mentality that escapism is a bad thing. You know "Don't run away from the real world - deal with it." Why ? Why should you have to suffer? - Marilyn Manson

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            #6
            Man kriegt dann quasi Arbeitslosengeld als Student?
            "Wissenschaft ist die einzige Wahrheit, die reinste Wahrheit"

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              #7
              Man kriegt dann quasi Arbeitslosengeld als Student?
              Ja, das ist grundsätzlich möglich.
              Ich habe schon von einige Studenten bei uns gehört, die Arbeitslosengeld II bekommen.
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                #8
                Also, Wohngeld kriegen Studenten nicht:
                § 41 Absatz 3 Wohngeldgesetz:
                "Auf Haushalte, zu denen ausschließlich Familienmitglieder rechnen, denen Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder dem § 59 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch dem Grunde nach zustehen oder im Falle eines Antrages dem Grunde nach zustehen würden, ist dieses Gesetz nicht anzuwenden. Das gilt auch, wenn dem Grunde nach förderungsberechtigte Familienmitglieder der Höhe nach keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben.
                Soll heißen: Da man als Student grundsätzlich Bafög-berechtigt ist, gilt das Wohngeldgesetz nicht - selbt wenn man dann aufgrund eines zu hohen Einkommens der Eltern tatsächlich gar kein Bafög bekommt.
                Das gleiche gilt grundsätzlich auch für SGB XII Leistungen (ALG II):
                § 22 SGB XII Sonderregelungen für Auszubildende

                (1) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt. In besonderen Härtefällen kann Hilfe zum Lebensunterhalt als Beihilfe oder als Darlehen geleistet werden.
                Geld gibts also nur "in besonderen Härtefällen" - das wäre z.B. dann wenn die Eltern zu viel verdienen, ergo jmd. kein Bafög bekommt, diese lieben Eltern tatsächlich aber nichts zahlen wollen. In solcheln Fällen kann man dieses Geld zwar einklagen, aber da sowas ja eine Weile dauert kann es für diese Zeit Alg geben. Zudem gibt es natürlich diverse Sonderfälle.

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