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    Rechtsfrage?

    Hallo,
    ich hab mir heute mal wieder seid langem ne PC Zeitschrift reingezogen. In der heist es - dass das besitzen von Mitschnitten aus dem TV rechtlich ok ist. Dann könnte man sich ja theoretisch die ENT Folgen auf deutsch oder english oder so sich ausm Internet ziehen? Nun meine 2. Frage - ist eigentlich das besitzen von Filesharingprogrammen strafbar? Eignetlich doch auch nicht - oder? Wenn es schon auf den Beilage CDs der PC zeitschriften ist...
    STeht das neue Urheberrechtsgesetz irgenwo im Interent? Allein Als webmaster interessiert es mich mal - was man so für neue Rechte & Pflichten hat. Ich hab rumgegoggelt - da hab ich aber nur Beiträge über das Gesetz gefunden.

    Danke
    MfG
    Steini
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    Gesehen und infiziert bei Soran :D

    #2
    Bei Filmen ist es so das das runterladen von den Versionen die im FreeTV liefen erlaubt ist, ist halt wie ne Videoaufnahme.
    Das Besitzen der Programme ist legal, aber man darf halt nur legale Dinge runterladen, wie z.B. Fernsehmitschnitte.

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      #3
      also drüfte ich mir Enterprisefolgen die auf UPN oder Sat1 laufen theroretisch so runterladen. Legal.
      Weil ich leider viele Folgen im Deutschen TV verpasst hab und leider kein UPN empfange da ich mir gerne die Englischen Folgen reinziehen will da sich Sat 1 eh nich auskäst. hmm...na das ist ja mal ne Positive Nachicht.
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        #4
        Mit englischen Folgen könnte das wieder ein bißchen problematischer werden. Aber was in D im FreeTV lief ist legal.

        Kommentar


          #5
          Zum Thema Urheberrecht würde ich es an deiner Stelle mal beim Bundesministerium der Justiz
          versuchen.
          Dort könntest du IMO am ehesten den Gesetzestext finden.


          Welche Quellen kann man den nutzen um solche schon gesendeten Folgen zu
          downloaden??
          ----------------------------
          Edit: Oder für Suchfaule ->> hier <<-
          "Captain, es gibt eine grundlegende und sehr wertvolle Aussage in der Wissenschaft,
          sie ist ein Zeichen von Weißheit und lautet:
          Ich weiß es nicht." (Data)

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            #6
            Ich bin zwar kein Jurist, aber Medienrecht und vor allem das Urheberrechtsgesetz (UrhG) gehörte zu meiner Berufsausbildung und bin somit mit der Rechtsgrundlage vertraut. Daher kann ich zu dem Thema folgendes sagen:

            Das Herunterladen oder Benutzen von Filesharing-Programmen ist nur dann legal, wenn es sich eindeutig um legale Software handelt, die offiziell vertrieben werden darf. Wenn solche Programme einer Magazin-CD beigelegt sind, dann handelt es sich in der Regel auch um Freeware. Allerdings dürfen auch nur ausschließlich legale Dateien via Filesharing transferiert werden. Alles andere ist illegal.

            Zum Thema Filmmitschnitte, Filmdownload und ähnliches:
            Grundsätzlich nein. Es ist illegal. Es dürfen weder Filme, Episoden noch sonstige TV-Mitschnitte angeboten, geschweige denn heruntergeladen werden.
            Es ist nur dann legal, wenn das entsprechende Download-Portal vom Lizenz- bzw. Rechtsinhaber bzw. Urheber zum Vertrieb entsprechenden Materials autorisiert ist und der Kunde entsprechen ein Entgeld für das Herunterladen entrichtet (gemäß den Vereinbarungen zwischen dem Portal/der Website und dem Rechtsinhaber).

            TV-Aufnahmen unterliegen neben dem Urheberrechtsgesetz den Rechten des Urhebers selbst (bei z.B. "Star Trek" Paramount Pictures bzw. Viacom) und dem Sender, der sie ausgestrahlt hat (z.B. SAT.1). Wird eine Episode oder ein Film aus dem laufenden Programm aufgenommen, wird bezüglich der Gesetzdefinition eine Raubkopie erstellt - die jedoch unter Voraussetzung der ausschließlichen privaten Nutzung legal ist. Mit dem Aufnehmen einer Sendung hat der Aufnehmende jedoch weder ein Verleih-, noch ein Miet- oder Verkaufsrechts und ist somit rechtswidrig, sollte gegen eines dieser Punkte verstoßen werden.

            Das Mitschneiden von Live-Konzerten (direkt vor Ort, also auf dem Konzert) und Kinofilmen (ebenfalls direkt vor Ort, also im Kino) usw. ist grundsätzlich verboten; letzteres seit dem 13.09.2003 durch die neue Auflage des UrhG's.

            TV-Mitschnitte dürfen nur dann legal an Dritte weitergegeben oder im Internet zum Download angeboten werden, wenn der Urheber oder Rechtsinhaber beides ausdrücklich gestattet. Ansonsten gilt u.a. §16 UrhG (Vervielfältigungsrecht) und §12 UrhG (Veröffentlichungsrecht).


            Mein Tipp für alle, die sich mit dem Urheberrecht beschäftigen möchten:
            Am Institut für Urheber- und Medienrecht sind genauere Informationen zum deutschen Medienrecht verfügbar. Unter Punkt 1 auf der gelinkten Seite gibts die aktuelle Fassung des UrhG's.
            Zuletzt geändert von AKB; 11.08.2004, 12:35.

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              #7
              hm...also wenn das so ist werd ich da lieber die Finger von lassen. Danke Adm. K.Breit fürs Licht-ins-Dunkel bringen. Ich hab mir das Gesetz nämlich durch gelesen und fast nur Bahnhof und Bratkartoffeln verstsanden.

              Also dann...weiter auf Sat1 warten

              ByE
              Steini
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