AIDS Tesbringen keine 100%ige Wahrscheinlichkeit. es kann also sein, dass du fälschlicherweise Positiv getestet wurdest. Hast du mal einen neuen test seither gemacht?
Wenn du dennoch positiv sein solltest, tut mir dies 1. leid für dich und 2. muss dies kein Untergang sein. dass du dich dennoch gut fühlst, kann das bedeuten, dass die Krankheit entweder noch nicht ausgebrochen ist, weil die Inkubatiuonszeit bis zu 10 Jahre betragen kann, sie nie ausbricht, weil du immun bist (Dir fehlt durch einen Gen"defekt" das 2. Rezeptormerkmal auf deinen CD4 (T) Helferzellen), oder du leidest am HIV Typ 2, der vom Krankheitsverlauf weniger drastisch ist.
Wie du dich angesteckt hast, kann ich dir auch nicht genau sagen. Es kann sein, dass du dich irgendwo verletzt hast und so die Viren in deinen Körper kamen, oder dass dich ein Arzt unsauber behandelt hat.
P.S.: Es ist eine Unverschämtheit, dass du deshalb nicht eingestellt wurdest. Das ist eigentlich sogar gesetzeswidrig, da AIDS nicht zu den meldepflichtigen Krankheiten gehört und es somit deinen potentiellen Arbeitgeber überhaupt nicht angeht. Er hätte dich gar nicht darauf untersuchen lassen dürfen und du hättest nicht einwilligen müssen.
Bundesseuchengesetz
Du kannst also gegen den Arzt Anzeige erstatten wegen Verstoßes gegen die Schweigepflicht.
Wenn du dennoch positiv sein solltest, tut mir dies 1. leid für dich und 2. muss dies kein Untergang sein. dass du dich dennoch gut fühlst, kann das bedeuten, dass die Krankheit entweder noch nicht ausgebrochen ist, weil die Inkubatiuonszeit bis zu 10 Jahre betragen kann, sie nie ausbricht, weil du immun bist (Dir fehlt durch einen Gen"defekt" das 2. Rezeptormerkmal auf deinen CD4 (T) Helferzellen), oder du leidest am HIV Typ 2, der vom Krankheitsverlauf weniger drastisch ist.
Wie du dich angesteckt hast, kann ich dir auch nicht genau sagen. Es kann sein, dass du dich irgendwo verletzt hast und so die Viren in deinen Körper kamen, oder dass dich ein Arzt unsauber behandelt hat.
P.S.: Es ist eine Unverschämtheit, dass du deshalb nicht eingestellt wurdest. Das ist eigentlich sogar gesetzeswidrig, da AIDS nicht zu den meldepflichtigen Krankheiten gehört und es somit deinen potentiellen Arbeitgeber überhaupt nicht angeht. Er hätte dich gar nicht darauf untersuchen lassen dürfen und du hättest nicht einwilligen müssen.
Bundesseuchengesetz
Du kannst also gegen den Arzt Anzeige erstatten wegen Verstoßes gegen die Schweigepflicht.
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