@Metathron/ Mr.D.: eMails sind draußen!
Allgemein läßt sich sagen, daß eine Verweigerung im Grunde immer angenomme wird, wenn man sich nur ein Minimum an Mühe gibt. Der Bund braucht nämlich die ganzen Leute überhaupt nicht - könnte man nicht verweigern, würde der Wehrdienst ganz schnell wegen mangelnder Wehrgerechtigkeit zusammenbrechen...
Und ach ja, der Vollständigkeit halber vielleicht noch die offizielle antragsformulierung:
Allgemein läßt sich sagen, daß eine Verweigerung im Grunde immer angenomme wird, wenn man sich nur ein Minimum an Mühe gibt. Der Bund braucht nämlich die ganzen Leute überhaupt nicht - könnte man nicht verweigern, würde der Wehrdienst ganz schnell wegen mangelnder Wehrgerechtigkeit zusammenbrechen...
Und ach ja, der Vollständigkeit halber vielleicht noch die offizielle antragsformulierung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich den Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen unter Berufung auf Artikel 4 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes.
Dem Antrag ist beigefügt:
- ausführlicher Lebenslauf
- die persönliche Darlegung meiner Gewissensgründe
- polizeiliches Führungszeugnis
hiermit stelle ich den Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen unter Berufung auf Artikel 4 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes.
Dem Antrag ist beigefügt:
- ausführlicher Lebenslauf
- die persönliche Darlegung meiner Gewissensgründe
- polizeiliches Führungszeugnis
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