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    #91
    Das ist korrekt endar.

    Den 175er gibt es in der Tat noch.

    Bis jetzt wurde immer so argumentiert, daß der Schutz des Jungendlichen im Vordergrund steht. Den Hintergrund dieser Argumentation dürfte wohl eine (zum Teil) beachtliche Anzahl an Vergewaltigungen liefern.

    Und tatsächlich geht es *nur* um den Schutz. Der Jugendliche hat vor Gericht bessere Chancen.

    Ich bin auch gegen diesen Paragraphen. Vergewaltigung ist ohnehin strafbar - auch bei Homosexuellen. Damit will sich die österreichische Regierung an den eigenen Haaren aus dem Sumpf ziehen. Leider auf Kosten der Homosexuellen.

    Ok, das war ein gutes Beispiel endar. Hm, dagegen *kann* man nicht argumentieren.

    Liebe Grüße, Gene
    Live well. It is the greatest revenge.

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      #92
      Es wurde letztes Jahr noch ein 20jähriger, der was mit einem 17jährigen hatte, verurteilt. Zu was, weiss ich nicht mehr.
      Ich finde das höchst unglaublich.

      Und zu der Argumentation bleibt mir nichts zu sagen, als nur mit dem Kopf zu schütteln.
      Es sind in erster Linie Vorurteile, die ein solches Gesetz überhaupt erst möglich machen.
      Die abstruse Idee, dass Homosexualität "anverführbar" sei, die einfache Weigerung, Schwule vor dem Gesetz gleichzustellen, damit man immer sagen kann: Ja, sie sind pervers, gibt ja sogar was im Strafgesetzbuch. Denn wenn eine Angleichung stattfinden würde, hätte man ja die Homosexualität nicht mehr im StGB und das wäre ja schrecklich.

      Natürlich gibt es auch sonst genügend Gesetze, die vor Vergewaltigung schützen und Gewalt sollte ohnehin nicht geschlechtspezifisch sanktioniert werden, aber die Schwulen Österreichs werden wohl noch etwas warten müssen.

      endar
      Republicans hate ducklings!

      Kommentar


        #93
        Original geschrieben von endar
        .........
        Natürlich gibt es auch sonst genügend Gesetze, die vor Vergewaltigung schützen und Gewalt sollte ohnehin nicht geschlechtspezifisch sanktioniert werden, aber die Schwulen Österreichs werden wohl noch etwas warten müsse
        korrekt, dies ist ungerecht,

        z.B.: Vergewaltigung an Frauen wird weniger streng bestraft als ein Eigentumsdelikt,

        aber mit dem 175er wird der "Jugendliche" geschützt....

        llap
        t´bel

        Kommentar


          #94
          Original geschrieben von t´bel


          aber mit dem 175er wird der "Jugendliche" geschützt....
          Richtig, es ist aber paradox daß ein 17-jähriger einerseits mit seiner 25-jährigen Freundin schlafen darf, nicht aber mit seinem 25-jährigen Freund. Hier nimmt sich der Staat leider unverschämterweise heraus, die sexuelle Mündigkeit eines Jugendlichen anzuzweifeln.

          Liebe Grüße, Gene
          Live well. It is the greatest revenge.

          Kommentar


            #95
            Original geschrieben von Gene


            Richtig, es ist aber paradox daß ein 17-jähriger einerseits mit seiner 25-jährigen Freundin schlafen darf, nicht aber mit seinem 25-jährigen Freund. Hier nimmt sich der Staat leider unverschämterweise heraus, die sexuelle Mündigkeit eines Jugendlichen anzuzweifeln.

            Liebe Grüße, Gene
            präzise,
            und
            genauso paradox ist es, dass in Zeiten großer Jugendarbeitslosigkeit bereits 16-jährige zum Militärdienst gehen konnten,

            ich weiß, dass Militärdienst mehr ist, aber es wird dort auch professionell töten gelehrt,

            d.h ein 16jähriger darf "töten lernen" , aber nicht entscheiden wie er seine Beziehungen lebt...


            llap
            t´bel

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              #96
              Auch wenn es wenig zum Thema beisteuert, geht es glaub ich weniger darum, dass ein 17 Jähriger mit 'ner 25 Jährigen schläft sondern vielmehr darum, das kein 25 Jähriger mit 'ner 16 oder 17 Jährigen Pennt.
              Aber das mit der Verallgemeinigerung zu diesem Thema ist einfach blöd, weil es genug Jungens und Mädels gibt die mit "Minderjährigen" ein Verhältnis haben und es keinem Stört (ist ja in den meissten Fällen auch "harmlos"), drumm sollte man in diesem Fall keinen Unterschied zwischen Homos und Heteros machen, auch wenn die meisten (mich eingeschlossen) in diesem Fall ersteinmal schlucken müssten.
              Flinx stand fast eine Ewigkeit da, obwohl es in Wirklichkeit höchstens halb so lange dauerte.
              Alan Dean Foster: Flinx

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                #97
                Soweit ich weiss, werden diese Gesetze aber zumindestens in Deutschland schon lange nicht mehr geahndet - auch wenn sie formal weiterbestehen. Ausserdem lassen sich die Reförmchen von Schröder nicht mehr grundlos zurücknehmen. Insofern bin ich relativ sicher, dass Stoiber es erst gar nicht versuchen wird.
                Recht darf nie Unrecht weichen.

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                  #98
                  Den § 175, der eine eigene Schutzaltersgrenze bei männlicher Homosexualität festgeschrieben hat, existiert seit 1993 nicht mehr. Der § 175 war 1871 in das RStGB aufgenommen worden und stellte bis 1969 männliche Homosexualität per se unter Strafe. Unter dem Justizminister Heinemann wurde er 69 reformiert und mit der Änderung der Volljährigkeit 1973 nocheinmal. Im Zuge der deutschen Vereinigung wurde er dann 1993 ganz gestrichen. Dies war eine Forderung der Ost-CDU gewesen.

                  Insofern stimmt das nicht, was du sagst, Narbo. Du hast aber Recht damit, dass der § 175 schon seit langem nicht mehr aktiv angewandt worden war. Ebenfalls gestrichen wurde der § 182, der - man halte sich fest - eine Vergewaltigung an heranwachsenden Mädchen/Frauen dann von einer Strafe ausschloß, wenn der Vergewaltiger die Vergewaltigte heiratet. Auch der wurde gestrichen.

                  Man kann aber am letztgenannten § sehen, wie sehr das Sexualstrafrecht als Mittel der gesellschaftlichen Stabilisierung benutzt wurde.

                  Der neue § 182 hat eine einheitliche Schutzaltersgrenze von 16 Jahren und kommt nur dann zur Anwendung, wenn Geschenke, Abhängigkeitsverhältnisse oder Versprechungen eine Rolle spielen. Die persönliche Reife spielt hier also eine Rolle.

                  gruß, endar
                  Republicans hate ducklings!

                  Kommentar


                    #99
                    Original geschrieben von endar
                    § 182, der - man halte sich fest - eine Vergewaltigung an heranwachsenden Mädchen/Frauen dann von einer Strafe ausschloß, wenn der Vergewaltiger die Vergewaltigte heiratet.
                    Wann wurde der denn erlassen? Und wer denkt sich so etwas aus? Das muss doch, rein vom lesen, noch vor den 40ern gewesen sein - aber das GG trat ja '49 in Kraft.

                    Der Rechtsstaat trägt manchmal komische Blüten...

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                      Das StGB stammt in weiten Teilen noch von 1871.
                      Das ist ja was anderes als das GG.

                      gruß, endar
                      Republicans hate ducklings!

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                        Original geschrieben von endar
                        Den § 175, der eine eigene Schutzaltersgrenze bei männlicher Homosexualität festgeschrieben hat, existiert seit 1993 nicht mehr. Der § 175 war 1871 in das RStGB aufgenommen worden und stellte bis 1969 männliche Homosexualität per se unter Strafe. Unter dem Justizminister Heinemann wurde er 69 reformiert und mit der Änderung der Volljährigkeit 1973 nocheinmal. Im Zuge der deutschen Vereinigung wurde er dann 1993 ganz gestrichen. Dies war eine Forderung der Ost-CDU gewesen.
                        Ich bezog mich eher auf die generelle Schutzgrenze, die es ja auch noch bei Heteros gibt. z.B. kenne ich ein Pärchen, wo er 20 Jahre alt ist und sie 17. Die Eltern von ihr, wollten das dann gerichtlich unterbinden lassen, aber das sah das Gericht gar nicht ein, da die beiden auch schon zusammen waren, als er noch 17 gewesen war.
                        Recht darf nie Unrecht weichen.

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                          Original geschrieben von endar
                          Das StGB stammt in weiten Teilen noch von 1871.
                          Das ist ja was anderes als das GG.

                          gruß, endar
                          Er stammt also aus dem 19. Jhd., und wurde erst 1993 abgeschafft, sehe ich das richtig?

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                            Ja, das siehst du richtig. Ich müsste nachsehen, ab wann der § 182 Teil des StGB war, aber ich gehe davon aus, dass er bereits zur Reichsgründung Bestandteil ist.

                            Dass das StGB so alt ist, zeigt sich auch daran, dass Eigentumsdelikte verhältnismäßig stark bestraft werden, werden Körperverletzung und anderes relativ mild behandelt wird.

                            endar
                            Republicans hate ducklings!

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                              Das ist wieder so ein Bilderbuch-Aufreger.

                              Es gibt da nämlich ein Gesetz, dass die Strafe bei Vergewaltigung vermindert, wenn das Opfer sich nicht wehren kann, zum Beispiel durch eine Behinderung. Wenn eine Änderung dort auch wieder ein Jahrhundert dauert...

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