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    Angebot zurücknehmen auf EBAY?

    Hi,

    ist hier vielleicht jemand fleißig Käufer bei EBAY und weiß, wie man ein Angebot auf EBAY zurücknehmen kann?

    Ich habe leider ein viel zu hohen Betrag eingegeben und möchte das jetzt korrigieren.

    Kann mir jemand helfen?

    Gruß,
    Lupaza-Ross
    Und dieses kleine goldene Ding das ist für dich, der Ehering!
    Ach, der ist doch schwul der Ball!
    He could read the yellow pages and i'd be thrilled!
    HIS EYES ARE EVEN BLUER THAN TEXAS SKIES ABOVE

    #2
    Da wirst du wohl schlechte Karten haben, soweit ich das mit bekommen hab, kannst du keine Gebote zurück nehmen. Du musst ja dein Gebot schon zwei mal bestätigen (1x bei Eingabe und noch einmal danach, wo du alles nochmal kontrollieren kannst) Du kannst nur hoffen, das du überboten wirst oder versuchen es mit einer Mail an den Verkäufer zu klären, das da ein Fehler deinerseits vorliegt, und das würd ich noch VOR ABLAUF der Auktion machen. Villt verkauft er dann an den zweit platzierten. Weisss aber auch nicht, ob dazu was beim ebay support steht, nachschauen würde aber nicht schaden
    Jede Geschichte hat vier Seiten: Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich geschehen ist.

    Welten brechen auseinander, Formationen nicht.

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      #3
      ich hätte ja einfach mal bei ebay nachgeschaut
      Wenn Sie beim Bieten auf einen Artikel einen Fehler gemacht haben, können Sie Ihr Gebot unter bestimmten Umständen wieder zurücknehmen.


      Der Link steht dick und fett in der Gebotsübersicht.
      "Steigen Sie in den Fichtenelch! - Steigen Sie ein!"

      Kommentar


        #4
        hab ich gestern zufällig beim zappen durchs TV mitbekommen. Man kann das Angebot wohl problemlos zurück, sofern das innerhalb einer Stunde nach Angebotseingang geschieht.
        Das wird wohl von diversen Osteuropäischen Banden ausgenutzt indem zwei Personen beide abartig hohe Gebote abgeben, so das ansonsten keiner mehr Mitbietet. Kurz vor Ende zieht dann einer der beiden sein Gebot zurück und der Warenpreis fällt ins Bodenlose.
        "Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zu Recht ein Sklave"
        (Aristoteles 384 v.Chr. - 322 v.Chr.)

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